Führerschein: Sonderregeln für Fahranfänger
11.07.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Der Führerschein und das erste Auto sind wichtige Schritte in ein selbstbestimmtes Leben. Für Fahranfänger gibt es jedoch im Straßenverkehr besondere Regeln. Welche dies sind, erläutern wir hier.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Probezeit: Was passiert bei Verkehrssünden? Welche Arten von Verstößen in der Probezeit gibt es? Welche Folgen haben A-Verstöße? Welche Folgen haben B-Verstöße? Was muss man zum Aufbauseminar wissen? Was genau ist ein Entzug der Fahrerlaubnis? Welche Folgen hat eine Alkoholfahrt in der Probezeit? Welche Folgen hat ein Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad in der Probezeit? Wann wird die Probezeit für den Führerschein vorzeitig beendet? Praxistipp für Fahranfänger Probezeit: Was passiert bei Verkehrssünden?
Während der Probezeit wirken sich Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung anders aus als danach. Kleinere Verstöße, wie zum Beispiel Falschparken innerorts, haben meist noch keine Folgen für den Führerschein. Ernster sieht es dann jedoch bei schwereren Verstößen aus. Fahranfänger müssen einerseits die üblichen Folgen tragen – zum Beispiel ein Bußgeld oder einen Punkt in Flensburg. Es kommen aber noch die besonderen Folgen eines Verstoßes während der Probezeit hinzu.
Welche Arten von Verstößen in der Probezeit gibt es?
Bei den schwereren Verstößen gegen Verkehrsregeln sind zwei Schweregrade zu unterscheiden. Zu den schwerwiegenden Verstößen der Gruppe A gehören etwa:
- Unfallflucht,
- Nötigung,
- unterlassene Hilfeleistung,
- Rotlichtverstöße,
- Fahren unter Alkoholeinfluss,
- die Benutzung des Handys beim Fahren,
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot,
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 21 km/h zu viel) sowie
- Abstandsvergehen mit weniger als einem Viertel des Tachowertes.
Bei einem Auto mit Anhänger gilt bereits eine Tempoüberschreitung um mehr als 16 km/h als A-Verstoß.
Zur Gruppe B gehören die etwas weniger schwerwiegenden Verstöße. Dazu zählen etwa:
- das Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate,
- die Mitnahme von Kindern im Auto ohne ausreichende Sicherung,
- nicht vorschriftsmäßige Ladungssicherung,
- abgefahrene Reifen (unter 1,6 mm),
- Parken in Feuerwehrzufahrten,
- Parken auf der Autobahn,
- mangelhafte Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs.
Welche Folgen haben A-Verstöße?
Begeht ein Fahranfänger ein schweres Verkehrsvergehen der Gruppe A, verlängert sich seine Probezeit auf vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet.
Beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit gibt es eine schriftliche Verwarnung. Diese ist verbunden mit der Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung wahrzunehmen.
Der dritte A-Verstoß (oder der zweite während der verlängerten Probezeit) führt zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Gleichzeitig wird eine Sperrzeit von mindestens sechs Monaten für die Neuerteilung eines Führerscheins verhängt.
Welche Folgen haben B-Verstöße?
Ein einmaliger B-Verstoß führt noch nicht gleich zu einer Verlängerung der Probezeit oder der Anordnung eines Aufbauseminars. Trotzdem muss der Fahranfänger oder die Fahranfängerin das übliche Bußgeld für den jeweiligen Verstoß bezahlen.
Ernster wird es bei zwei B-Verstößen: Diese werden wie ein A-Verstoß behandelt. Auch hier verlängert sich also die Probezeit auf vier Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet. Zwei weitere B-Verstöße führen zu einer schriftlichen Verwarnung und zu der Empfehlung, freiwillig zu einer verkehrspsychologischen Beratung zu gehen. Wer dann während der (auch verlängerten) Probezeit zwei weitere B-Verstöße begeht, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Was muss man zum Aufbauseminar wissen?
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anordnet, muss man dieses in einer speziell zugelassenen Fahrschule absolvieren. Bei den Preisen gibt es regionale Unterschiede, diese schwanken etwa zwischen 250 und 500 Euro.
Wenn ein Verkehrsverstoß im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen begangen wurde, ordnet die Behörde ein besonderes Aufbauseminar an. Dieses führen Diplom-Psychologen mit amtlicher Anerkennung als Seminarleiter durch.
Eine solche Nachschulung dauert meist neun Stunden. Diese sind in vier Blöcke aufgeteilt. Zwischen der ersten und der zweiten Schulung gibt es eine praktische Fahrprobe mit einem Fahrlehrer. Diese wird dann in der nächsten Schulung durchgesprochen.
Was genau ist ein Entzug der Fahrerlaubnis?
Die Entziehung der Fahrerlaubnis muss man von einem befristeten Fahrverbot unterscheiden. Beim Fahrverbot erhält man den Führerschein nach einer bestimmten Frist von meist ein bis drei Monaten wieder zurück. Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, ist der Führerschein jedoch weg. Dann muss man einen neuen beantragen. Dies ist in der Regel frühestens nach drei Monaten möglich. Diese Zeitspanne wird jedoch oft durch eine Sperrfrist verlängert.
Welche Folgen hat eine Alkoholfahrt in der Probezeit?
Seit 2007 gilt für Autofahrer in der Probezeit und Autofahrer unter 21 Jahren eine strikte 0-Promille-Grenze. Während der Probezeit darf also überhaupt kein Alkohol konsumiert werden, wenn man hinterher noch fahren möchte. Wer sich nicht daran hält, begeht einen A-Verstoß. Die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und ein verpflichtendes Aufbauseminar durch einen Diplom-Psychologen wird angeordnet. Hinzu kommen ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Welche Folgen hat ein Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad in der Probezeit?
Auch beim Fahrradfahren sollten sich Fahranfänger in der Probezeit vorsehen. So riskieren sie zum Beispiel für einen Rotlichtverstoß als Radfahrer die gleichen Folgen wie beim Autofahren. Das Verwaltungsgericht Aachen bestätigte eine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde. Eine Radfahrerin, die sich noch in der Probezeit befand, war bei Rot über eine Ampel gefahren. Deswegen wurde ihre Probezeit für den Führerschein auf vier Jahre verlängert und sie musste an einem Aufbauseminar teilnehmen. Zusätzlich musste sie ein Bußgeld bezahlen (Beschluss vom 28.11.2013, Az. 3 L 571/13).
Wann wird die Probezeit für den Führerschein vorzeitig beendet?
Eine vorzeitige Beendigung der Probezeit ist nur möglich, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet. Dann beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit zu laufen. Diese umfasst dann jedoch nur die Restdauer der vorherigen Probezeit.
Praxistipp für Fahranfänger
Fahranfänger sollten in der Probezeit besonders vorsichtig fahren. In dieser Zeit führen Verstöße gegen Verkehrsregeln zu härteren Konsequenzen. Hinzu kommen die herkömmlichen Bußgelder und Punkte. Möchten Sie sich gegen Bußgeldbescheide und behördliche Anordnungen wehren? Dann ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der beste Ansprechpartner.
(Bu)