Geplante EU-Führerscheinrichtlinie: Große Einschnitte für Fahranfänger und Senioren

22.09.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Autofahrerin,staunt,Änderungen,Führerschein Welche Änderungen soll die neue EU-Führerscheinrichtlinie bringen? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Fahranfänger: Geplant ist die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 90 km/h, sowie ein Nachtfahrverbot und eine erneute Fahrprüfung nach der Probezeit.

2. Senioren: Geplant ist eine nur noch begrenzte Gültigkeitsdauer des Führerscheins gestaffelt nach dem Alter mit der Notwendigkeit einer Verlängerung nach medizinischen und psychologischen Untersuchungen.

3. Fahrzeug-Gewicht: Inhaber der Führerscheinklasse B sollen nur noch Kfz mit einem Gewicht bis 1.800 kg fahren dürfen. Für schwerere Fahrzeuge soll die neue Führerscheinklasse B+ eingeführt werden.
Der EU-Verkehrsausschuss berät über eine Vorlage der EU-Kommission zur Änderung der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG. Folge könnte eine viel stärkere Regulierung des Autofahrens für Fahranfänger und Senioren sein. Die derzeitige Berichterstatterin für den Verkehrsausschuss ist die französische Politikerin der Grünen, Karima Delli. Aus diesem Grund stammt der erste Vorschlag zur Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie von ihr. Ob und inwieweit dieser Entwurf Wirklichkeit wird, wird die Zukunft zeigen.

EU-Führerscheinrichtlinie: Was ist das Ziel der Novellierung?


Die EU-Kommission verfolgt die "Vision Zero", also die Reduktion auf null nicht nur in Sachen CO2, sondern auch hinsichtlich der durch den Straßenverkehr verursachten Toten. Bis zum Jahr 2050 soll diese Zahl auf null sinken.

Was ist für Fahranfänger geplant?



Tempolimit: Würden die Planungen des EU-Verkehrsausschusses Wirklichkeit, wäre es Fahranfängern nur noch erlaubt, mit maximal 90 km/h zu fahren.

Erneute Fahrprüfung: Nach dem Ende der Probezeit müssten Fahranfänger erneut zur Fahrprüfung antreten.

Nächtliche Fahrverbote: Im Entwurf der EU-Führerscheinrichtlinie heißt es ausdrücklich: "Die Mitgliedstaaten können besondere Vorschriften für Fahranfänger festlegen, um das nächtliche Fahren von Mitternacht bis 6 Uhr zu beschränken."

Was ist für Senioren geplant?


Ab dem 60. Lebensjahr soll der Führerschein von Senioren nur noch eine Gültigkeit von sieben Jahren haben, ab dem 70. Lebensjahr nur noch fünf Jahre und ab dem 80. Lebensjahr nur noch zwei Jahre. Nach Ablauf des Führerscheins müssten Senioren diesen auf eigene Kosten nach einer medizinischen und psychologischen Untersuchung verlängern lassen.

Führerscheinklasse B: Geringeres Fahrzeuggewicht und Tempolimit?


Der Entwurf der EU-Führerscheinrichtlinie sieht im Weiteren eine von der Führerscheinklasse abhängige Gewichtsgrenze für das Fahrzeug vor. Käme es so, wie es derzeit in der Novelle geplant ist, wären Inhaber der Führerscheinklasse B nur noch Fahrzeuge führen, die ein Gewicht maximal 1800 Kilogramm haben (aktuell: 3500 kg).

Hinzu käme, dass für Inhaber der Führerscheinklasse B nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h erlaubt wäre.

Soll ein mehr als 1800 Kilogramm schweres Auto gefahren werden, muss eine Berechtigung für den Führerschein der Klasse B+ erworben werden. Diese ist allerdings erst ab einem Alter von 21 Jahren zulässig.

Die dahinterstehende Absicht ist klar: Führerscheinneulinge sollen keine großen und schnellen Autos mehr fahren dürfen. Bei E-Autos ist ein Gewicht von 1.800 kg nämlich schnell erreicht. Ein VW ID 3 mit er geringsten Ausstattung, also auch der kleinsten Batterie, wiegt z.B. bereits gut 1,7 Tonnen.

Ab wann soll die neuen EU-Führerscheinrichtlinie gelten?


Ein Zeitpunkt, an dem die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt, da sie noch gar nicht vom EU-Parlament beschlossen wurde. Sollte es aber dazu kommen, sind die EU-Mitgliedsstaaten an die neue Richtlinie gebunden und zu ihrer Umsetzung verpflichtet.

Wie ist die Stimmungslage im EU-Parlament?


Sowohl von Seiten der FDP, als auch von Seiten der CDU/CSU gibt es Kritik an der Novelle. Die ursprüngliche Vorlage der EU-Kommission, die zur weiteren Beratung in den EU-Verkehrsausschuss ging, richte sich gegen die individuelle Mobilität und sei ein einziges Verbotsprogramm.

(Bu)


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 Stephan Buch
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