Beratungshilfe: Wie funktioniert Rechtsberatung bei geringem Einkommen?
01.12.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Beratungshilfe sorgt für Rechtsberatung auch bei leerer Brieftasche. © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Finanzielle Unterstützung: Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine kostengünstige oder kostenlose rechtliche Beratung, z.B. durch einen Anwalt.
2. Bedürftigkeit: Sie wird nur gewährt, wenn die eigene finanzielle Lage schlecht ist und keine andere zumutbare Möglichkeit der Rechtsberatung besteht.
3. Antrag: Der Beratungshilfeschein wird beim Amtsgericht des eigenen Wohnortes beantragt. Erforderlich ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie eine Versicherung, dass in derselben Sache noch nicht beraten wurde.
1. Finanzielle Unterstützung: Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine kostengünstige oder kostenlose rechtliche Beratung, z.B. durch einen Anwalt.
2. Bedürftigkeit: Sie wird nur gewährt, wenn die eigene finanzielle Lage schlecht ist und keine andere zumutbare Möglichkeit der Rechtsberatung besteht.
3. Antrag: Der Beratungshilfeschein wird beim Amtsgericht des eigenen Wohnortes beantragt. Erforderlich ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie eine Versicherung, dass in derselben Sache noch nicht beraten wurde.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wofür gibt es die Beratungshilfe? Wer bekommt Beratungshilfe? Wann bekommt man keine Beratungshilfe? Wer berät im Rahmen der Beratungshilfe? Wo und wie beantragt man Beratungshilfe? Welche Besonderheiten bestehen in einigen Bundesländern? Praxistipp zur Beratungshilfe Wofür gibt es die Beratungshilfe?
Beratungshilfe können Bürger für eine Rechtsberatung in allen Rechtsangelegenheiten erhalten, die sich außerhalb eines Gerichtsverfahrens abspielen. Dies kann beispielsweise das Zivilrecht betreffen (etwa Kaufverträge, Mietrecht, Verkehrsunfälle, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltsstreitigkeiten, Erbrecht, Versicherungsansprüche) oder das Arbeitsrecht (z. B. Kündigung, Mobbing, Diskriminierung) oder das Sozialrecht (ALG II, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie das Strafrecht.
Praktisch besteht die Beratungshilfe in der Beratung durch einen Rechtsanwalt und, wenn erforderlich, auch in der (außergerichtlichen) Vertretung. Damit sind Situationen gemeint, in denen ein Anwalt auch ohne Prozess für seinen Mandanten tätig wird. Dabei kann es zum Beispiel darum gehen, Forderungen geltend zu machen. Oder der Anwalt muss für einen Arbeitnehmer mit Arbeitgebern oder Behörden verhandeln. Wichtig: Im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht bekommt man nur für die Rechtsberatung Beratungshilfe und nicht für eine Vertretung.
Rechtsgrundlage der Beratungshilfe ist das Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz). Die Beratungshilfe kann auch für ein sogenanntes obligatorisches Güteverfahren gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine in manchen Fällen vorgeschriebene außergerichtliche Streitschlichtung.
Wer bekommt Beratungshilfe?
Diese Unterstützung erhält die oder der Betreffende auf Antrag. Die Voraussetzungen:
- man kann die nötigen Geldmittel nach seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen nicht selbst aufbringen,
- man hat keine anderen, zumutbaren Möglichkeiten, um an Rechtsrat zu kommen (zum Beispiel eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein),
- Die Wahrnehmung der eigenen Rechte erscheint nicht als mutwillig.
Faustregel: Wer für einen Prozess Prozesskostenhilfe ohne eigene Beiträge bekommen würde, kann nach dem Beratungshilfegesetz auch vorher die Beratungshilfe beanspruchen.
Wann bekommt man keine Beratungshilfe?
Um staatliche Hilfe bei der Lösung eines rechtlichen Problems zu erhalten, muss man schon tatsächlich ein echtes Problem haben. Ein Grund für die Ablehnung eines solchen Antrags ist der sogenannte Mutwille. Als mutwillig gelten Rechtsfragen, mit denen der Betreffende selbst nicht zum Anwalt gehen würde, wenn er Geld hätte und die Beratung selbst bezahlen müsste.
Außerdem ist die Beratungshilfe ausgeschlossen, wenn
- der Antragsteller wegen der gleichen Angelegenheit schon einmal Beratungshilfe bekommen hat,
- er sich problem- und kostenlos auch woanders beraten lassen könnte: Auch Mietervereine und Gewerkschaften gewähren ihren Mitgliedern Rechtsberatung. Und auch Sozialämter, Arbeitsagenturen und Jugendämter erteilen Auskünfte mit rechtlichem Bezug;
- keine Rechtsschutzversicherung zahlt.
Wer berät im Rahmen der Beratungshilfe?
Bei der Beratungshilfe findet meist eine Beratung durch Rechtsanwälte statt. Allerdings können auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Rentenberater in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen Beratungshilfe leisten, soweit sie dazu ermächtigt sind, Rechtsberatung zu erteilen.
Wo und wie beantragt man Beratungshilfe?
Eine Beratungshilfe kann man schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht am eigenen Wohnort beantragen. Dabei muss man angeben, wofür man diese benötigt.
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zu Familienstand, Beruf, Vermögen, Einkommen und Zahllasten, mit entsprechenden Belegen und
- eine Versicherung des Rechtssuchenden, dass ihm in derselben Angelegenheit Beratungshilfe bisher weder gewährt noch verweigert wurde und dass in dieser Sache auch noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist oder anhängig war.
Ist der Antrag erfolgreich, erhält der Antragsteller einen Beratungshilfeschein. Damit kann er oder sie zum Anwalt seiner Wahl gehen. Der Rechtsanwalt wiederum rechnet direkt mit dem Gericht ab.
Welche Besonderheiten bestehen in einigen Bundesländern?
In den Bundesländern Bremen und Hamburg gibt es anstelle der Beratungshilfe eine öffentliche Rechtsberatung (ÖRA). Ratsuchende können dort also eine besondere öffentliche Rechtsberatungsstelle aufsuchen. Angeboten werden auch Streitschlichtung und Mediation. Im Bundesland Berlin haben Rechtsuchende die Wahl zwischen der öffentlichen Rechtsberatung und der Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz.
Praxistipp zur Beratungshilfe
Die Beratungshilfe ist für Menschen mit geringem Einkommen eine wertvolle Möglichkeit, um eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt zu bekommen. Geht es hingegen um die Kosten für einen Rechtsstreit, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Darauf wird Sie auch Ihr beratender Anwalt hinweisen.
(Ma)