Handy am Steuer: Keine Geldbuße bei bloßem Halten

30.06.2014, Autor: Herr Frank Brüne / Lesedauer ca. 2 Min. (466 mal gelesen)
Halten eines Handys in der Hand während der Autofahrt nicht verboten!

Handy am Steuer – das wird teuer? Die Benutzung eines Mobiltelefons kostet 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Doch nicht jedes In-die-Hand-Nehmen eines Handys während der Fahrt kann als dessen Benutzung verstanden werden. Erforderlich ist, dass die Handhabung einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweisen muss. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG) hervor (Az.: 3Ss OWi 452/07).


Aufheben eines heruntergefallenen Mobiltelefons

Im vorliegenden Fall hielt ein Fahrer während eines Abbiegevorgangs ein Handy in der Hand, weil es während des Abbiegens in den Fußraum auf der Fahrerseite gefallen war und er es daraufhin aufgehoben hatte. Das Amtsgericht vertrat die Auffassung, dass unter Benutzung eines Mobiltelefons auch das bloße Halten desselben fällt und verurteilte den Fahrer wegen der unerlaubten Handybenutzung zu einer Geldbuße. Hiergegen legte der Fahrer Rechtsbeschwerde ein und bekam Recht.


„Benutzung“ schließt alle Funktionen ein

Ordnungswidrig handelt, wer als Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dabei schließt der Begriff der Benutzung die Inanspruchnahme sämtlicher Funktionen ein. Dies bedeutet, dass unter Benutzung nicht nur das Telefonieren, sondern auch Organisationsfunktionen, Diktier-, Kamera- und Spielfunktionen verstanden werden, nicht dagegen das bloße Halten des Telefons. Denn der Begriff der Benutzung setzt voraus, dass die Handhabung einen Bezug zu einer der Funktionstasten des Geräts aufweist. Das OLG hob in seiner Entscheidung den Schulspruch wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons auf.


Verteidigungsmöglichkeit für Autofahrer

Für eine Geldbuße ist es nicht ausreichend, wenn Autofahrer das Handy nur in der Hand halten. Es besteht, da auch das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits in ähnlicher Weise entschieden hatte, eine reale Chance, ein Bußgeld mit Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zu vermeiden.


Frank Brüne

Rechtsanwalt und Steuerberater,
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Telefon: 0202 245 670