Kann mir der D&O-Versicherer den Schutz nachträglich entziehen?

15.06.2026, Autor: Herr Dirk Tholl / Lesedauer ca. 2 Min. (18 mal gelesen)
Geschäftsführer und Vorstände verlassen sich auf ihre D&O-Versicherung. Doch ein aktuelles Urteil des OLG Köln zeigt, wie schnell dieser Schutz wegbrechen kann, sogar für völlig redliche Manager. Wer Verantwortung trägt, sollte die wichtigsten Punkte kennen.

Wann darf der Versicherer eine D&O-Police anfechten?
Der Versicherer kann den Vertrag nach § 123 Abs. 1 BGB anfechten, wenn das Unternehmen ihn bei Vertragsschluss arglistig getäuscht hat. Im Kölner Fall hatte der Vorstand einer Bank in einem Formular verschwiegen, dass eine Aufsichtsstelle bereits den Abbau eines riesigen Risikos verlangt hatte. Das OLG Köln wertete dies als arglistige Täuschung (Urteil vom 10.02.2026, Az. 9 U 49/25). Die Folge: Der Vertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB von Anfang an nichtig.

Was ist eine Severability-Klausel und warum wurde sie gekippt?
Diese Klausel soll den Versicherungsschutz für gutgläubige Geschäftsleiter erhalten, auch wenn ein anderer getäuscht hat. Das OLG Köln hält sie für unwirksam, weil es den Vertrag als unteilbare Einheit ansieht. Damit verlieren auch unschuldige Manager ihren Schutz. Die Begründung ist umstritten, weshalb die Revision zum BGH zugelassen wurde.

Welche Folgen hat das in der Insolvenz?
Wird das Unternehmen insolvent, nimmt der Insolvenzverwalter die Geschäftsleiter oft persönlich in Anspruch, etwa wegen Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO). Ist die D&O-Police weg, haftet der Manager mit seinem Privatvermögen. Immerhin kann der Insolvenzverwalter die Prämien ab Zugang der Anfechtung zurückfordern (§ 39 Abs. 1 Satz 2 VVG).

Wie kann ich mich schützen?
Prüfen Sie Ihre Police und beantworten Sie jedes Warranty Statement vollständig und ehrlich. Eine eigene persönliche D&O-Versicherung kann Lücken schließen. Erhalten Sie ein Anfechtungsschreiben, sollten Sie nicht vorschnell antworten, sondern anwaltlichen Rat einholen.

Fazit und Handlungsempfehlung: Das Urteil erhöht das Haftungsrisiko für Führungskräfte erheblich. Lassen Sie bestehende Policen überprüfen und reagieren Sie auf eine Anfechtung erst nach anwaltlicher Beratung. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht in Essen unterstütze ich Sie dabei, Ihren Schutz und Ihre Existenz zu sichern.

Ausführliche Informationen: https://kanzlei-tholl.de/blog/blog-do-versicherung-anfechtung.html

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Dirk Tholl

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