krank im Urlaub

09.10.2016, Autor: Herr Janus Galka / Lesedauer ca. 2 Min. (136 mal gelesen)
was tun wenn man im Urlaub, oder kurz davor, krank wird?

Sie sind während Ihres Urlaubs plötzlich krank geworden? Kein Grund zur Panik, dass kann wirklich jedem passieren. Dennoch ist es in dieser Situation wichtig auf die Einhaltung gewisser Verhaltensweisen zu achten, um zu vermeiden dass der Urlaub verfällt. Erkranken Sie bereits bevor Sie Ihren Urlaub überhaupt antreten können, gilt Ihr Urlaub von vornherein als nicht verbraucht und kann zu einem anderen Zeitpunkt angetreten werden. Bei Erkrankungen während der Urlaubszeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer ihre Urlaubstage nachholen dürfen. Die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

1. Umgehend einen Arzt aufsuchen.

Auch wenn ein erkrankter Arbeitnehmer sich als nicht akut behandlungsbedürftig empfindet, ist es ratsam unverzüglich einen Arzt aufzusuchen. Erkrankungen, die erst im Urlaub auftreten, sind mit einem Attest schon ab dem ersten Tag nachzuweisen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Bescheinigung durch den Arzt eindeutig eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ausweist.

2. Den Arbeitgeber unverzüglich informieren.

Die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und ihre voraussichtliche Dauer ist dem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen, nach Möglichkeit schon am ersten Tag der Krankheit. Wird diese Mitteilung unterlassen, riskiert der Erkrankte seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sollte sich der krankheitsbedingte Zeitraum verlängern, ist auch hier eine Mitteilung an den Arbeitgeber unerlässlich. Zudem muss auf Nachfrage die Urlaubsanschrift ausgehändigt werden.

3. Ein Attest unaufgefordert vorlegen.

Für gewöhnlich hat die Bescheinigung bis spätestens zum vierten Krankheitstag den Arbeitgeber zu erreichen. Bei einem Auslandsurlaub ist diese Frist selbstverständlich schwer einzuhalten. Zur Sicherheit sollte der Arbeitnehmer in dieser Situation das Attest vorweg per Fax verschicken und den Bericht der erfolgreichen Sendung aufheben. Dem Arbeitgeber ist es gestattet, die Fortzahlung des Entgelts zu verweigern bis das Attest vorlegt wurde.

4. Die Urlaubstage gutschreiben lassen.

Sind alle genannten Voraussetzungen erfüllt, dürfen die Tage der Krankheit nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für den Arbeitnehmer besteht nun der Anspruch sich die betreffenden Urlaubstage gutschreiben zu lassen. Definitiv muss dieser Urlaub ein weiteres Mal beim Arbeitgeber beantragt und im besten Fall genehmigt werden. Der Arbeitnehmer darf seinen Urlaub auf keinen Fall eigenmächtig und ohne Genehmigung verlängern.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Janus Galka

Rechtsanwaltskanzlei Galka, LL.M (Eur.)

Weitere Rechtstipps (16)

Anschrift
Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Mobil:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Janus Galka