Wer zahlt die Kosten des Pflegeheims? Leistungen, Eigenanteil und Kostenträger einfach erklärt
08.06.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Pflegeheime sind nicht billig. Wer bezahlt die Rechnung? © - Designed by Magnific Das Wichtigste in Kürze
1. Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für das Pflegeheim, abhängig vom Pflegegrad des Bewohners und den tatsächlichen Pflegekosten.
2. Eigenanteil:: Bewohner von Pflegeheimen müssen in der Regel einen Eigenanteil der Kosten selbst tragen.
3. Angehörige: Kann der Bewohner den Eigenanteil nicht selbst tragen, können unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehepartner und Kinder des Pflegebedürftigen zur Kostenübernahme herangezogen werden.
4. Sozialamt: Können Angehörige nicht in Anspruch genommen werden, besteht gegen das Sozialamt ein Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Voraussetzung ist, dass auch die Ersparnisse bis auf ein Schonvermögen aufgebraucht sind.
1. Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für das Pflegeheim, abhängig vom Pflegegrad des Bewohners und den tatsächlichen Pflegekosten.
2. Eigenanteil:: Bewohner von Pflegeheimen müssen in der Regel einen Eigenanteil der Kosten selbst tragen.
3. Angehörige: Kann der Bewohner den Eigenanteil nicht selbst tragen, können unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehepartner und Kinder des Pflegebedürftigen zur Kostenübernahme herangezogen werden.
4. Sozialamt: Können Angehörige nicht in Anspruch genommen werden, besteht gegen das Sozialamt ein Anspruch auf "Hilfe zur Pflege". Voraussetzung ist, dass auch die Ersparnisse bis auf ein Schonvermögen aufgebraucht sind.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Update vom 8.6.2026: Vorschläge für Pflegereform liegen vor Welche Kosten fallen im Pflegeheim an? Wer kommt als Zahlungspflichtiger für die Pflegeheimkosten in Betracht? Müssen Pflegeheimbewohner einen Eigenanteil zahlen? Was zahlt die Pflegeversicherung? Was muss man zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen wissen? Wer bezahlt individuelle Zusatzleistungen des Pflegeheims? Rollator und Inkontinenzartikel: Wer zahlt für Hilfsmittel? Was passiert bei Erhöhung des Pflegegrades oder des Entgelts des Pflegeheims? Wann müssen Angehörige für die Pflegeheimkosten aufkommen? Wann beteiligt sich das Sozialamt an den Pflegeheimkosten? Was ist das Pflegegeld? Was ist das Pflegewohngeld? Was leistet eine private Pflegezusatzversicherung? Praxistipp zu den Pflegeheimkosten Update vom 8.6.2026: Vorschläge für Pflegereform liegen vor
Gesundheitsministerin Nina Warken hat einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt, der Kürzungen und Verschlechterungen für Pflegebedürftige vorsieht, um Einsparungen zu erzielen. Einige wichtige Änderungen:
1. Der Pflegebeitrag soll nicht steigen - außer für Kinderlose, hier steigt er um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent.
2. Beschäftigte in Mini-Jobs sollen in die Pflegeversicherung einzahlen.
3. Härtere Regeln sollen es schwieriger machen, überhaupt in einen der fünf Pflegegrade eingestuft zu werden. Für bereits bestehende Einstufungen ist ein Bestandsschutz angedacht.
4. Im Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro gestrichen werden.
5. Die Rentenbeiträge, welche die Pflegekasse für pflegende Angehörige einzahlt, werden um 30 % gekürzt.
6. In der häuslichen Pflege soll eine Pflegebegleitung eingeführt werden, die Angehörigen hilft, mit der Situation besser umzugehen. Damit ist Beratung und emotionale Unterstützung gemeint - mit angepackt wird nicht.
7. Die Zahl der Pflegebedürftigen soll durch mehr Prävention verringert werden: Reha soll vor Pflege kommen und ab dem 60. Lebensjahr soll es mehr Vorsorgeuntersuchungen geben.
Die Vorschläge müssen nun das Gesetzgebungsverfahren passieren. Dabei sind Änderungen nicht unwahrscheinlich. Erhebliche Kritik gibt es insbesondere an der schwierigeren Einstufung in einen Pflegegrad und der Kürzung der eingezahlten Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
Welche Kosten fallen im Pflegeheim an?
Die Kosten für das Pflegeheim setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Da wäre zunächst die Pflege selbst, also gewissermaßen die Personalkosten sowie Ausbildungszuschläge, falls das Pflegeheim junge Pflegekräfte ausbildet. Hinzu kommen unter Umständen individuelle Zusatzleistungen. Dann muss auch die Unterkunft und die Verpflegung bezahlt werden. Und zuletzt rechnen Pflegeheime auch ihre Investitionskosten anteilig mit ab.
Wer kommt als Zahlungspflichtiger für die Pflegeheimkosten in Betracht?
Die Kosten eines Pflegeheims werden häufig von mehreren Stellen gemeinsam getragen. Wer letztlich zahlen muss, hängt von den finanziellen Verhältnissen und den vorhandenen Ansprüchen ab.
- Pflegebedürftige Person: Zunächst müssen Einkommen und verwertbares Vermögen des Heimbewohners eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Renten, Pensionen oder Ersparnisse.
- Pflegeversicherung: Die gesetzliche oder private Pflegeversicherung beteiligt sich abhängig vom Pflegegrad mit festen Leistungsbeträgen an den pflegebedingten Kosten. Die übrigen Kosten werden dadurch jedoch meist nicht vollständig gedeckt.
- Sozialamt: Reichen Einkommen, Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, kann das Sozialamt im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ einspringen.
- Krankenversicherung: In einzelnen Fällen übernimmt die Krankenversicherung bestimmte medizinische Leistungen und Kosten für bestimmte Hilfsmittel, nicht jedoch die allgemeinen Heimkosten.
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: Besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht, können Einkommen und Vermögen des Partners bei der Finanzierung berücksichtigt werden.
- Kinder des Pflegebedürftigen: Unterhaltsansprüche gegen Kinder kommen grundsätzlich in Betracht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder jedoch regelmäßig nur dann herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.
- Sonstige Unterhaltspflichtige: In besonderen Ausnahmefällen können auch weitere gesetzlich Unterhaltspflichtige eine Rolle spielen.
- Private Zusatzversicherungen: Besteht eine Pflegezusatzversicherung, kann diese einen Teil der verbleibenden Kosten übernehmen.
In der Praxis erfolgt die Finanzierung von Pflegeheimkosten daher häufig in einer Reihenfolge: zunächst die Pflegeversicherung, anschließend eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und – falls dies nicht ausreicht – gegebenenfalls Leistungen des Sozialamts sowie in bestimmten Fällen Unterhaltsansprüche gegen Angehörige.
Müssen Pflegeheimbewohner einen Eigenanteil zahlen?
Ja. Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige selbst aufbringen müssen, beträgt im Bundesdurchschnitt 2.468 Euro im Monat im ersten Pflegejahr. Den niedrigsten durchschnittlichen Eigenanteil zahlen Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt mit 1.868 Euro, den höchsten in Baden-Württemberg mit 2.845 Euro. In den meisten Fällen verbraucht der Eigenanteil die gesamte Rente und es muss zusätzlich auf die Ersparnisse zurückgegriffen werden.
Was zahlt die Pflegeversicherung?
Wer pflegebedürftig ist und einen anerkannten Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Pflegeleistungen, um in einer stationären Einrichtung, wie einem Pflegeheim, gepflegt zu werden. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, richtet sich nach dem Pflegegrad. Dieser ist davon abhängig, welche Alltagsangelegenheiten die betreffende Person noch selbst bewältigen kann.
Im Pflegegrad 1 werden noch keine vollstationären Pflegeleistungen erbracht. Daher zahlt die Pflegeversicherung dabei auch nichts für Pflegeleistungen im Heim.
Körperliche und geistige Einschränkungen wirken sich auf den Pflegegrad und die Pflegekosten aus. Wird eine pflegebedürftige Person zum Beispiel wegen einer Demenz in Pflegegrad 3 eingestuft, fallen Gesamtkosten von 3.760 Euro monatlich an. Von diesen trägt die Pflegeversicherung 1.322 Euro, der Eigenanteil beträgt 2.438 Euro (Durchschnittswerte).
Die Pflegeversicherung ist bei gesetzlich Versicherten die Pflegekasse bzw. gesetzliche Pflegeversicherung, bei privat Versicherten die private Pflegepflichtversicherung.
Was muss man zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen wissen?
Zu den Unterkunftskosten gehört einmal das Zimmer selbst. Hier können die Kosten je nach Größe, Ausstattung und Lage des Zimmers unterschiedlich hoch sein - ganz wie bei einer Mietwohnung. Dazu kommen Zimmerreinigung, Wartung, Heizung, Wäscheversorgung, Müllentsorgung usw. Oft bestehen Auswahlmöglichkeiten beim Zimmer. Auch für die Verpflegung fallen Kosten an. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim liegen in der Regel bei einigen hundert Euro monatlich. Sie werden nicht von der Pflegeversicherung getragen und gehören zum Eigenanteil des Heimbewohners.
Jedes Pflegeheim erhebt außerdem Investitionskosten. Dies können zum Beispiel Instandhaltungskosten für das Gebäude sein oder Bau- oder Kaufkosten für das Haus. Öffentlich geförderte Pflegeheime dürfen Kosten für Grundstückskauf und -erschließung nicht auf ihre Bewohner abwälzen. Heute werden Pflegeheime nur sehr eingeschränkt gefördert. Auch diese Beträge zahlt die Pflegeversicherung nicht. In einigen Bundesländern gibt es aber eine Sozialleistung namens Pflegewohngeld (siehe unten).
Wer bezahlt individuelle Zusatzleistungen des Pflegeheims?
Zusatzleistungen sind individuelle Komfortleistungen, wie etwa ein besonders komfortables Zimmer oder besonders gutes Essen. Dies müssen die Pflege- und Sozialkassen nicht übernehmen. Solche Leistungen müssen also Pflegebedürftige selbst bezahlen. Pflegeheime dürfen Zusatzleistungen nur berechnen, wenn diese mit dem Bewohner schriftlich vereinbart sind. Bei Unklarheiten sollte von Anfang an nachgefragt werden, welche im Vertrag vereinbarten Leistungen Zusatzleistungen sind.
Rollator und Inkontinenzartikel: Wer zahlt für Hilfsmittel?
Bestimmte Hilfsmittel muss ein Pflegeheim seinen Bewohnern im Rahmen ihrer Grundversorgung ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür sind entweder im Pflegesatz oder in den Investitionskosten enthalten. Dies betrifft eine Grundausstattung für alltägliche Verrichtungen, zum Beispiel Wannenlifter, Duschrollstühle, Zimmerrollstühle, Anziehhilfen, Gehstöcke, Rollatoren, Toilettenstühle, Essenshilfen wie Schnabeltassen, behindertengerechte Betten mit Lagerungsrollen und Bettschutzauflagen.
Das Pflegeheim hat andererseits nichts mit individuellen Hilfsmitteln zu tun, die aufgrund einer Behinderung oder einer konkreten Erkrankung notwendig werden. Hier ist die Krankenversicherung zuständig. Diese zahlt nur, wenn ein entsprechendes ärztliches Rezept vorliegt. Beispiele dafür sind Spezialmatratzen, Hörgeräte, Brillen, Windelhosen für Inkontinenz, Matratzenauflagen gegen Druckgeschwüre, Rollstuhlanpassungen, ein besonderer Rollstuhl für Aktivitäten außerhalb des Pflegeheims.
Was passiert bei Erhöhung des Pflegegrades oder des Entgelts des Pflegeheims?
Eine Höherstufung des Pflegegrades muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Dazu ist in der Regel ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen erforderlich. Erhöht sich der Pflegebedarf, sollte der Antrag möglichst bald gestellt werden, denn mehr Geld gibt es erst ab dem Datum der Antragstellung. Mit der Höherstufung steigt der Pflegesatz, also die Gesamtkosten für die Pflege im Heim. Die Pflegeversicherung erhöht ihren Leistungsanteil. Der verbleibende Eigenanteil bleibt gleich.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Pflegeheim wegen gestiegener Personalkosten sein Entgelt erhöhen. Dies muss den Bewohnern schriftlich mitgeteilt und begründet werden.
2022 kam es zu deutlichen Erhöhungen, da wegen der Pflegereform Pflegeheime nun dazu gezwungen waren, ihr Personal nach Tarif zu bezahlen. Der Gesetzgeber führte zum Ausgleich einen Zuschuss zum Eigenanteil für die Pflegekosten (Personalkosten) ein. Dieser steigt mit der Aufenthaltsdauer. Ab dem 1. Monat sind es 5 Prozent, ab 12 Monaten 25 Prozent, ab 24 Monaten 45 Prozent und ab 36 Monaten 70 Prozent. Für 2024 ist eine Erhöhung geplant.
Wann müssen Angehörige für die Pflegeheimkosten aufkommen?
Kann sich ein Heimbewohner das Pflegeheim nicht mehr leisten, kann beim Sozialamt "Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Dies ist eine Form der Sozialhilfe. Das Amt wird jedoch zuvor prüfen, ob es unterhaltspflichtige Angehörige gibt, die die Kosten übernehmen müssen.
Dies sind zum Beispiel Ehepartner. Diese sind unterhaltspflichtig und müssen sich daher an den Pflegeheimkosten beteiligen. Sie müssen dafür auch eigenes Vermögen einsetzen. Immerhin gibt es als Puffer das sogenannte Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf. Es beträgt seit 1. Januar 2023 pro Person 10.000 Euro. Übrigens gehört eine angemessene, selbstgenutzte Immobilie auch zum Schonvermögen.
Technisch gesehen kann das Sozialamt auch die Pflegekosten zunächst zahlen und sie sich dann vom Ehepartner zurückholen. Dann macht es einen Unterhaltsanspruch aus übergegangenem Recht geltend.
Genauso funktioniert es bei erwachsenen Kindern. Diese müssen nämlich ihren Eltern bei Bedarf Elternunterhalt leisten. Auch hier kann das Sozialamt zunächst die Pflegekosten zahlen und dann die Kinder in Regress nehmen. Aber: seit 1. Januar 2020 müssen nur noch Kinder zahlen, deren Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.
Wann beteiligt sich das Sozialamt an den Pflegeheimkosten?
Reichen die finanziellen Mittel des Pfegebedürftigen nicht aus und müssen sich auch die unterhaltspflichtigen Angehörigen nicht an den Kosten des Pflegeheims beteiligen, muss das Sozialamt einspringen und die fehlende Differenz zu den Gesamtkosten übernehmen. Die Leistung für Pflegeheimbewohner nennt sich "Hilfe zur Pflege". Gezahlt werden dann alle in der vollstationären Pflege vorgesehenen Pflegeleistungen. Das Sozialamt ist an den von der Pflegekasse festgestellten Pflegegrad gebunden. Es zahlt allerdings erst ab Pflegegrad 2, da es bei Grad 1 keine Leistungen in der vollstationären Pflege gibt. Die "Hilfe zur Pflege" muss beim Sozialamt beantragt werden - ohne Antrag gibt es also keine Leistung.
Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die an pflegebedürftige Menschen gezahlt wird, welche sich zu Hause von Angehörigen oder Freunden pflegen lassen - also nicht im Pflegeheim und nicht von professionellen Pflegediensten.
Was ist das Pflegewohngeld?
Das Pflegewohngeld gibt es für Heimbewohner in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Es soll dafür sorgen, dass Pflegebedürftige nicht automatisch ein Fall für die Sozialhilfe werden.
Es handelt sich dabei um einen staatlichen Zuschuss zu den vom Pflegeheim berechneten Investitionskosten. Hier gibt es Vermögensgrenzen, die sich von denen bei der "Hilfe zur Pflege" unterscheiden. Voraussetzungen und Höhe sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ansprechpartner ist das örtliche Sozialamt.
Was leistet eine private Pflegezusatzversicherung?
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich eine mögliche Finanzierungslücke zwischen Eigenanteil und Rente schließen. Die häufigste Variante ist die Pflegetagegeldversicherung, die einen fest vereinbarten Betrag als Tagessatz auszahlt. Die Höhe ist vom Beitrag und vom Pflegegrad abhängig. Bei verschiedenen Anbietern muss man nach dem Vertragsabschluss keine Wartezeit abwarten, bevor man Leistungen in Anspruch nehmen kann. Die Beiträge für die Pflegezusatzversicherung sind günstiger, je früher man sie abschließt. Das Höchsteintrittsalter liegt bei 70 bis 75 Jahren.
Kein Höchsteintrittsalter gibt es bei einer staatlich geförderten "Pflege-Bahr-Versicherung." Diese ersetzt nicht die Pflegezusatzversicherung, sondern zahlt zu dieser einen Zuschuss von 5 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass der Versicherte mindestens 10 Euro im Monat selbst in seine Versicherung einzahlt.
Praxistipp zu den Pflegeheimkosten
Über die Pflegekosten, die Kosten des Pflegeheims, Leistungen der Pflegeversicherung, der Krankenkasse oder des Sozialamts kann durchaus Streit entstehen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann Sie zu Ihrem individuellen Fall beraten.
(Wk)