Häusliches Arbeitszimmer – was kann man steuerlich absetzen?
28.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze:
1. berufliche Nutzung: Ein Arbeitszimmer kann nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn es fast ausschließlich beruflich genutzt wird (mind. 90 %). Es darf nicht privat mitbenutzt werden (z. B. als Gästezimmer).
2. sonstige Voraussetzung: Ist für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz verfügbar, können bis zu 1.260 € jährlich pauschal geltend gemacht werden. Ist das Arbeitszimmer sogar der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, können die tatsächlichen Kosten unbegrenzt abgesetzt werden.
3. abziehbare Kosten: Absetzbar sind z. B. die anteilige Miete, Strom, Heizung, Reinigung, Versicherungen, Renovierungskosten für das Arbeitszimmer.
1. berufliche Nutzung: Ein Arbeitszimmer kann nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn es fast ausschließlich beruflich genutzt wird (mind. 90 %). Es darf nicht privat mitbenutzt werden (z. B. als Gästezimmer).
2. sonstige Voraussetzung: Ist für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz verfügbar, können bis zu 1.260 € jährlich pauschal geltend gemacht werden. Ist das Arbeitszimmer sogar der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, können die tatsächlichen Kosten unbegrenzt abgesetzt werden.
3. abziehbare Kosten: Absetzbar sind z. B. die anteilige Miete, Strom, Heizung, Reinigung, Versicherungen, Renovierungskosten für das Arbeitszimmer.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was gilt als häusliches Arbeitszimmer? Ausstattung: Was gehört zu den Arbeitszimmerkosten? Häusliches Arbeitszimmer absetzen bis 2022 Häusliches Arbeitszimmer absetzen ab 2023 Kein Arbeitsimmer, dafür möglicherweise Homeoffice-Pauschale? Update vom 28.4.2025: Umzugskosten für Arbeitszimmer steuerlich absetzbar? Praxistipp zum häuslichen Arbeitszimmer Was gilt als häusliches Arbeitszimmer?
Zunächst einmal muss es sich um einen abgeschlossenen Raum handeln. Eine Arbeitsecke ist nicht ausreichend. Der betreffende Raum muss zur "häuslichen Sphäre" gehören - also nicht außerhalb des Hauses oder der Wohnung liegen, in dem man wohnt. Auch Keller und Dachboden kommen in Frage, wenn sie Teil der Wohneinheit sind. Das Arbeitszimmer muss nach Ausstattung und Funktion einem Büro entsprechen. Technikräume, Lagerräume, Heizungskeller und Ähnliches können kein Arbeitszimmer sein. Durchgangszimmer sind zumindest problematisch. Ein Bett oder andere größere nicht berufliche Dinge sollten nicht darin stehen. Die Wohnung muss trotz häuslichem Arbeitszimmer noch groß genug bleiben, um darin zu wohnen. Zudem muss das Arbeitszimmer zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden.
Ausstattung: Was gehört zu den Arbeitszimmerkosten?
Zur dekorativen Ausstattung eines häuslichen Arbeitszimmers gehören etwa Gardinen, Tapeten, Teppiche und Lampen. Diese Gegenstände sind zu 100 Prozent Werbungskosten oder Betriebsausgaben, können also im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Nicht darunter fallen Luxusgüter wie Gemälde oder Antiquitäten. Deren Vorhandensein führt andererseits nicht dazu, dass das Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich absetzbar ist.
Davon zu unterscheiden sind Kosten für Arbeitsmittel. Diese zählen nicht zu den Kosten für das Arbeitszimmer und sind deshalb separat zu behandeln. Arbeitsmittel sind zum Beispiel Büromöbel, Computer und Software. Bei Ausgaben für solche beweglichen und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter gilt es zu beachten, ob es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt (GWG). Dies ist der Fall, wenn sie nicht mehr als 800 Euro ohne oder 952 Euro mit Umsatzsteuer gekostet haben. Dann lassen sich Gegenstände, die fast ausschließlich beruflich genutzt werden, sofort im Jahr der Anschaffung komplett von der Steuer absetzen. Alles, was über dieser Grenze liegt, muss über seine jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Es wird also jedes Jahr ein Teil der Kosten von der Steuer abgesetzt. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus entsprechenden Tabellen.
Häusliches Arbeitszimmer absetzen bis 2022
Bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2022 gilt: Ein häusliches Arbeitszimmer kann man grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen, die in vielen Fällen zutreffen und dies dann doch ermöglichen.
Ausnahme 1: Kein anderer Schreibtisch
Dem Steuerzahler steht für seine beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung. Hier ist ein beschränkter Steuerabzug möglich - bis zur Grenze von 1.250 Euro im Jahr können nachgewiesene Kosten, die für das Arbeitszimmer angefallen sind, als Werbungskosten von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Berufsgruppen, die unter diese Ausnahme fallen, sind zum Beispiel Lehrer oder Vertreter, die den ganzen Tag im Außendienst arbeiten. Aber denkbar sind auch andere angestellte Tätigkeiten, bei denen zwar Büroarbeiten anfallen, der Chef aber keinen Schreibtisch in der Firma zur Verfügung stellt. Letzteres sollte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter dann schriftlich bestätigen, zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Nicht ausreichend ist es, wenn man aufgrund einer Absprache mit dem Chef nur ein oder zwei Tage in der Woche im Homeoffice verbringt, während in der Firma der eigene Schreibtisch wartet.
Ausnahme 2: Arbeitsmittelpunkt zu Hause
Es gibt jedoch auch Menschen, bei denen das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit bildet. Dies sind zum Beispiel freie Journalisten oder Autoren. Sie können die kompletten Kosten für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Das heißt konkret: Für Miete und Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Strom wird abhängig vom Quadratmeter-Anteil des Arbeitszimmers an der Wohnung ermittelt, wie viel Kosten für das Arbeitszimmer angefallen sind. Diese können dann als Werbungskosten abgesetzt werden.
Häusliches Arbeitszimmer absetzen ab 2023
Das Jahressteuergesetz 2023 hat hier einiges geändert. Nun können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch abgesetzt werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (oben Ausnahme 2). Die Kosten sind dann komplett unbeschränkt abzugsfähig.
Neu ist auch, dass Steuerzahler auf eine exakte Aufstellung der Kosten verzichten können, wenn sie stattdessen die Jahrespauschale von 1.260 Euro in Anspruch nehmen. Dies spart Arbeit, ist aber oft die ungünstigere Variante. Die Pauschale kann nur dann in vollem Umfang abgesetzt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer das ganze Jahr genutzt wurde. Waren es nur 10 Monate, sind 2/12 von 1.260 Euro davon abzuziehen. Die Pauschale, die von den Steuern abgesetzt werden kann, würde dann nur 1.050 Euro betragen.
Kein Arbeitsimmer, dafür möglicherweise Homeoffice-Pauschale?
Ab März 2020 haben wegen Corona immer mehr Arbeitnehmer ihre Tätigkeit von zu Hause aus durchgeführt. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder der Küchentisch gelten allerdings nicht als häusliches Arbeitszimmer und sind somit nicht als solches absetzbar. Für diese Fallkonstellation hat der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale neu eingeführt.
Die Homeoffice-Pauschale und der Steuerabzug für ein häusliches Arbeitszimmer können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Ausführliche Informationen zur Homeoffice-Pauschale lesen Sie in unserem Rechtstipp Homeoffice: Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?
Update vom 28.4.2025: Umzugskosten für Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?
Der Bundesfinanzhof hat zum Thema "Arbeitszimmer und Umzug" neue Grundsätze aufgestellt. In dem Fall ging es um ein Ehepaar mit einem Kind, das während der Corona-Zeit seine Berufstätigkeit auf Homeoffice umstellen wollte. In ihrer 65-Quadratmeter-Wohnung hatten sie bisher abwechselnd den Esstisch zum Arbeiten genutzt. Nun mieteten sie eine neue, größere Wohnung: fünf Zimmer statt drei Zimmer, mit zwei Arbeitszimmern. Die Umzugskosten wollten sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen, da der Umzug beruflich bedingt sei.
Der Bundesfinanzhof spielte da jedoch nicht mit. Laut Gericht beruht die eigene Entscheidung, die Arbeitsecke im Wohnzimmer gegen ein Arbeitszimmer in einer größeren Wohnung einzutauschen, "auch in Zeiten einer gewandelten Arbeitswelt nicht auf nahezu ausschließlich objektiven beruflichen Kriterien". Es sei nicht sicher festzustellen, ob hier nicht auch der natürliche Wunsch nach einer Verbesserung der Wohnqualität mitgespielt habe.
Allerdings könne ein Umzug in anderen Fällen durchaus beruflich begründet sein, wodurch die Umzugskosten dann absetzbar wären: Zum Beispiel bei einem Jobwechsel, oder wenn der Arbeitsweg sich durch den Umzug um mindestens eine Stunde am Tag verkürze. In diesem Fall jedoch wurden nur die Kosten für die Arbeitszimmer, nicht jedoch die Kosten für den Umzug als abetzbare Werbungskosten anerkannt (Urteil vom 5.2.2025, Az. VI R 3/23).
Praxistipp zum häuslichen Arbeitszimmer
Bei der steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers können viele steuerrechtliche Fragen auftauchen - nicht zuletzt, was bei einer monatsweisen Aufteilung zwischen Arbeitszimmer, Arbeit in der Firma und tageweiser Arbeit im Homeoffice die günstigste Lösung ist. Hier spielt auch die aktuelle Rechtsprechung eine wichtige Rolle. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Sie dazu beraten und Ihnen bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt fachlich versierte Unterstützung bieten.
(Ma)