Stornofalle Apart-Hotel

14.07.2017, Autor: Herr Ernst Andreas Kolb / Lesedauer ca. 1 Min. (108 mal gelesen)
Ein Apart-Hotel ist im Regelfall kein "echtes" Hotel. Sie buchen bei den meisten Anbietern kein besonders großzügiges Hotelzimmer, sondern eine Ferienwohnung.

Es ist Reisezeit und Sie wollen nicht in eine Ferienwohnung, sondern in ein Hotel?

Vielleicht haben Sie am Wunschort ein nettes Apart-Hotel entdeckt. Hier ist jedoch Vorsicht angebracht. Auch wenn Ihnen der Namensbestandteil "Hotel" suggeriert, Sie mieten ein Zimmer in einem Hotel, das großzügige Zimmer mit Kochgelegenheit und Anschluss an einen Hotelbetrieb bietet, handelt es sich meist um einen Mietvertrag über eine Ferienwohnung

Welche Folgen hat das nach erfolgter Buchung?

Es gelten dann nicht die bei Hotelbuchungen üblichen Stornierungsfristen, sondern im Prinzip Mietrecht. Ein kostenfreier Rücktritt bis zu mehreren Wochen vor Reisebeginn ist dann nicht vorgesehen. Der "Hotel"-Anbieter kann Schadensersatz verlangen, wenn er keine Ersatzmieter findet, oder Sie müssen die Gültigkeit der Buchungsbedingungen gerichtlich überprüfen lassen.

Daher: Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Buchung sorgfältig. Wenn Sie darin für die Buchung im Apart-Hotel keine gestaffelten Stornierungsfristen finden, müssen Sie sich Ihres Reisewunsches sehr sicher sein.


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