Was passiert mit meiner Beteiligung am Windkraftpark, wenn er pleitegeht?
18.09.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Wie riskant sind Nachrangdarlehen bei Bürgerwindparks? © Rh - Anwalt-Suchservice Viele Bürger sind an Wind- oder Solarparks über sogenannte Nachrangdarlehen beteiligt. Im Insolvenzfall ist dies mit erheblichen Risiken verbunden. Was müssen private Investoren beachten?
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wie sind Bürgerwindparks organisiert? Was ist ein Nachrangdarlehen? Was bedeutet "qualifizierter Rangrücktritt"? Welche Vor- und Nachteile haben Nachrangdarlehen für die Beteiligten? Werden Nachrangdarlehen nur bei Projekten rund um regenerative Energien verwendet? Sind Nachrangdarlehen generell unseriös oder Betrug? Wie erfahre ich ob, eine Investition in Wirklichkeit ein Nachrangdarlehen ist? Gibt es besonders viele Pleiten von Bürgerwindparks? Was kann ich als Anleger tun, wenn ich durch ein Nachrangdarlehen Verluste erlitten habe? Praxistipp zu Nachrangdarlehen Wie sind Bürgerwindparks organisiert?
Häufig handelt es sich um Genossenschaften. Die Mitglieder der Genossenschaft zeichnen Genossenschaftsanteile und haben ein Stimmrecht. Da auf diese Weise aber nicht genug Kapital zusammenkommt, werden von weiteren Bürgern Geldmittel eingeworben – oft über sogenannte Nachrangdarlehen.
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Ein Nachrangdarlehen ist zunächst einmal ein Darlehen und sollte nicht mit einer Beteiligung an einem Unternehmen verwechselt werden. Der Bürger, der investieren möchte, hat keinerlei Mitspracherechte oder Stimmrechte bei dem Unternehmen, sondern verleiht schlicht sein Geld.
Er wird also nicht – wie etwa bei Gesellschaftsanteilen oder Aktien – Miteigentümer eines Unternehmens, sondern bleibt Kreditgeber. Sein Gewinn besteht darin, dass ihm das Unternehmen Zinsen auszahlt.
Wichtig: "Nachrang" bedeutet dabei, dass im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens andere Gläubiger wie zum Beispiel Banken zuerst befriedigt werden. Der Kreditgeber eines Nachrangdarlehens muss damit rechnen, am Ende leer auszugehen und einen Totalverlust zu erleiden.
Nachrangdarlehen werden oft höher verzinst als einfache Darlehen und sind dafür nicht mit Sicherheiten ausgestattet. Es gibt zwei Varianten:
- herkömmliches Nachrangdarlehen: mit erhöhtem Zinssatz, bei Windparks häufig 5 - 6 Prozent.
- partiarisches Nachrangdarlehen: Gewinn- oder Umsatzbeteiligung abhängig vom jeweiligen Vertrag.
Was bedeutet "qualifizierter Rangrücktritt"?
Häufig fällt bei Nachrangdarlehen der Begriff "qualifizierter Rangrücktritt". Dies ist eine übliche Vereinbarung bei dieser Darlehensform bei Privatanlegern.
Der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rangrücktritt besteht darin, dass der Gläubiger bei der einfachen Variante nur im Fall von Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens als letzter nach allen anderen Gläubigern ausgezahlt wird.
Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass dies auch vor Eintritt der Insolvenz gilt: Zinszahlungen oder Rückzahlungen werden bereits dann gestoppt, wenn diese das Unternehmen in die Gefahr bringen, zahlungsunfähig zu werden.
Wichtig: Sammelt ein Bürgerwindpark Gelder von Privatanlegern ein, wird zwingend ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart. Dies hat gesetzliche Gründe: Die Aufbewahrung von Geldern für Anleger mit unbedingter Zurückzahlungspflicht wäre ein Einlagengeschäft, das nach dem Kreditwesengesetz eine Banklizenz erfordern würde. Dies wird durch die Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts vermieden, da das Rückzahlungsversprechen ausreichend eingeschränkt wird.
Welche Vor- und Nachteile haben Nachrangdarlehen für die Beteiligten?
- Anleger: Die Chance auf relativ hohe Renditen bei gutem Geschäftsverlauf steht dem Risiko des Totalverlustes bei auftretenden Problemen gegenüber.
- Unternehmen: Für das Betreiberunternehmen selbst ist insbesondere ein partiarisches Nachrangdarlehen vorteilhaft, weil die Zinsbelastung davon abhängt, wie gut die Geschäfte laufen: Es muss kein fester Zins gezahlt werden, sondern eine prozentuale Gewinnbeteiligung. Auch verbessert diese Darlehensform die Verhandlungsposition gegenüber den kreditgebenden Banken, da das eingeworbene Kapital wie Eigenkapital wirkt.
Werden Nachrangdarlehen nur bei Projekten rund um regenerative Energien verwendet?
Nein. Sie kommen in folgenden Bereichen zum Einsatz:
- Beim Grundstückskauf durch Privatleute: Die Phase des Grundstückskaufs wird von Banken eher ungern auf übliche Weise voll finanziert, daher werden oft Nachrangdarlehen von Dritten oder spezialisierten Geldgebern verwendet.
- Zur Finanzierung von Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf durch Privatleute. Viele Banken erwarten hier den Einsatz von Eigenkapital, also zumindest keine Bankfinanzierung.
- Zum Schließen von Eigenkapitallücken bei Bauträgern und Projektentwicklern, wenn die Bank mehr Eigenkapital fordert, denn als solches wird ein Nachrangdarlehen oft behandelt.
- Bei Startups, die noch keine ausreichenden Sicherheiten für Bankkredite vorweisen können. Kreditgeber sind dann häufig Venture-Capital-Geber oder sogenannte Business Angels.
Sind Nachrangdarlehen generell unseriös oder Betrug?
Nein. Wenn sie als Investition angeboten werden, bergen sie jedoch ein Ausfallrisiko, über das man sich im Klaren sein sollte. Dieses wird von manchen Anbietern heruntergespielt oder durch Umschreibungen von Begriffen verschleiert. Natürlich muss auch nicht jeder kommerzielle Vermittler nachhaltiger Investitionen zwingend seriös sein.
Bei Investitionen jeglicher Art gilt: Wer eine höhere Rendite möchte, muss ein höheres Risiko eingehen. Privatanleger, denen es nur auf die Investition selbst ankommt, sollten daher die unterschiedlichen Möglichkeiten genau vergleichen.
Andererseits werden Nachrangdarlehen für Bürgerwindparks oder Solarparks häufig von Menschen unterzeichnet, denen es zumindest zusätzlich darauf ankommt, klimafreundliche Entwicklungen in ihrer Region zu fördern. Hier kommt es dann nicht nur auf die Höhe der Verzinsung in Geld an.
Wie erfahre ich ob, eine Investition in Wirklichkeit ein Nachrangdarlehen ist?
Wer ein Nachrangdarlehen abschließt, erhält ein sogenanntes Vermögensinformationsblatt (VIB), in dem erläutert wird, um was es sich handelt. Dies ist im Vermögensanlagengesetz vorgeschrieben. Hier sollte man das Kleingedruckte rechtzeitig lesen.
Oft werden zur Bewerbung solcher Finanzprodukte Begriffe verwendet wie "Bürgerbeteiligung" oder "Festzinsanlage", die Anlass für eine nähere Prüfung sein sollten.
Es gibt drei wichtige Merkmale für ein Nachrangdarlehen im VIB oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
- Bezeichnung des Produkts: Varianten des Nachrangdarlehens sind z. B. das "partiarische Darlehen" (mit Gewinnbeteiligung) oder die "nachrangige Namensschuldverschreibung".
- Nachrangklausel: Diese besagt, dass die Forderungen des Investors bei einer Insolvenz oder Krise des Unternehmens hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten.
- Qualifizierte Nachrangklausel: Diese besagt, dass das Unternehmen die Zahlung an Zinsen oder die Rückzahlung des Investitionsbetrages verweigern darf, wenn die Auszahlung eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Unternehmens zur Folge haben könnte.
Gibt es besonders viele Pleiten von Bürgerwindparks?
Eine spezielle Pleitewelle gibt es in diesem Bereich aktuell nicht. Allerdings gibt es erhebliche Belastungen für die Windkraftbrache durch gesetzliche Regelungen.
Beispiel: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlischt der gesetzliche Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom, sobald eine Bürgerenergiegesellschaft die rechtlichen Kriterien nicht mehr erfüllt, um als solche zu gelten. Dazu muss sie nämlich z. B. mindestens 50 Stimmberechtigte aus der Region aufweisen können.
Wenn nun zum Beispiel eine Genossenschaft in finanzielle Schieflage gerät und eine Bank das Projekt übernimmt oder verwertet, ist dieses Kriterium nicht mehr erfüllt und der Anspruch auf die Einspeisevergütung erlischt. Aus genau diesem Grund gewähren Banken Bürgerwindparks von vornherein immer weniger Kredite, sodass Nachrangdarlehen von Bürgern die Lücken füllen müssen.
Verbände wie das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) fordern daher Nachbesserungen für das geplante EEG 2027, um geplante Projekte nicht zu gefährden. Die Regelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Was kann ich als Anleger tun, wenn ich durch ein Nachrangdarlehen Verluste erlitten habe?
Hier gibt es zwei mögliche Anspruchsgrundlagen:
1. Unwirksame Nachrangklausel: Anleger bzw. private Kreditgeber können einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn die Nachrangklausel im Vertrag unwirksam war. Dieser Anspruch würde sich gegen die Geschäftsführer bzw. Vorstände der Anlagegesellschaften sowie gegen den Anlagevermittler richten.
Eine unwirksame Nachrangklausel bzw. Klausel über den "qualifizierten Rangrücktritt" führt dazu, dass es sich bei dem ganzen Vertrag um ein Einlagengeschäft handelt, für das der Anbieter eine Banklizenz bräuchte.
Bei einem unerlaubten Einlagengeschäft haftet der Geschäftsführer der Projektgesellschaft persönlich gegenüber dem Anleger für die Rückzahlung des Darlehens auf der Grundlage von § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs.1 Satz 1 KWG.
2. Unzureichende Risikoaufklärung: Eine fehlerhafte Anlagevermittlung kann zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Anlagevermittler führen, wenn dieser den Anleger nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt hat, die mit einem Nachrangdarlehen verbunden sind oder die ggf. bei einem unerlaubten Einlagengeschäft bestehen.
Praxistipp zu Nachrangdarlehen
Bei Nachrangdarlehen ist erhöhte Vorsicht geboten. Im Schadensfall kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite stehen und mögliche Ansprüche für Sie prüfen.
(Ma)