Du willst dich tätowieren lassen? Diese rechtlichen Aspekte solltest du schon vorher bedenken

13.04.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Tattoo,Tätowierung,Fehler,Schadensersatz Auch Tätowierer machen Fehler. Welche Rechte haben Kunden? © Ma - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Einwilligung: Tätowierungen erfordern eine wirksame Einwilligung - bei Minderjährigen in der Regel nur mit Zustimmung der Eltern. Ohne wirksame Einwilligung kann der Eingriff rechtlich problematisch sein.

2. Aufklärung und Risiken: Der Tätowierer muss über Gesundheitsrisiken, Pflege und mögliche Komplikationen aufklären. Eine unzureichende Aufklärung kann zu Haftungsansprüchen führen.

3. Hygiene und Haftung: Das Studio muss Hygienevorschriften einhalten. Bei Verstößen oder Fehlern können Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen.

Bei Tattoos lässt sich einiges falsch machen. Schreibfehler kommen vor – schnell wird aus „Bon Jovi“ dann „Jon Bovi“ oder „Mutti“ hat plötzlich nur noch ein „t“. Dies ist dann recht peinlich – für den Rest des Lebens. Manchmal wird auch einfach das bestellte Motiv falsch gezeichnet oder es werden falsche Farben benutzt. In einigen Fällen werden Tattoos so tief gestochen, dass die Farbe verschwimmt. Manchmal kommt es zu gesundheitlichen Problemen. Hier einige Tipps, was vor dem Tätowieren zu bedenken ist.

Zu den Ansprüchen von Kunden bei fehlerhaften Tattoos informieren wir in einem eigenen Rechtstipp:
Fehlerhafte Tattoos: Wann haben Kunden Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Wie kann ich mich gegen ein fehlerhaftes Tattoo absichern?


Wenn der Schaden erst einmal eingetreten ist, ist er fast unumkehrbar und lange sichtbar. Man kann das Tattoo allerdings wieder weglasern lassen oder versuchen, es so nachzubessern, dass es einigermaßen vernünftig aussieht. Dies ist jedoch mit Aufwand, Kosten und Schmerzen verbunden.

Um eine solche ungewollte Folge zu vermeiden, ist es umso wichtiger, sein Wunschtattoo mit dem Tätowierer, der die Arbeit ausführen soll, vorher in Ruhe und genau zu besprechen. Das Motiv sollte im Idealfall per Foto in einem schriftlichen Auftrag festgehalten sein. Einfach ins Tattoostudio hineinrennen und auf gut Glück hinaus tätowieren lassen, ist eher nicht die optimale Wahl, um später im möglichen Streitfall einen Nachweis zu führen.

Empfehlenswert ist auch, sich zuvor über die Arbeit des Tattoostudios und natürlich den konkreten Tätowierer zu erkundigen. Freunde und Bekannte, die sich dort tätowieren lassen haben, sind die beste Informationsquelle mit Live-Anschauungsmaterial. Bewertungen im Internet können das Bild abrunden. Sitzt man dann endlich auf dem Tätowierstuhl, sollte man trotz aller Schmerzen regelmäßig mit kritischem Blick schauen, ob der Tätowierer noch „im Plan“ ist.

Welche Hinweis- und Aufklärungspflichten hat ein Tätowierer?


Mit einer Tätowierung wird in den Körper einer anderen Person eingegriffen. Theoretisch ist dies eine Körperverletzung. Diese bleibt ohne rechtliche Folgen, wenn der Tätowierte eingewilligt hat. Aber: Damit jemand in eine Tätowierung rechtswirksam einwilligen kann, muss er darüber Bescheid wissen, was eigentlich auf ihn zukommt. Sonst ist eine Einwilligung sinnlos. Eine fehlende Einwilligung kann Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sein.

Daher hat der Tätowierer bestimmte Aufklärungspflichten. Er muss den Kunden ausführlich aufklären über

- den Ablauf der Arbeit,
- die möglichen gesundheitlichen Risiken,
- die zu erwartenden Schmerzen,
- das Risiko einer Entzündung,
- das Risiko einer allergischen Reaktion auf die Farben,
- auf die richtige Behandlung der Haut nach dem Tätowieren.

Für Schwangere und Menschen mit angeschlagener Gesundheit können besondere Risiken im Hinblick auf Infektionen bestehen. Nimmt ein Kunde Antibiotika oder Blutverdünner, bestehen Gesundheitsgefahren bei einer Tätowierung. Auch darauf muss der Tätowierer hinweisen.

Natürlich geht die Aufklärungspflicht nicht so weit, wie die eines Arztes vor einer Operation. Das Wesentliche muss jedoch vermittelt werden. Generell kann sich eine Einwilligung nur auf korrekt durchgeführte Arbeiten beziehen. Daher geht man bei einem fachlich falsch ausgeführten Tattoo oder einem, das andere Muster aufweist als bestellt oder gar Schreibfehler hat, immer von einer fehlenden Einwilligung aus.

Was gilt bei der Tätowierung Minderjähriger?


Es gibt keine gesetzliche Alters-Untergrenze für Tätowierungen. Ist ein Kunde minderjährig, hängt die Wirksamkeit seiner Einwilligung davon ab, ob er überhaupt von seiner geistigen Reife her verstehen kann, worauf er sich einlässt. Daher ist eine pauschale Erlaubnis der Eltern unter Umständen nicht ausreichend. Die Reife des Kunden ist für den Tätowierer schwer zu beurteilen. Daher lehnen viele Tattoostudios die Tätowierung von Minderjährigen ab.

Welche Farben darf der Tätowierer verwenden?


Tätowierfarben gehen unter die Haut und können in die Blutbahn gelangen. Daher ist nicht egal, was sie enthalten. Seit Inkrafttreten der deutschen Tätowiermittelverordnung am 1.5.2009 gibt es Regeln, welche Farben in Deutschland in den Handel gebracht werden dürfen. Bestimmte Farbstoffe sind ausdrücklich verboten: zum Beispiel die krebserzeugenden Azofarbstoffe und das besonders allergieauslösende p-Phenylendiamin.

Seit 1.1.2023 sind zwei weitere Tattoofarben EU-weit verboten: Pigment Blue 15:3 und Pigment Green 7. Beide kommen in vielen Farbmischungen vor, etwa in Grün- und Blautönen und Mischfarben wie Violett, Braun, Türkis oder Pink.

Tätowierfarben dürfen nur noch in den Handel gebracht werden, wenn darauf eine Reihe von Pflichtangaben gemacht werden, etwa der Hersteller, die Chargennummer und wie lange die Farbe nach dem Öffnen verwendbar ist.

Wissenschaftliche Untersuchungen (etwa von der Stiftung Warentest 2014) zeigen, dass viele Tätowierfarben nach wie vor potentiell gefährliche Stoffe enthalten. Viele Tätowierer bestellen ihre Farben im Internet und von ausländischen Herstellern. Eine Positivliste von unbedenklichen Farben gibt es nicht, ebensowenig wie eine behördliche Zulassung.

Prüfzertifikate werden von den Herstellern selbst angefertigt und nicht behördlich kontrolliert. Immerhin führen die Bundesländer stichprobenartige Untersuchungen der in Tattoostudios verwendeten Farben durch. Tätowierer riskieren Schadensersatzforderungen, wenn sie Farben nutzen, die bekanntermaßen gesundheitsschädlich sind.

Die sogenannte REACH-Verordnung der EU verbietet seit 2022 die Nutzung von etwa 4.000 vorher zulässigen Farben. Diese gelten als gesundheitlich bedenklich oder als nicht ausreichend erforscht. Hersteller reagieren mit der Entwicklung neuer Farben. Ob diese gesundheitlich unbedenklich sind, wird sich zeigen müssen.

Tipp: Bestehen Sie auf unbedenklichen Farben mit Prüfzertifikat des Herstellers. Dies sollte der Tätowierer schriftlich bestätigen können, und zwar mit Angabe des Herstellers, der Inhaltsstoffe, der Chargennummer und des Haltbarkeitsdatums.

Welche Hygieneregeln muss ein Tätowierer einhalten?


Hier haben sich verschiedene Standards eingebürgert. Dazu gehören:

- Einmalhandschuhe beim Arbeiten,
- sterile Tätowiernadeln mit nachweisbarem Datum der Sterilisierung,
- verpackte sterilisierte Nadeln dürfen erst unmittelbar vor dem Gebrauch aus der Verpackung genommen werden,
- Maximallagerdauer für sterilisierte Nadeln 6 Monate in verschlossenem Schrank und 48 Stunden außerhalb davon,
- Instrumente beim Arbeiten auf keimarmer oder steriler Unterlage ablegen.

Nach der Tätowierung wird die entsprechende Hautpartie üblicherweise mit einem Wundverband vor Infektionen geschützt. Zum Teil wird auch eine antiseptische Salbe aufgetragen. Bei größeren Salbentöpfen muss die Salbe mit einem Einwegspatel aus dem Behälter entnommen werden.

Die Bundesländer haben zum Teil sogenannte Rahmenhygienepläne für Tätowierungen aufgestellt. Darin können diese, aber auch zusätzliche Vorgaben enthalten sein. Hält sich ein Tätowierer nicht an die Hygieneregeln und es kommt zu einer Infektion, kann der Kunde Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben.

Wie altern Tattoos?


Vor dem Tätowieren sollte man sich auch klar machen, dass Tattoos nicht für immer so dekorativ bleiben, wie sie sind. Irgendwann lässt die Spannkraft der Haut nach und es bilden sich Falten. Auch Gewichtsveränderungen können das Tattoo verändern. Es kann durch die Sonne ausgeblichen werden und seine Kontraste können sich verringern. Linien können im Laufe der Zeit schmaler oder breiter werden und verschwimmen. An Stellen des Körpers, die viel in Bewegung sind, altern Tattoos schneller – zum Beispiel an Händen oder Knöcheln.

Tipp: Gerade bei sehr filigranen Tattoos mit vielen feinen Linien sollten Sie mit dem Tätowierer absprechen, wie veränderungsempfindlich das Tattoo ist.

Urheberrecht bei Tattoos: Darf ich fremde Motive verwenden?


Ein Tattoo gilt als urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk, wenn es, rechtlich gesprochen, die erforderliche „Schöpfungshöhe“ besitzt. Es muss sich also um eine eigene kreative Leistung des Tätowierers mit einem gewissen künstlerischen Anspruch handeln. Das Tattoo muss dafür über rein dekorative Kringel und Schnörkel hinausgehen. Das Urheberrecht hat der Tätowierer, nicht die tätowierte Person.

Dementsprechend kann es sich um einen Urheberrechtsverstoß handeln, einfach ein fremdes Tattoo zu kopieren. Hier kann sich der Tätowierer strafbar machen und sich Schadensersatzansprüchen aussetzen.

Zwar kann der Tätowierer nicht verhindern, dass sein Werk in der Öffentlichkeit gezeigt und zumindest auf privaten Fotos auch veröffentlicht wird. Bei Veröffentlichung von Fotos im Internet empfiehlt es sich rechtlich, den Tätowierer als Urheber zu nennen, soweit er dies möchte. Eine gewerbliche Nutzung von Fotos des Tattoos müsste mit dem Tätowierer abgesprochen werden.

Praxistipp zum Tätowiertwerden


Vor dem Gang ins Tattoo-Studio empfiehlt es sich, sich gut zu informieren. Nehmen Sie Abstand von Tätowierern, die nicht ausführlich über die Risiken aufklären oder keine Auskunft zu den verwendeten Farben erteilen können. Haben Sie dann doch durch ein Tattoo gesundheitliche Probleme bekommen oder ist es nicht fachgerecht ausgeführt, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Zivilrecht helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

(Bu)


 Stephan Buch
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