Immobesitzer: Wie lege ich Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid ein?

19.10.2023, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Das Wichtigste in Kürze

1. Fristen einhalten: Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid muss innerhalb einer bestimmten Frist, die im Bescheid angegeben ist, schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

2. Begründung anführen: Der Einspruch sollte gut begründet sein und alle relevanten Informationen und Unterlagen enthalten, die die Begründung stützen. Unstimmigkeiten bei der Bewertung der Immobilie und/ oder Fehler bei der Berechnung der Steuer sollten klar benannt werden.

3. Formelle Anforderungen: Der Einspruch sollte als solcher bezeichnet werden und den formellen Anforderungen genügen. Dazu gehören insbesondere die Angabe der Steuernummer und des Aktenzeichens des Bescheids.
Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, bekommt nicht nur einen einzigen Grundsteuerbescheid. Vielmehr sind es drei Bescheide, die ersten beiden meist in einem gemeinsamen Briefumschlag. Bei diesen handelt es sich um den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Absender ist das Finanzamt. Die ermittelten Werte dienen dann der Ermittlung der zu zahlenden Grundsteuer, die aber erst im dritten Bescheid auftaucht. Dieser kommt von der Gemeinde und wird überwiegend erst 2024 verschickt. Denn: Die neue Grundsteuer gilt erst ab 2025. Trotzdem bleibt Eigentümern von Häusern und Wohnungen nicht viel Zeit zum Reagieren: Wollen sie gegen die Grundsteuerbescheide vorgehen, müssen sie bereits gegen einen der ersten beiden Bescheide Einspruch einlegen. Dafür haben sie einen Monat Zeit. Ist die Frist abgelaufen, sind diese Bescheide bindend, auch, wenn sie Fehler enthalten sollten.

Update vom 19.10.2023: Erste Klage gegen Grundsteuerbescheid


Das Berliner Finanzgericht befasst sich mit der derzeit ersten Klage gegen die neue Grundsteuer. Geklagt hat ein Hauseigentümer mit Unterstützung des Eigentümerverbandes Haus & Grund sowie des Bundes der Steuerzahler. Mit der Anfang Oktober 2023 eingereichten Klage möchte der Eigentümer seinen Bewertungsbescheid anfechten. Letztlich hoffen betroffene Eigentümer, eine Überprüfung des sogenannten Bundesmodells der Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen. Weitere Klagen in anderen Bundesländern werden folgen. Bis eine solche Klage jedoch beim Bundesverfassungsgericht ankommt, wird viel Zeit vergehen - den Start der neuen Grundsteuer zum Januar 2025 wird dies vermutlich nicht verhindern. Im Erfolgsfall wäre denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht Korrekturen am Gesetz fordert. Es könnte dieses jedoch auch für unproblematisch und verfassungsgemäß ansehen.

Im Land NRW schon 1 Million Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide


Laut dem Finanzministerium des Landes NRW hat die Zahl der Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide im August 2023 die Marke von einer Million überschritten. Davon richteten sich zwei Drittel gegen die Wertfeststellung, ein Drittel gegen den Messbetragsbescheid.

Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid


Wir haben in einem eigenen Beitrag erläutert, was die einzelnen Bescheide bedeuten und wie man sie auf mögliche Fehler prüft:

Grundsteuer: Welche Bescheide bekomme ich und wie prüfe ich sie?

Dort finden Sie auch die entsprechenden Musterformulare für den Einspruch gegen diese beiden Bescheide.

Wichtig ist es, die Prüfung nicht aufzuschieben. Denn: Die ersten beiden Bescheide zur Grundsteuer sind die Grundlage für den dritten. Fehler im Grundsteuerwertbescheid und im Grundsteuermessbescheid können nur durch einen Einspruch gegen genau den Bescheid gerügt werden, in dem der Fehler gemacht wurde. Überprüft man diese erst dann, wenn der eigentliche Grundsteuerbescheid der Gemeinde eine deutlich überhöhte Grundsteuerzahlung verlangt, ist es zu spät. Auch bei den ersten beiden Grundsteuerbescheiden ist zu beachten, dass diese aufeinander aufbauen. Daher darf ein Fehler, der schon im Grundsteuerwertbescheid passiert ist, nicht mit Hinweis auf falsche Ergebnisse im Grundsteuermessbescheid gerügt werden.

Wie legt man Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid ein?


Der Einspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids einzulegen. Grundsätzlich gilt ein per Post abgeschickter Bescheid am dritten Tag nach Absendung als bekannt gegeben. Auch ein elektronisch zugestellter Bescheid gilt nach § 122 der Abgabenordnung (AO) am dritten Tag nach Absendung als zugestellt.

Der Einspruch kann nach § 357 AO schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail oder via ELSTER eingelegt werden. Ein telefonischer Einspruch ist nicht möglich. Adressat ist die Behörde, von der der jeweilige Bescheid kam. Name und die Adresse des Absenders (und möglicher Miteigentümer) müssen daraus klar hervorgehen, sowie Aktenzeichen und Steuernummer. Diese finden sich im jeweiligen Bescheid. Ob der Einspruch als solcher oder zum Beispiel als Widerspruch bezeichnet wird, ist nicht relevant.

>> Download Musterformular Einspruch gegen Grundsteuerbescheid <<

Welchen Inhalt sollte der Grundsteuer-Einspruch haben?


Wichtig ist, dass aus dem Einspruch hervorgeht,

- dass man Einspruch einlegen möchte,
- gegen welchen Bescheid man Einspruch einlegen will (genaue Bezeichnung, Datum),
- warum man Einspruch einlegt.

Denn: Ein Einspruch ist immer zu begründen. Es ist jedoch auch möglich, die Begründung nachzureichen. Dann sollte man im Einspruch darauf hinweisen, dass dieser zur Fristwahrung eingelegt wird und dass eine Begründung noch folgt. Zu lange sollte man sich dann jedoch nicht Zeit lassen. Unter Umständen setzt das Finanzamt für die Begründung eine Frist.

Wie geht es nach dem Einspruch weiter?


Das Finanzamt wird nach dem Einspruch gegen einer der Grundsteuerbescheide prüfen, ob der Einspruch gerechtfertigt war. Hat es also bei der Berechnung oder der Übertragung von Daten tatsächlich einen Fehler gegeben, wird es dem Einspruch abhelfen und einen neuen, korrigierten Bescheid erlassen. Ist es der Meinung, alles richtig gemacht zu haben, wird es den Einspruch abweisen.
Dem Immobilieneigentümer bleibt dann nur die Möglichkeit, gegen den jeweiligen Bescheid Klage beim Finanzgericht zu erheben. Dafür hat er dann wiederum einen Monat Zeit. Von hier an entstehen jedoch Kosten. Der Einspruch ist kostenlos. Allerdings wird das Finanzamt auch Fehler zum Nachteil des Steuerpflichtigen berücksichtigen und korrigieren.

Wann ist ein Einspruch sinnvoll?


Sinnvoll ist ein Einspruch auf jeden Fall, wenn Sie Fehler gefunden haben - im Grundsteuerwertbescheid, im Grundsteuermessbescheid oder schließlich auch im Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Oft wird dazu geraten, in jedem Fall Einspruch einzulegen. Dieser wird jedoch ohne überzeugende Begründung abgewiesen werden. Dann bleibt nur der teure Weg der Klage, der jedoch ohne nachweisbaren Fehler erfolglos bleiben wird.

In Baden-Württemberg laufen bereits die ersten Klagen gegen einen Grundsteuerwertbescheid - eingelegt von Immobilieneigentümern zusammen mit Verbänden wie dem Bund der Steuerzahler. Dabei wird auch die Verfassungsmäßigkeit des Landes-Grundsteuergesetzes angezweifelt. Kritisiert wird unter anderem, dass Grundstücke mit unterschiedlich wertvollen Häusern in Baden-Württemberg den gleichen Bodenrichtwert haben. Die Verbände raten Steuerzahlern in Baden-Württemberg dazu, mit Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit des dort geltenden Grundsteuergesetzes Einspruch gegen den Bescheid einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die laufenden Gerichtsverfahren (Aktenzeichen 8 K 2368/22 und 8 K 2491/22) zu beantragen. Ein solches Ruhen des Verfahrens liegt zunächst im Ermessen des Finanzamtes.

Per Gesetz ruht das Einspruchsverfahren erst, wenn eine Klage (auch eine Musterklage) beim Bundesverfassungsgericht oder einem anderen Bundesgericht anhängig ist und der Einspruch darauf gestützt wurde (§ 363 AO). Ein "Ruhen" des Einspruchs bedeutet übrigens nicht, dass währenddessen keine Steuern zu zahlen sind.

Auch beim Bundesmodell wird von manchen Juristen die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt: So seien die Bodenrichtwerte nicht genau genug und es sei nicht möglich, im Einzelfall realitätsnähere Werte nachzuweisen. Es werde auch weiterhin zu einer gleichheitswidrigen Bewertung von Grundstücken kommen. Mancher sieht auch einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot darin, dass behördliche Bescheide ergehen, die bestandskräftig werden, ohne dass der Bürger die Konsequenzen (= Höhe seiner künftigen Steuer) in irgendeiner Weise abschätzen kann.

Praxistipp zum Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid


Der Einspruch muss gegen den Bescheid erfolgen, in dem tatsächlich auch ein Fehler gefunden wurde - nicht gegen einen der Folgebescheide, die darauf aufbauen. Auch muss ein Einspruch immer begründet werden. Ein "pauschaler" Einspruch bringt allenfalls einen gewissen Zeitgewinn. Ein Fachanwalt für Steuerrecht kann Ihre Bescheide zur Grundsteuer prüfen und die Erfolgsaussichten einschätzen. Für einen Einspruch können Sie unser Musterformular Einspruch gegen Grundsteuerbescheid verwenden.

(Bu)


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 Stephan Buch
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