Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge

28.01.2014, Autor: Herr Andreas Jäger / Lesedauer ca. 2 Min. (663 mal gelesen)
Die gemeinsame elterliche Sorge darf nicht allein deshalb aufgelöst werden, weil es Kommunikationsprobleme zwischen den geschiedenen Kindeseltern gibt.
Eine effektive Lösung liegt in der Mediation.

Die gemeinsame elterliche Sorge darf nicht allein deshalb aufgelöst werden, weil es Kommunikationsprobleme zwischen den geschiedenen Kindeseltern gibt. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn das Kindeswohl eine solche Auflösung erfordert. Dies geht aus einem Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) (Beschluss vom 23.07.2013 – Az.: 2 UF 39/13) hervor.


Gemeinsame Kindererziehung trotz Scheidung

Die Kindeseltern sind geschiedene Eheleute. Die gemeinsamen Kinder leben seit der Trennung im Jahre 2007 bei der Kindesmutter. Die elterliche Sorge für die Kinder üben die Eltern gemeinsam aus. Im Jahre 2012 beantragte die Mutter, ihr die alleinige elterliche Sorge für die Kinder zu übertragen. Sie begründete dies mit zunehmenden Kommunikationsproblemen zwischen ihr und dem Kindesvater. Das OLG hat ihren Antrag abgelehnt.


Kindeswohl maßgeblich

Die aufgetretenen Kommunikationsprobleme zwischen den Eheleiten rechtfertigen keine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Maßstab und Ziel ist allein das Kindeswohl und nicht der Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern, entschied das OLG. Auch wenn die Mutter eine Kommunikation mit dem Vater verweigert, rechtfertigt dies nicht seinen Ausschluss von der elterlichen Sorge. Im Interesse der Kinder ist es den Eltern zuzumuten, sich in sorgerechtsrelevanten Themen auszutauschen, so das OLG.


Durch Mediation Konflikte reduzieren

Das Urteil des OLG stärkt zwar das gemeinsame Sorgerecht getrennt lebender Elternteile, gibt den Eltern allerdings keinerlei Hilfestellung für den Fall, dass es bei ihrer wechselseitigen Kommunikation Probleme gibt, die sich negativ auf die Gesamtsituation des Kindes auswirken.

Um diese Lücke zu schließen, bietet es sich an, die Hilfe eines ausgebildeten Mediators in Anspruch zu nehmen. Dessen Aufgabe ist es, die Eltern mit Hilfe bewährter Methoden und Regeln innerhalb einer Mediation („Vermittlung“) zu konkreten und – auch rechtlich – verbindlichen Lösungen zu führen. Der Erfolg der Mediation beruht dabei vor allem auf dem Prinzip, dass beide Elternteile die Lösung gemeinsam erarbeiten und damit zu einem Ergebnis kommen, das von beiden Seiten gleichermaßen respektiert wird.



Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht

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