Landwirtschaft/ Winzer: Erbrecht/ Testament und Hofübergabe

04.01.2012, Autor: Frau Barbara Brauck / Lesedauer ca. 2 Min. (3305 mal gelesen)
Die Vererbung und Übergabe des Hofe oder Weinguts ist für die Landwirtsfamilie/ die Winzerfamilie eine einschneidende Angelegenheit. Rechtliche, finanzielle und soziale Überlegungen müssen beachtet werden, aber auch viele Gefühle spielen mit.

Landwirtschaft/Winzer: Erbrecht/ Testament und Hofübergabe (Stand 2017)

Die Übergabe des Hofe oder Weinguts ist für die Landwirtsfamilie/ die Winzerfamilie eine einschneidende Angelegenheit. Rechtliche, finanzielle und soziale Überlegungen müssen beachtet werden, aber auch viele Gefühle spielen mit. Wichtig sind folgende Aspekte für Übergeber und Hofnachfolger:

Testament:
Welches Erbrecht gilt für Landwirte und Winzer?
Gilt die Höfeordnung, das Anerbenrecht oder das Landgutrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)? In Hessen und Rheinland-Pfalz gelten landesrechtliche Sondervorschriften, in Baden-Württemberg ebenfalls für den Regierungsbezirk Freiburg, ansonsten gilt dort wie z.B. auch in Bayern und im Saarland das Landgutrecht des BGB. In Nordrhein-Westfalen dagegen gilt die Höfeordnung.

Wie kann der Hof im Todesfall als Ganzes erhalten bleiben, um so die Existenz der Familienmitglieder zu sichern? Geht der Hof auf eine Erbengemeinschaft über, kann jeder Miterbe die Auseinandersetzung verlangen. Einigen sich die Miterben nicht, kann es zur Zwangsversteigerung kommen. Kann hier das Hofzuweisungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz helfen?

Die weichenden Geschwister haben Pflichtteilsansprüche. Wie hoch sind diese? Hier muss eine Regelung gefunden werden, die vermeidet, dass der Hofnachfolger so belastet wird, dass er den Hof nicht weiterführen kann.


Übergabevertrag

Der Austrag, den sich die Übergeber schreiben lassen soll die Übergeber finanziell absichern, darf aber den Hofnachfolger nicht finanziell knebeln. Und natürlich sollen Regelungen gefunden werden, die Streit mit den weichenden Geschwistern vermeiden.

Der Hofnachfolger braucht einen geschickten Ehevertrag. Dieser muss Regelungen enthalten, die vermeiden, dass der Hof im Falle einer Scheidung zerschlagen wird, aber auch der andere Ehegatte finanziell abgesichert ist.

Die Übergeber werden zum Pflegefall. Wer kommt für die Kosten auf? Liegt eine Schenkung vor, kann das Sozialamt auf den Hof zugreifen. Auch hier können geschickte Regelungen gefunden werden, die dies vermeiden.


Erbschafts- und Schenkungssteuer für Winzer und Landwirte
100-prozentige Befreiung von der Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer

? 7 Jahres-Frist: Führt der Hoferbe/ Hofnachfolger den Betrieb mindestens sieben Jahre weiter, entfällt für ihn die Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer komplett. Im Jahr 2009 galt hier noch die 10-Jahresfrist. Zum Hof zählt nicht das Wohnhaus.

? Weitere Voraussetzung: Die Lohnsumme. Sie darf innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht sinken. Am Ende des 7 - Jahreszeitraumes darf sie nicht geringer als 700 v.H. der Ausgangslohnsumme sein. Achtung: Dies gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 20 festangestellten Mitarbeitern. Saisonkräfte werden nicht mitgezählt.


85-prozentige Befreiung von der Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer

? 5 Jahres-Frist: Verpflichtet sich der Hofnachfolger/Hoferbe, die den Betrieb mindestens fünf Jahre fortzuführen, muss er nur 15 Prozent des Hofes versteuern. Von den steuerpflichtigen 15 Prozent werden nochmals 150.000 Euro als "Abzugsbetrag" subtrahiert, so dass bei einem Betriebswert bis 1 Million Euro keine Erbschaftssteuer anfällt. Der Wert des Hofes wird vom Finanzamt nach Bewertungstabellen festgestellt, die sich an den Erträgen des landwirtschaftlichen Betriebs orientieren.

? Weitere Voraussetzung: Die Lohnsumme. Sie darf am Ende des 5 - Jahreszeitraumes nicht geringer als 400 v.H. der Ausgangslohnsumme sein. Achtung: Dies gilt wie bei der hundertprozentigen Befreiung nur für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 20 festangestellten Mitarbeitern. Saisonkräfte werden nicht mitgezählt.

Rechtsanwältin Brauck-Hunger, Fachanwältin für Erbrecht, seit Jahren auf Erbrecht und Übergabeverträge spezialisiert, berät Sie in allen Fragen rund um die Hofnachfolge.

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