Kurzarbeit – was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer?
17.06.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Welche Regeln gelten für die Kurzarbeit? © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Zweck: Kurzarbeit dient dazu, bei vorübergehendem Arbeitsausfall (z. B. Auftragsmangel, Krisen) Entlassungen zu vermeiden, indem die Arbeitszeit reduziert und der Einkommensverlust teilweise durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen wird.
2. Voraussetzungen: Es muss ein erheblicher, unvermeidbarer und vorübergehender Arbeitsausfall vorliegen. Kurzarbeit muss arbeits- oder tarifvertraglich bzw. per Betriebsvereinbarung wirksam eingeführt sein.
3. Finanzielle Folgen: Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit (grundsätzlich 60 %, mit Kind 67 % des ausgefallenen Nettolohns). Der Arbeitgeber zahlt nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
1. Zweck: Kurzarbeit dient dazu, bei vorübergehendem Arbeitsausfall (z. B. Auftragsmangel, Krisen) Entlassungen zu vermeiden, indem die Arbeitszeit reduziert und der Einkommensverlust teilweise durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen wird.
2. Voraussetzungen: Es muss ein erheblicher, unvermeidbarer und vorübergehender Arbeitsausfall vorliegen. Kurzarbeit muss arbeits- oder tarifvertraglich bzw. per Betriebsvereinbarung wirksam eingeführt sein.
3. Finanzielle Folgen: Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit (grundsätzlich 60 %, mit Kind 67 % des ausgefallenen Nettolohns). Der Arbeitgeber zahlt nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was genau bedeutet Kurzarbeit? Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber Kurzarbeit ausrufen? Wann bekommen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld? Wie viel Prozent vom Gehalt macht das Kurzarbeitergeld aus? Wie lange wird Kurzarbeitergeld maximal gezahlt? Was passiert bei Kurzarbeit mit den Sozialbeiträgen? Wie viel darf man bei Kurzarbeit hinzuverdienen` Kein Kurzarbeitsgeld bei Scheinarbeitsverhältnis Lieber Krankmachen statt Kurzarbeitsgeld? Besteht während der Kurzarbeit ein besonderer Kündigungsschutz? Darf der Urlaubsanspruch wegen Kurzarbeit gekürzt werden? Wann ist die Anordnung von Kurzarbeit unwirksam? Praxistipp zum Thema Kurzarbeit Was genau bedeutet Kurzarbeit?
Kurzarbeit heißt, dass die Arbeitszeit in einem Betrieb für eine begrenzte Zeit heruntergefahren wird, weil es nicht genug zu tun gibt. Die Arbeitszeit kann dabei bis auf null (sogenannte "Kurzarbeit Null") herabgesetzt werden.
Für Arbeitnehmer ist jedoch interessanter, was Kurzarbeit für ihr Gehalt bedeutet: Der Arbeitgeber muss nur die tatsächlich gearbeitete Zeit bezahlen und für den Rest erhalten sie anteilig Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt. Der Betrieb kann so eine Zeit lang auch bei schlechter Auftragslage überleben und muss seinen Arbeitnehmern nicht betriebsbedingt kündigen.
Unter welchen Voraussetzungen darf der Arbeitgeber Kurzarbeit ausrufen?
Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Daher muss er das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer auch bezahlen, wenn die Auftragslage schlecht ist. Er kann nicht einseitig einfach Kurzarbeit anordnen. Diesen Schritt muss er zuvor bei der Bundesanstalt für Arbeit anmelden und das Kurzarbeitergeld beantragen.
Die Grundvoraussetzung für Kurzarbeit ist, dass
- diese Möglichkeit in einem Tarifvertrag oder in den Arbeitsverträgen der betroffenen Arbeitnehmer vereinbart ist oder
- dass die betroffenen Arbeitnehmer oder der Betriebsrat dem zugestimmt haben.
Wann bekommen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld?
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ergibt sich aus den §§ 95 ff. des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III). Die Voraussetzungen sind:
1. Im Betrieb gibt es einen Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines unabwendbaren Ereignisses (z. B. Hochwasser oder Betriebsschließung wegen Pandemie).
2. Der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar und der Betrieb hat alle ihm möglichen Maßnahmen ergriffen, um ihn zu vermeiden (z. B.: Erholungsurlaub, Abbau von Plusstunden). Es darf kein lediglich saisonaler Ausfall sein, der in der Branche üblich ist oder den der Chef durch organisatorische Änderungen schnell beseitigen könnte.
3. Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und man kann davon ausgehen, dass er während der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wieder endet.
4. Der Arbeitgeber hat den Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit gemeldet.
5. Der Arbeitnehmer wird nach Beginn des Arbeitsausfalls versicherungspflichtig weiter beschäftigt und ihm wird nicht gekündigt.
6. Der Arbeitsausfall muss erheblich sein. Das ist der Fall, wenn mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer einen Lohnausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttolohns haben.
Wie viel Prozent vom Gehalt macht das Kurzarbeitergeld aus?
Weniger Arbeit bedeutet auch weniger Geld. Kurzarbeiter bekommen nur einen Teil des im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsentgeltes, nämlich das Gehalt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Diesen Teil bezeichnet man als den Kurzlohn und er kann je nach Höhe der Stundenreduzierung unterschiedlich ausfallen.
Beispiel: Wenn die geleistete Arbeitszeit bei 70 Prozent des Üblichen liegt, erhalten die Beschäftigten 70 Prozent ihres üblichen Arbeitsentgelts.
Die Arbeitsagentur bezahlt zusätzlich Kurzarbeitergeld als Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 Prozent des Netto-Verdienstausfalls. Bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 Prozent. Kurzarbeitergeld erhalten alle Arbeitnehmer, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind. Geringfügig Beschäftigte bzw. Minijobber erhalten kein Kurzarbeitergeld, da dies bei ihnen nicht der Fall ist.
Tipp: Als Arbeitnehmer müssen Sie für das Kurzarbeitergeld keinen Antrag stellen. Es wird vom Betrieb zusammen mit dem regulären Arbeitsentgelt ausgezahlt. Der Arbeitgeber muss das Kurzarbeitergeld aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht beantragen und auszahlen.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld maximal gezahlt?
Kurzarbeitergeld wird für die Dauer der angeordneten Kurzarbeit gezahlt und maximal für 12 Monate. Im Zuge der Corona-Maßnahmen wurde die Bezugsdauer aber auf höchstens 24 Monate verlängert. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2026. Ab 1. Januar 2027 werden es voraussichtlich wieder 12 Monate sein.
Was passiert bei Kurzarbeit mit den Sozialbeiträgen?
Hier sind zu unterscheiden:
- Das "Ist-Entgelt", also der Arbeitslohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, und
- das "fiktive Arbeitsentgelt" für die ausgefallenen Arbeitsstunden.
"Ist-Entgelt": Für das tatsächlich erzielte, beitragspflichtige Arbeitsentgelt zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge sowie die Arbeitslosenversicherung. Den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose trägt der Arbeitnehmer allein. Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.
"Fiktives Arbeitsentgelt": Das Arbeitsentgelt für die ausgefallenen Arbeitsstunden ist nur zu 80 Prozent sozialabgabenpflichtig. Der Arbeitgeber trägt die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein. Den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zahlt die Bundesanstalt für Arbeit als Pauschale. Mehr Beiträge fallen nicht an.
Wie viel darf man bei Kurzarbeit hinzuverdienen`
Wenn ein Arbeitnehmer während der Kurzarbeit einen Nebenjob annimmt, wird der Arbeitslohn daraus zum restlichen Arbeitslohn aus der Haupttätigkeit hinzugerechnet. Das Kurzarbeitergeld reduziert sich also entsprechend.
Kein Kurzarbeitsgeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Das Hessische Landessozialgericht hat betont, dass die Arbeitsagentur kein Kurzarbeitergeld zahlen muss, wenn der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers nur abgeschlossen wurde, um Kurzarbeitergeld zu bekommen.
Für ein Scheinarbeitsverhältnis können zum Beispiel folgende Indizien sprechen:
- Kleinstbetrieb mit minimalen Umsätzen schon vor Beantragung der Kurzarbeit,
- vereinbarter Arbeitslohn überschreitet Jahresumsatz erheblich,
- tatsächlicher Arbeitsantritt erst bei oder nach Antrag auf Kurzarbeitergeld,
- Gehaltszahlungen und Sozialbeiträge erst gezahlt, als Kurzarbeitergeld bewilligt.
(Urteil vom 21.11.2025, Az. L 7 AL 5/23)
Lieber Krankmachen statt Kurzarbeitsgeld?
Mancher Arbeitnehmer könnte auf die Idee kommen, dass es rentabler ist, sich krankzumelden und so die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten, statt mit Abschlägen in Kurzarbeit zu gehen.
Der Betrieb muss dann jedoch während einer wirtschaftlichen Notphase das Arbeitsentgelt weiter bezahlen, ohne dass dafür Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt kommt. Folgen mehr Arbeitnehmer dem schlechten Beispiel, kann dies das ganze Konzept der Kurzarbeit zerstören und den Betrieb noch weiter in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen – bis hin zur Insolvenz.
Übrigens ist Krankfeiern rechtlich gesehen Arbeitsverweigerung und berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung.
Besteht während der Kurzarbeit ein besonderer Kündigungsschutz?
Der Arbeitgeber darf während der Kurzarbeit aus den gleichen Gründen kündigen wie sonst auch. Allerdings darf er eine betriebsbedingte Kündigung nicht auf die gleichen Gründe stützen wie die Kurzarbeit. Dafür müssen weitere Umstände hinzukommen, etwa der Wegfall von Hauptkunden.
Kurzarbeit ist ein Indiz dafür, dass die Probleme des Betriebs vorübergehend sind. Für eine betriebsbedingte Kündigung muss also ein neues Problem aufgetreten sein, das dauerhaft ist (Bundesarbeitsgericht, 23.2.2012, Az. 2 AZR 548/10).
Tipp: Der Arbeitnehmer hat hier einige gute Argumente, um sich zu wehren.
Wird einem Arbeitnehmer während der Kurzarbeit gekündigt, muss der Chef ihm bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses das volle Arbeitsentgelt weiterzahlen, denn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld endet mit der Kündigung.
Darf der Urlaubsanspruch wegen Kurzarbeit gekürzt werden?
Wenn wegen der Kurzarbeit einzelne Arbeitstage ausfallen, wird der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig gekürzt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts besagt, dass der Arbeitgeber auch bei Kurzarbeit Null – wenn also für einige Zeit gar nicht gearbeitet wird – den Urlaub anteilig kürzen darf. Wenn der Arbeitnehmer also eine Zeit lang nicht zum Arbeiten verpflichtet ist, entsteht für diese Zeit auch kein anteiliger Urlaubsanspruch (Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 225/21).
Viele Betriebe haben jedoch in der Praxis auf eine solche Kürzung verzichtet: Einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg zufolge hat 2021 während Corona nur etwa jeder neunte Betrieb Urlaubstage der Mitarbeiter in Kurzarbeit gestrichen.
Wann ist die Anordnung von Kurzarbeit unwirksam?
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm kann die Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber unwirksam sein, wenn die ihr zugrunde liegende Betriebsvereinbarung zu unkonkret ist. Aus dieser müsse sich klar ergeben, in welchem konkreten Zeitraum für welche betroffenen Arbeitnehmer in welchem konkreten Umfang die Arbeit ausfallen solle (Urteil vom 12.6.2014, Az. 11 Sa 1566/13). In solchen Fällen können Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung ihres vollen Arbeitslohns für den jeweiligen Zeitraum haben.
Praxistipp zum Thema Kurzarbeit
Immer wieder sind Betriebe und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Die Ursachen für den Arbeitsausfall sind unterschiedlich. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht Sie kompetent beraten und Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen.
(Wk)