Werbeverbot für Tabakprodukte – Gesetzesentwurf stellt strengere Beschränkungen auf

13.07.2020, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (158 mal gelesen)
Mit einem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" plant die Bundesregierung in Zukunft noch strengere Vorgaben bei der Werbung von Tabakprodukten einzuführen. Einigen Experten gehen die Vorschläge allerdings nicht weit genug.

Erhebliche Beschränkungen bei Tabakaußenwerbung

In den vergangenen Jahren sind bereits zahlreiche Werbebeschränkungen für Tabakprodukte eingeführt worden. Mit einem weiteren Entwurf will die Union und SPD die bereits geltenden Beschränkungen noch weiter ausbauen. So müssen sich Hersteller und Vertreiber von Tabakprodukten in Zukunft möglicherweise auf weitere Verbote einstellen.

Insbesondere sieht der Entwurf eine strenge Beschränkung von Tabakaußenwerbung vor. So soll Außenwerbung künftig nur noch für Geschäfte des Fachhandels möglich sein. Auch im Kino sollen künftig strengere Regeln gelten. Bisher gilt, dass nach 18.00 Uhr im Kino keine Tabakwerbung gezeigt werden darf. Diese zeitliche Einschränkung soll künftig aber durch ein generelles Verbot von Tabakwerbung vor Filmen, bei denen auch Kinder und Jugendliche anwesend sein können, abgelöst werden. Im Ergebnis ist Werbung dann immer nur bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.

Der Gesetzesentwurf sieht eine stufenweise Einführung der Regelungen vor. Gestaffelt bis 2023 sollen die Verbote dann in Kraft treten.

Sinkende Raucherquote

Ziel der strengeren Verbote soll insbesondere der Kinder und Jugendschutz sein. Tabakwerbung gilt als Risikofaktor für den Beginn des Rauchens bei Jugendlichen. Die geplanten Werbeverbote sollen diese Gefahr weiter eindämmen.

In den vergangenen Jahren ist die Raucherquote in Deutschland immer weiter gesunken. Grund könnten auch hier die bereits geltenden Werbebeschränkungen sein. Trotz des Abwärtstrends liegt Deutschland mit einer Raucherquote von etwa 25% aber noch deutlich über den Quoten anderer vergleichbarer Industrieländer. Ob strengere Beschränkungen in Deutschland auch zu einem weiteren Sinken der Raucherquote führen werden, bleibt abzuwarten.

Vollumfängliches Werbeverbot gefordert

Der Entwurf der Union und SPD hat allerdings nicht nur für Zustimmung gesorgt. Zwar seien die Pläne ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Einigen gehen die geplanten Beschränkungen aber dennoch nicht weit genug. Laura Graen, Expertin für Menschenrechte und Tabakkontrolle, beispielsweise äußerte Bedenken und bemängelte, dass die geplanten Verbote überwiegend nur für Tabakaußenwerbung gelten. Rund 60% der Werbeausgaben der Tabakindustrie ergeben sich aber aus Promotion und Sponsoring, so Graen. Viele fordern daher ein vollumfängliches Tabakwerbung-Verbot. 

Weitere Informationen zu verbotener Werbung finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/verbotene-werbung-werbeverbot.html

 


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