Silvester 2025: Das gilt es beim Feuerwerk zu beachten!

31.12.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Raketen,Feuerwerk,Silvester Durch Umsicht kann man Verletzungen und Schäden beim Feuerwerk vermeiden. © Bu - Anwalt-Suchservice
Das Wichtigste in Kürze

1. Kauf von Feuerwerk:Das Silvesterfeuerwerk sollte nur bei zugelassenen Verkäufern in Form von zugelassenen Feuerwerkskörpern gekauft werden. Die Altersbeschränkungen sind unbedingt zu beachten.

2. Sicherheit beim Feuerwerk: Es sollte unbedingt auf ausreichend Abstand zu Gebäuden, Menschen und Tieren geachtet werden. Die Betriebsanleitung zum jeweiligen Feuerwerksprodukt sollte genau befolgt werden.

3. Zeitliche Begrenzung: Kategorie 2-Feuerwerk, also Feuerwerk, das an Personen ab 18 Jahren verkauft und ohne eine zusätzliche behördliche Erlaubnis gezündet werden darf, darf am 31.12. und am 01.01. ganztägig durch volljährige Personen abgebrannt werden.
Vielen Menschen macht Feuerwerk Spaß. Es gehört für sie einfach zum Jahreswechsel dazu. Auf der anderen Seite richten Feuerwerkskörper jedes Jahr auch viele Schäden an. Sie verursachen Brände und Verletzungen. Der Handel mit ihnen ist wie auch ihre Verwendung daher streng geregelt. Der Gesetzgeber will Minderjährige von allzu großen Böllern fernhalten. Erwachsene sollen vor den Folgen von leichtsinnigem Handeln geschützt werden. Viele Städte und Gemeinden gehen einen Schritt weiter und verbieten Feuerwerk in Bereichen, in denen besonders empfindliche Gebäude stehen oder in denen an Silvester mit großen Menschenmengen zu rechnen ist.

Wo gibt es in Deutschland Feuerwerksverbote?


In vielen deutschen Städten gibt es mittlerweile Feuerwerks- oder Böllerverbote. Diese gelten in der Regel nicht in der gesamten Stadt, sondern nur in der Innenstadt, der Altstadt oder in besonderen Bereichen. Zum Teil ist bereits das Mitführen von Feuerwerk in diesen Zonen bei Bußgeldandrohung verboten. Manchmal beschränkt sich das Verbot aber auch nur auf Feuerwerkskörper bzw. Böller mit reinem Knalleffekt. Solche mit Lichteffekt wie etwa Fontänen oder Batterien sind dann davon ausgenommen. Diese Regelungen sind Sache der jeweiligen Gemeinde und werden oft erst wenige Tage vor Silvester erlassen. Wer Feuerwerk abbrennen möchte, sollte sich daher vorher über die Rechtslage in seiner Stadt oder Gemeinde, zum Beispiel auf deren Webseiten, informieren.

Privates Feuerwerk ist auch auf mehreren Nordseeinseln, wie Sylt und Amrum, sowie in Sankt-Peter-Ording verboten – und zwar wegen der Brandgefahr für die vielen Reetdachhäuser. Auf Föhr, Pellworm und den Halligen gibt es besondere Regelungen. Wie an anderen Orten drohen auch hier bei einer Missachtung des Verbots saftige Bußgelder.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen Böllerverbotszonen?


Nach § 24 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV) gibt es zwei Möglichkeiten für ein rechtssicheres Böllerverbot durch die Gemeinde:

1. Verbot in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind,
2. Verbot reiner Knallkörper in dichtbesiedelten Gebieten.

Das bedeutet: Raketen, Batterien und sonstiges Effektfeuerwerk dürfen nach dieser bundeseinheitlichen Verordnung nur bei akuter Brandgefahr untersagt werden.

In der Praxis berufen sich verschiedene Gemeinden auch auf eine konkrete Gefahrenlage. Dies ist möglich, wenn das Polizeirecht des Bundeslandes in diesem Fall ein Feuerwerksverbot vorsieht (z. B. wegen großer Menschenmengen an bestimmten Plätzen).

Von wann bis wann darf man an Silvester Feuerwerkskörper zünden?


Kategorie-2-Feuerwerk darf an Personen ab 18 Jahren verkauft und ohne eine zusätzliche behördliche Erlaubnis gezündet werden. Abgebrannt werden darf es nur am 31. Dezember und am 1. Januar ganztägig durch Volljährige.

Welche Arten von Feuerwerk gibt es?


Privatleute dürfen ohne besonderen Erlaubnisschein Feuerwerkskörper der Kategorien 1 und 2 kaufen. Die früheren Feuerwerksklassen wurden durch die heutigen Kategorien ersetzt.

Als wenig gefährlich gelten Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (F1). Dazu zählen Knallerbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen und Wunderkerzen. Solches Feuerwerk dürfen Personen ab 12 Jahren frei erwerben.

Die meisten Böller, Batterien und Raketen fallen in die Kategorie 2 (F2). Diese Feuerwerkskörper können deutlich mehr Schaden anrichten als solche der Kategorie 1. Daher ist ihr Erwerb nur Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Für Profis gibt es außerdem das Feuerwerk der Kategorien F3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk). Dieses darf nur mit behördlicher Erlaubnis bzw. mit Befähigungsnachweis gezündet werden.

In welcher Zeit ist der Verkauf von Feuerwerk erlaubt?


Feuerwerk der Kategorie 1 darf man während des ganzen Jahres verkaufen und verwenden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen die Händler nur vom 29.12. bis 31.12. verkaufen. Wenn einer dieser Tage auf einen Sonntag fällt, reduziert sich der Verkaufszeitraum um einen Tag.

Worauf muss man beim Kauf von Feuerwerk achten?


Entscheidend ist, dass man legales und in Deutschland zugelassenes Feuerwerk kauft. Beim Kauf in einem Ladengeschäft wird dies in der Regel der Fall sein. Die Zulassungsregeln und Beschriftungen von Feuerwerkskörpern haben sich vor einiger Zeit geändert. Früher lag deren Kennzeichnung ausschließlich in der Hand der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM). Dies gilt heute nicht mehr. Laut dem Europäischen Gerichtshof darf Deutschland die Zulassung von Feuerwerkskörpern nicht mehr von einer Prüfung durch die BAM abhängig machen. Nun sind also auch Böller und Raketen erlaubt, die von den Zulassungsstellen anderer EU-Länder geprüft wurden – ohne eigene Prüfung durch die BAM. Die BAM bleibt weiter zuständige Prüfungsstelle für deutsche Hersteller.

Woran erkennt man erlaubtes Feuerwerk?


Zugelassene Feuerwerkskörper erkennt man an einer Registriernummer. Wenn diese zum Beispiel lautet "0589 – F2 – 1347", wurde dieser Böller durch die deutsche BAM zugelassen (0589) und gehört zur Kategorie 2 (F2). 1347 ist eine laufende Nummer. Zusätzlich müssen Feuerwerkskörper eine CE-Kennzeichnung tragen, also zum Beispiel die Buchstaben CE mit der Nummer 0589. Eine andere vierstellige Zahl steht für die Zulassung in einem anderen EU-Land.

Sind Böller aus anderen EU-Ländern bei uns legal?


Das oben zur Zulassung von Böllern Gesagte bedeutet nicht, dass nun alles, was aus Polen oder Tschechien kommt, bei uns gezündet werden darf. Die bekannten "Polenböller" mit starkem Blitzsatz bleiben in Deutschland illegal. Von ihrer Verwendung ist wegen der erheblichen Verletzungsgefahr dringend abzuraten.

Wo ist Böllern an Silvester immer verboten?


Nach der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) ist Feuerwerk generell im näheren Umkreis von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Kirchen und von besonders gefährdeten Gebäuden und Anlagen verboten. Dazu zählen auch Reet- und Fachwerkhäuser.

Wie erwähnt dürfen die Gemeinden besondere Sperrzonen für Feuerwerk einrichten. Viele Gemeinden haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Grund besteht oft darin, dass Böller und Raketen immer häufiger gezielt auf Passanten und Einsatzkräfte geworfen oder abgefeuert werden. In mehreren Fällen sind auch historische Gebäude abgebrannt.

Feuerwerk der Kategorien 3 oder 4 darf nicht von Privatleuten ohne Befähigungsnachweis gezündet werden. Dies gilt zum Beispiel für Kugelbomben. Durch die illegale Zündung von illegal importiertem Großfeuerwerk oder selbstgebauten Sprengkörpern starben an Silvester 2025 insgesamt fünf Menschen in Deutschland. In solchen Fällen droht den Verantwortlichen kein Bußgeld mehr, sondern ein Strafverfahren, unter Umständen wegen eines Tötungsdelikts.

Für deutsche Silvesterurlauber ist beim Feiern im nahen Ausland ebenfalls Vorsicht geboten: Zum Beispiel verbietet Dänemark jede Einfuhr von Feuerwerkskörpern. Dort sind deutsche Knaller und Raketen nicht erlaubt.

Welche Sicherheitsabstände sind beim Böllern zu Gebäuden einzuhalten?


Ein Bußgeld ist unbedeutend im Vergleich zu den Schäden, die unbedachtes Feuerwerk anrichten kann. Welcher Abstand zu Gebäuden einzuhalten ist, steht in der Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper. Oft sind es fünf Meter.

Ein Fall ging durch mehrere Gerichtsinstanzen:
Ein Mann hatte eine Rakete in einen Schneehaufen gesteckt und gezündet. Der Abstand zur Scheune des Nachbarn betrug zwölf Meter. Die Rakete änderte nach ihrem Start ihre Flugrichtung in die Waagerechte und flog durch einen Lüftungsschlitz genau in die Scheune. Dort lagerten trockenes Stroh und Getreide. Mitten darin zündete der Effektsatz der Rakete. Die Folge: Der komplette Bauernhof brannte nieder – der Schaden betrug 410.000 Euro. Laut Bundesgerichtshof musste der Feuerwerks-Fan hier nicht für den Schaden haften: Man könne ihm kein Verschulden vorwerfen, weil die Lüftungsöffnungen der Scheune für ihn nicht sichtbar gewesen seien. Die Vorinstanzen hatten den Mann noch zur Zahlung verurteilt (Az. V ZR 75/08).

Welche Sorgfaltspflichten gelten beim Abbrennen von Feuerwerk?


Im obigen Fall nahmen der Bundesgerichtshof und das Oberlandesgericht Stuttgart auch Stellung zu den generellen Sorgfaltspflichten von Feuerwerksfans an Silvester. Diese müssten einen Standort wählen, von dem aus das Feuerwerk andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährden könne. Auch solle man sich für den Start von Raketen immer einen Platz aussuchen, von dem aus eine fehlgehende Rakete voraussichtlich zu keinem nennenswerten Schaden führen könne.

Welche Sorgfaltspflichten haben Hauseigentümer an Silvester?


Auch Hauseigentümer haben Sorgfaltspflichten. Ein gewisser Selbstschutz ist auch aus Sicht der Gerichte jedem zuzumuten. Dazu gehört es, in der Silvesternacht und am 1. Januar die Fenster und Außentüren geschlossen zu halten. Wer ausgerechnet in der Silvesternacht die Fenster zum Dauerlüften offenlässt, weil er dies immer so macht, muss damit rechnen, bei Schäden durch Feuerwerk oder gar einem Brand auf einem Teil des Schadens sitzenzubleiben. Jedes Gericht wird hier eine erhebliche Mitschuld beim Geschädigten sehen.

Darf man an Silvester Himmelslaternen fliegen lassen?


Himmelslaternen bestehen aus brennbarem Material. Sie schweben unkontrollierbar und lautlos durch die Luft. Niemand weiß, wo sie landen und was dadurch in Brand gerät. Daher sind sie schlicht und einfach überall verboten. Rechtsgrundlage für das Verbot sind Verordnungen der Bundesländer, die meist nach 2009 erlassen wurden. Damals war durch eine Himmelslaterne ein Haus in Brand geraten. Darin schlief ein Kind, das bei dem Brand starb.

An Silvester 2019 ließen drei Frauen in Krefeld ohne böse Absicht Himmelslaternen steigen. Dadurch geriet das Affenhaus des örtlichen Zoos in Brand und brannte vollständig nieder. Dabei starben 30 Affen.

Neben hohen Schadensersatzforderungen geht es für die Verursacher in solchen Fällen auch schnell um strafrechtliche Folgen. So ist zumindest eine Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung möglich. Das OLG Frankfurt/M. verurteilte 2014 die Veranstalter einer Hochzeitsfeier zur Zahlung von 300.000 Euro Schadensersatz für ein durch ihre Himmelslaternen abgebranntes Haus (Az. 24 U 108/14).

Fazit: Zwar werden Himmelslaternen im Handel verkauft. Ihre Nutzung ist jedoch verboten. Auch ohne jeden Schaden drohen vierstellige Bußgelder.

Praxistipp zum Feuerwerk an Silvester


Beim Kauf von Böllern und Raketen empfiehlt es sich, auf ordnungsgemäß zugelassene Ware zu achten und sich beim Zünden an die Gebrauchsanleitung zu halten. Man sollte diese rechtzeitig vorher lesen – und zwar in nüchternem Zustand. Denken Sie mit und zünden Sie ihr Feuerwerk nicht in der Nähe besonders gefährdeter Gebäude oder von Personen und Autos. Unverantwortlich ist es, Böller und Raketen gezielt auf Personen zu werfen oder zu schießen oder in eine Menschenmenge zu werfen. Die Polizei nimmt dies sehr ernst. Wer Feuerwerk als Waffe gegen andere einsetzt, muss mit Folgen wie einer Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. Für die Allgemeinheit sind weitere Feuerwerksverbote die Folge. Haben Sie selbst durch Feuerwerkskörper einen Schaden erlitten? Dann ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht zu empfehlen.

(Wk)


 Günter Warkowski
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