E-Commerce – Bundesrat fordert verbesserten Verbraucherschutz im Online-Handel

20.01.2020, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (213 mal gelesen)
Immer mehr Handel spielt sich online ab. 2018 wurden in Deutschland insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt. Doch die neuen Märkte im Internet sind auch Tummelplätze für Betrüger. Der Bundesrat will daher den Verbraucherschutz im E-Commerce mehr in den Fokus nehmen.

Gefahr von Abzocke im Internet

Für viele ist es eine bequeme Art einzukaufen – im Internet bestellen und nach Hause liefern lassen. Doch die neue Art des Handels birgt auch die Gefahr von Betrügereien und Abzocke. Wer auf gefälschten Internet-Verkaufsplattformen seine Einkäufe tätigt, der wartet auf seine Ware meist vergeblich.

Das Problem von Fake-Shops und Betrugsmaschen hat nun auch der Bundesrat erkannt und möchte Verbraucher künftig besser vor Internetkriminalität schützen. Am 20.12.2019 hat der Bundesrat daher der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen gegen unseriöse Online-Händler vorgeschlagen. Der gesamte Bereich des E-Commerce soll in Zukunft sicherer für den Verbraucher gestaltet werden. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, welche Maßnahmen künftig umgesetzt werden.

Mehr Sicherheit im Internet

Eine Maßnahme für mehr Sicherheit könnte eine verpflichtende Identitätsprüfung im Internet darstellen. Nach Plänen des Bundesrates wäre dann beispielsweise die Anmeldung einer Internetseite mit einer de-Domain künftig nur mit einer vorherigen Identitätsprüfung möglich. Für die Umsetzung in der Praxis müssten noch die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Eine Identitätsprüfung würde aber bedeuten, dass Betrüger keine unseriösen Verkaufsplattformen mehr im Internet aufbauen könnten, ohne ihre Identität preiszugeben.

Ein weiterer Vorschlag des Bundesrates sieht vor, vermehrt Informationen für Verbraucher im Internet bereitzustellen. Dafür soll beispielsweise die Bundesverbraucherzentrale eine Internetseite einrichten, auf der sich Verbraucher einfach und verständlich über Fake-Shops und deren Merkmale informieren können. Durch eine verbesserte Information von Verbrauchern sollen diese Betrüger bereits im Vorfeld erkennen können. Auch sollen geschädigte Verbraucher angehalten werden, Betrugsmaschen zur Anzeige zu bringen, damit die zuständigen Stellen davon Kenntnis erlangen. Nur so können Polizei und Staatsanwaltschaften überhaupt wirkungsvoll gegen Fake-Shops vorgehen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/e-commerce-mobil-commerce.html


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Bernd Fleischer

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