Ihren Anwalt für Erbfolge in Freyung finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Freyung

Rechtsanwalt Axel Scherzer
Bahnhofstraße 1
94078 Freyung

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Freyung, wenn es zu einem Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt.

Eine Erbschaft verursacht oft viele Streitigkeiten – oft mit langjährigen Folgen. Die Erbfolge entscheidet darüber, welcher der Angehörigen etwas erbt – und welchen Anteil am Erbe er erwarten kann. Wir helfen Ihnen dabei, schnell und unkompliziert einen erfahrenen Anwalt zu finden, der Sie zu allen erbrechtlichen Fragen berät.

Was erben Verwandte, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst: Kinder und Enkelkinder. Als zweite Ordnung folgen ihnen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt die nachfolgende von der Erbschaft aus. Das bedeutet: Gibt es zum Beispiel Kinder des Erblassers, erhalten Eltern oder Geschwister nichts aus dem Nachlass. Ganz wichtig ist eine qualifizierte Rechtsberatung – in Freyung stehen Ihnen im Bereich Erbrecht erfahrene Anwälte zur Verfügung.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern geregelt?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben. Sie erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Wenn das Paar keine Kinder hatte, erhält der Ehegatte mindestens 50 Prozent. Diese Regel gilt auch, wenn es noch Geschwister gibt. Die Zugewinngemeinschaft führt auch in diesem Fall dazu, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – insgesamt sind es dann drei Viertel. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Freyung hilft Ihnen, festzustellen, welche Erbansprüche Ihnen zustehen.

Wie ist die Erbfolge geregelt, wenn es um einen grenzüberschreitenden Erbfall geht?

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss damit rechnen, dass auf seine Erbschaft ausländisches Recht angewendet wird. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. Innerhalb der EU wird das Recht des Staates angewendet, in dem sich der Betreffende zuletzt dauerhaft aufgehalten hat. Unbedingt zu empfehlen ist dabei ein Testament mit einer Klausel, nach der deutsches Recht maßgeblich sein soll. Da auch dies nicht immer hilft, empfiehlt sich eine rechtzeitige fachkundige Beratung – etwa durch einen erfahrener Rechtsanwalt aus Freyung.

Wie kann man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten unterscheiden?

Bestimmt der Erblasser selbst nichts, entscheidet die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch darüber, wer ihn beerbt. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Festgelegt wird dies dann in einem letzten Willen, wie etwa einem Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag. Ist ein Testament zum Beispiel wegen Formfehlern nicht wirksam, wird ebenfalls die gesetzliche Nachfolgeregelung angewendet. Zum Testament und zur gesetzlichen Erbschaftsregelung kann Sie ein Rechtsanwalt aus Freyung kompetent beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich der gesetzlichen Erbfolge zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Freyung schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht beschäftigen. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Unser Kontaktformular erleichtert Ihre Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Anschließend erhalten Sie umgehend von Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt einen Anruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Freyung gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.