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Anwälte für Erbfolge in Mühlhausen/Thüringen

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Ronald Gruska-Theus
Thälmannstraße 32
99974 Mühlhausen/Thüringen

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Mühlhausen/Thüringen, wenn es zu einem Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt.

Eine Erbschaft kann viele rechtliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Die Erbfolge entscheidet darüber, welcher der Angehörigen etwas erbt – und welchen Anteil am Erbe er erwarten kann. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wie ist die Erbfolge geregelt, wenn es um einen grenzüberschreitenden Erbfall geht?

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss damit rechnen, dass auf seine Erbschaft ausländisches Recht angewendet wird. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. Innerhalb der EU richtet sich das anwendbare Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Es ist besonders wichtig, hier ein Testament zu verfassen und darin festzulegen, dass deutsches Recht gelten soll. Ohne diese Festlegung gilt das Testament oft nicht. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung – zum Beispiel durch einen in Mühlhausen/Thüringen ansässigen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Wie kann man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten unterscheiden?

Bestimmt der Erblasser selbst nichts, entscheidet die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch darüber, wer ihn beerbt. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Seinen letzten Willen kann man zum Beispiel in einem Testament oder Erbvertrag niederlegen. Dabei sind Formvorschriften zu beachten. Verletzt man die Formvorschriften, ist das Testament unwirksam – dann kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Mühlhausen/Thüringen darüber beraten, wie Sie Ihren letzten Willen am besten festlegen.

Was erben Verwandte, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst: Kinder und Enkelkinder. Als zweite Ordnung folgen ihnen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Eine vorhergehende Ordnung schließt eine nachfolgende von jeglichen Erbansprüchen aus. Gibt es also Kinder des Erblassers, erhalten seine Eltern oder Geschwister keinen Anteil vom Erbe. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Mühlhausen/Thüringen kann prüfen, ob Sie Erbansprüche haben.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern geregelt?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben. Sie erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Wenn keine Kinder existieren, erhält der überlebende Ehegatte mindestens die Hälfte – auch wenn zum Beispiel Geschwister vorhanden sind. Eine Zugewinngemeinschaft sorgt auch hier dafür, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – also insgesamt drei Viertel. In Mühlhausen/Thüringen gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen helfen können.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich der gesetzlichen Erbfolge zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Mühlhausen/Thüringen schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht beschäftigen. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Eine Terminvereinbarung mit dem Anwalt Ihrer Wahl wird durch unser Kontaktformular vereinfacht. Für Sie bringt die Nutzung unseres Kontaktformulars keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Zeitnah erhalten Sie dann einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm einen Termin absprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Mühlhausen/Thüringen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.