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Anwälte für Erbfolge in Panketal

Über die gesetzliche Erbfolge gibt es viele Missverständnisse. Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in Panketal kann Sie im Ernstfall beraten.

Eine Erbschaft kann manches finanzielle Problem lösen – aber auch für dauerhaften Streit in der Familie sorgen. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Über unsere Internetseite können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufnehmen!

Wie unterscheiden sich gewillkürte und gesetzliche Erbfolge?

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine gesetzliche Regelung dazu, welche Verwandten welchen Anteil am Erbe erhalten. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Es kann sich dabei um ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis handeln. Ist eine solche eigene Willensäußerung wegen Fehlern unwirksam, entscheidet wieder die gesetzliche Regelung darüber, wer erbt. Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt in Panketal darüber beraten, wie Sie Ihren letzten Willen am besten festlegen.

Was muss man zur gesetzlichen Erbfolge unter Verwandten wissen?

Zuerst sind die Erben erster Ordnung an der Reihe: Kinder und Enkelkinder. Dann die Erben zweiter Ordnung: Eltern, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Verwandte einer vorhergehenden Ordnung schließen Verwandte einer nachfolgenden Ordnung vom Erbe aus. Wenn also beispielsweise Kinder des Erblassers existieren, werden dessen Geschwister nichts erben. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt in Panketal kann prüfen, ob Sie Erbansprüche haben.

Was muss man zur Erbschaft von Ehegatten wissen, wenn eine gesetzliche Erbfolge besteht?

Zu den gesetzlichen Erben gehören auch Ehepartner. Diese erben, wenn es Kinder gibt, ein Viertel. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Bei einer kinderlosen Ehe erhält der Ehegatte sogar die Hälfte – auch, wenn es noch Erben zweiter Ordnung gibt. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft kommt auch hier ein weiteres Viertel dazu. In Panketal gibt es versierte Rechtsanwälte, die Ihnen in allen erbrechtlichen Fragen helfen können.

Was gilt, wenn Erblasser oder Erben im Ausland wohnen?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung der ausländischen Rechtsordnung. Dabei können überraschende Ergebnisse herauskommen. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. Innerhalb der EU gilt immer das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. In einem Testament kann und sollte man regeln, dass das deutsche Recht auch auf das ausländische Vermögen zur Anwendung kommt. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Beratung – zum Beispiel durch einen in Panketal ansässigen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich zum Thema gesetzliche Erbfolge beraten zu lassen!

Eine übersichtliche Liste von in Panketal zugelassenen Anwälten für Erbrecht steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Für eine einfache Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bietet sich unser Kontaktformular an. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Zeitnah erhalten Sie dann einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl und können mit ihm einen Termin absprechen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Panketal gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.