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Anwälte für Erbfolge in Schweinfurt

Rechtsanwältin Doris Eckert
Spitalstraße 3-5
97421 Schweinfurt

Über die gesetzliche Erbfolge gibt es viele Missverständnisse. Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in Schweinfurt kann Sie im Ernstfall beraten.

Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Die Erbfolge entscheidet darüber, wer wirklich etwas erhält – und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Mit dem Anwalt-Suchservice können schnell und einfach ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wie unterscheiden sich gewillkürte und gesetzliche Erbfolge?

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine gesetzliche Regelung dazu, welche Verwandten welchen Anteil am Erbe erhalten. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Mittel dafür sind das Testament, der Erbvertrag oder das Vermächtnis – man spricht dabei von letztwilligen Verfügungen. Verletzt man die Formvorschriften, ist das Testament unwirksam – dann kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Ein kompetenter Rechtsanwalt in Schweinfurt kann überprüfen, ob Sie Anrecht auf einen Teil des Erbes haben.

Was muss man zur gesetzlichen Erbfolge unter Verwandten wissen?

Zuerst sind die Erben erster Ordnung an der Reihe: Kinder und Enkelkinder. Dann die Erben zweiter Ordnung: Eltern, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Wenn es Erben einer vorrangigen Ordnung gibt, sind Erben der nachfolgenden Ordnung vom Erbe ausgeschlossen. Gibt es also Kinder des Erblassers, erhalten seine Eltern oder Geschwister keinen Anteil vom Erbe. Bei Fragen zum Erbrecht sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Schweinfurt beraten lassen.

Was muss man zur Erbschaft von Ehegatten wissen, wenn eine gesetzliche Erbfolge besteht?

Zu den gesetzlichen Erben gehören auch Ehepartner. Diese erben, wenn es Kinder gibt, ein Viertel. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehegatte mindestens die Hälfte – auch, wenn es noch Geschwister oder andere Erben zweiter Ordnung gibt. Eine Zugewinngemeinschaft sorgt auch hier dafür, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – also insgesamt drei Viertel. Kommt es zum Streit mit Verwandten wegen einer Erbschaft? Ein guter Rechtsanwalt aus Schweinfurt kann Sie beraten.

Was gilt, wenn Erblasser oder Erben im Ausland wohnen?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung der ausländischen Rechtsordnung. Dabei können überraschende Ergebnisse herauskommen. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. In der EU gilt: Es wird das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet. Dieses geht einem Testament ohne Rechtswahl vor. Es ist besonders wichtig, hier ein Testament zu verfassen und darin festzulegen, dass deutsches Recht gelten soll. Ohne diese Festlegung gilt das Testament oft nicht. Aber generell empfiehlt sich bei Auslandsberührung immer eine fachkundige Beratung – am besten vor dem Erbfall. Ein Rechtsanwalt in Schweinfurt kann helfen.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich zum Thema gesetzliche Erbfolge beraten zu lassen!

Eine übersichtliche Liste von in Schweinfurt zugelassenen Anwälten für Erbrecht steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Unser Kontaktformular hilft Ihnen dabei, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu senden. Für Sie bringt die Nutzung unseres Kontaktformulars keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Sie bekommen dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Schweinfurt gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.