Ausrede kaputter Tacho - darf die Polizei das Auto stilllegen?

02.02.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Tachometer,Armaturenbrett,Auto Stillegung eines Autos wegen eines kaputten Tachos? © - freepik

Mancher versucht, sich nach einem Tempoverstoß damit herauszureden, dass nicht er selbst schuld sei, sondern sein Auto. Das Problem: Nicht verkehrssichere Fahrzeuge können amtlich stillgelegt werden.

Zu schnell gefahren? Da hat mancher Autofahrer für die Polizei kreative Ausreden parat. Allein über die Begründungen, warum man beim Fahren ein Handy in der Hand halten musste, könnte man ein Buch schreiben. Vielleicht war es ja gar kein Handy, sondern ein Taschenrechner? Solche Ausreden greifen aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr. Allerdings gibt es auch bei Tempoverstößen viel Kreativität. Eine mögliche Ausrede lautet: „Der Tacho war kaputt.“

Der Fall: Zu schnell mit Vaters Benz


Die Polizei hatte in Krefeld nachts ein Fahrzeug angehalten, das ganz offensichtlich viel zu schnell unterwegs war. Erlaubt waren 50 km/h. Allerdings war das Mercedes-Coupè zum Teil mit 100 km/h in der Stadt unterwegs. Nach mehreren Kilometern des Hinterherfahrens stoppten die Beamten das Auto. Am Lenkrad saß ein 20-Jähriger, der sich das Auto seines Vaters geliehen hatte.
Der junge Mann gab zwar zu, etwas schneller als 50 gefahren zu sein. 100 km/h jedoch – das könne gar nicht angehen. Der Tacho des Autos habe nur etwas über 50 km/h angezeigt.

Die Beamten handelten konsequent und schickten eine Mängelmeldung an die Kfz-Zulassungsstelle. Darin hieß es, dass der Tacho des Mercedes wahrscheinlich defekt sei. Die Zulassungsstelle forderte daraufhin den Vater als Fahrzeughalter auf, innerhalb einer Frist den Geschwindigkeitsmesser seines Autos prüfen zu lassen. Die zuständige Prüfstelle hätte dafür 135 Euro Gebühren erhoben. Der Vater ignorierte die Aufforderung der Behörde und ging nicht hin. Gegen seinen Sohn lief mittlerweile ein eigenes Bußgeldverfahren. Auch die Zulassungsstelle blieb konsequent: Sie untersagte nach Ablauf der Frist die weitere Nutzung des PKW. Schließlich sei dieser ohne funktionierenden Tacho nicht verkehrstauglich. Daraufhin ging der Vater vor Gericht.

Wann darf ein Auto stillgelegt werden?


Die Zulassungsstelle der Gemeinde darf Fahrzeuge zwangsweise stilllegen. Sie veranlasst dies zum Beispiel, wenn

- die Beiträge für die Haftpflichtversicherung nicht gezahlt wurden,
- der Versicherungsschutz erloschen ist,
- die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde,
- das Auto nicht verkehrstauglich ist,
- die Hauptuntersuchung (HU / TÜV) abgelaufen ist,
- das Fahrzeug nicht auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben wurde.

Vor der Stilllegung erhält der Fahrzeughalter in der Regel einen Bescheid, in dem ihm eine Frist gesetzt wird. Bis diese abgelaufen ist, kann er dem Problem abhelfen. Reagiert er jedoch nicht, veranlasst die Behörde per Ordnungsverfügung die Stilllegung des Autos. Sobald man diese erhalten hat, darf man das Auto nicht mehr fahren. Auch erscheinen städtische Außendienstmitarbeiter, die das Kennzeichen entsiegeln und die Zulassungsbescheinigung I einziehen. Wenn diese Schritte nicht unmittelbar möglich sind, wird das Auto zur Fahndung ausgeschrieben.

Die Mitarbeiter der Behörde können sogar Autos aus anderen Städten entsiegeln, wenn eine andere Ortsbehörde um Amtshilfe ersucht. Die zugrundeliegende Regelung für die Stilllegung eines Fahrzeugs wegen technischer Mängel ist § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Technische Prüfung: Funktioniert der Tacho?


Im beschriebenen Fall reichte der Vater als Fahrzeughalter Klage gegen den Stilllegungsbescheid beim Verwaltungsgericht ein. Da Verfahren vor dem Verwaltungsgericht recht lange dauern können, wollte er zunächst im Eilverfahren erreichen, dass er sein Auto bis zur Entscheidung weiter nutzen dürfe. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Der Grund dafür war, dass ihm das Verwaltungsgericht von Anfang an wenig Erfolgschancen einräumte. Daraufhin ließ der Vater den Tacho des Autos nun tatsächlich technisch überprüfen. Dabei wurde festgestellt, dass dieser einwandfrei funktionierte. Nun ließ der Mann es erst recht auf ein Verfahren ankommen: Die Stilllegung erschien ihm nicht gerechtfertigt.

Wie hat das Verwaltungsgericht entschieden?


Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass Polizei und Zulassungsstelle sich korrekt verhalten hätten. Die Polizei habe bei einer Verkehrskontrolle nach einem Tempoverstoß gar nicht die Möglichkeit, den Tacho eines Autos auf korrekte Funktion zu prüfen. Daher bliebe ihr nichts anderes übrig, als eine Mitteilung an die Zulassungsstelle zu schicken. Wenn diese von einem möglicherweise nicht verkehrssicheren Auto erfahre, sei es ihre Aufgabe, entsprechende Maßnahmen wie eine Stilllegung des Fahrzeugs zu veranlassen. Der Vater und Fahrzeughalter habe zwar behauptet, dass der Tacho ordnungsgemäß funktioniere. Auf eine solche Angabe dürfe sich jedoch die Behörde nicht verlassen. Andernfalls trage sie womöglich eine Mitverantwortung an einem Unfall.

Kommentare des Richters und Klagerücknahme


Auch das Gericht fand diesen Fall jedoch etwas kurios. Nach den Worten des Einzelrichters geht es normalerweise bei einer Fahrzeugstilllegung eher um andere technische Probleme: So würden Fahrzeughalter öfter wegen abgefahrener Reifen, defekter Rücklichter oder Steinschlägen in der Scheibe zu Prüforganisationen wie TÜV, GTÜ oder Dekra geschickt, um sich dort die Verkehrssicherheit ihres fahrbaren Untersatzes bescheinigen zu lassen. Hier sei trotzdem nichts am Vorgehen der Behörde auszusetzen. Schließlich ließ sich der Fahrzeughalter überzeugen und zog seine Klage zurück (VG Düsseldorf, 12.9.2016, Az. 6 K 5251/15).

Wie kann man ein stillgelegtes Fahrzeug wieder zulassen?


Auch ein stillgelegtes Auto kann wieder zugelassen werden. Dies geschieht durch die Zulassungsstelle am Wohnort des Halters. Oft kann man den Antrag online herunterladen. Die Voraussetzungen dafür sind:

- Keine offenen Gebühren aus anderen Zulassungsvorgängen über ca. 30 Euro,
- Keine Kfz-Steuerschulden über 5 Euro,
- verkehrssicher.

Nötige Unterlagen:
- SEPA-Lastschriftmandat über bezahlte Kfz-Steuer,
- elektronische Versicherungsbestätigung,
- gültige Hauptuntersuchung (nicht älter als drei Jahre),
- Zulassungsbescheinigung I und II, ggf. Abmeldebescheinigung,
- Kennzeichen,
- Halter muss sich mit Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ausweisen können.

Wurde das Fahrzeug wegen technischer Mängel stillgelegt, kann sich eine neue Hauptuntersuchung empfehlen.

Grundsätzlich betragen die Gebühren für eine Wiederzulassung 12,40 bis 25 Euro. Zusätzliche Kosten können sich ergeben, wenn Unterlagen neu besorgt oder Kennzeichen geprägt werden müssen.

Vorsicht: Nach 7 Jahren Außerbetriebsetzung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dann ist eine Vollabnahme bei der Prüforganisation, z. B. beim TÜV, nötig.

Praxistipp zur Stilllegung des Fahrzeugs


Auch ein funktionierender Tacho macht eine Stilllegung des Autos nicht unzulässig. Ausreichend ist ein Verdacht auf eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, etwa durch Äußerungen des Fahrers. Daher ist es nicht klug, einen Tempoverstoß auf das Auto zu schieben. Haben Sie Streit mit der Kfz-Zulassungsstelle? Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie fachkundig beraten und Ihnen das beste Vorgehen empfehlen.

(Wk)


 Günter Warkowski
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