Muss man die KfZ-Versicherung über Auto-Tuning informieren?
18.02.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Muss man Auto-Tuning der Kfz-Versicherung melden? © - freepik Das Wichtigste in Kürze
1. Anzeigepflicht: Leistungssteigerungen oder technische Veränderungen (z. B. Chiptuning, Turboumbau, Fahrwerksänderung) können eine Gefahrerhöhung darstellen und müssen dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden.
2. Relevanz für Prämie: Auto-Tuning kann die Typklasse und damit Prämienhöhe beeinflussen. Maßgeblich ist, ob die Änderung das Risiko objektiv erhöht (z. B. höhere Geschwindigkeit, verändertes Fahrverhalten).
3. Folgen bei Nichtanzeige: Wird ein nicht gemeldetes Tuning nach einem Unfall bekannt, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern - insbesondere in der Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht bleibt davon unberührt.
1. Anzeigepflicht: Leistungssteigerungen oder technische Veränderungen (z. B. Chiptuning, Turboumbau, Fahrwerksänderung) können eine Gefahrerhöhung darstellen und müssen dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden.
2. Relevanz für Prämie: Auto-Tuning kann die Typklasse und damit Prämienhöhe beeinflussen. Maßgeblich ist, ob die Änderung das Risiko objektiv erhöht (z. B. höhere Geschwindigkeit, verändertes Fahrverhalten).
3. Folgen bei Nichtanzeige: Wird ein nicht gemeldetes Tuning nach einem Unfall bekannt, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern - insbesondere in der Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht bleibt davon unberührt.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was muss man bei Tuning der Kfz-Versicherung mitteilen? Welche Folgen haben mehr PS für die Versicherungsprämie? Was gilt, wenn durch Tuning der Fahrzeugwert steigt? Welche Folgen haben Falschangaben im Zuge des Auto-Tunings? Wann verlangt die Kfz-Versicherung gezahltes Geld zurück? Praxistipp zu Auto-Tuning und Kfz-Versicherung Was muss man bei Tuning der Kfz-Versicherung mitteilen?
Spurverbreiterung, Tieferlegung, Edelstahl-Auspuffanlage und mehr PS durch Chip-Tuning – es gibt viele Maßnahmen, um Autos nachträglich schicker und schneller zu machen. In Deutschland befassen sich eine große Tuningszene und viele Spezialfirmen mit allen denkbaren Varianten des Autotunings.
In rechtlicher Hinsicht wird meist über die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs oder Eintragungen von Änderungen in die Fahrzeugpapiere nachgedacht. Vergessen wird jedoch häufig die Frage, ob die Versicherung des Fahrzeugs ausreicht. Dies kann bei einem Unfall schnell Probleme bereiten: Durch mehr PS steigt die Versicherungsprämie, durch Zusatzeinbauten aller Art der Fahrzeugwert.
Wichtig: Ist Ihr Auto nach Tuning-Änderungen im falschen Tarif versichert, kann dies nach einem Schadensfall den Versicherungsschutz gefährden.
Welche Folgen haben mehr PS für die Versicherungsprämie?
Bei der Berechnung von Versicherungsprämien werden sowohl in der Haftpflicht-, als auch in der Kaskoversicherung mehrere Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören:
- Fahrzeugtyp,
- Regionalklasse,
- Typklasse.
Letztere ergibt sich aus der Schadens- und Unfallbilanz des jeweiligen Fahrzeugtyps.
Berücksichtigt werden auch besondere Merkmale des Fahrers:
- Wohnort,
- Beruf,
- Alter,
- seit wann ist ein Führerschein vorhanden.
Natürlich spielen auch Merkmale des Fahrzeugs eine Rolle. Eine höhere Motorleistung bedeutet höhere Versicherungsprämien. Der Grund: Bei einer „Gefahrerhöhung“ darf der Versicherer eine höhere Prämie verlangen oder sich weigern, das höhere Risiko zu versichern. Dies ergibt sich aus § 25 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Mehr Motorleistung durch Tuning wird als Steigerung des Gefahrenpotentials angesehen. Hat sich durch Tuning die PS-Zahl Ihres Autos erhöht, sollten Sie also die korrekte Zahl Ihrer Autoversicherung schriftlich mitteilen.
Tipp: Wenn Ihre Versicherungsprämie wegen einer Gefahrerhöhung um mehr als 10 % erhöht wird oder der Versicherer sich weigert, das höhere Risiko zu versichern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung der Versicherung ausüben. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht (§ 25 Abs. 2 VVG).
Was gilt, wenn durch Tuning der Fahrzeugwert steigt?
Tuningmaßnahmen führen oft zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs. Zusätzliche teure Teile und Sonderausstattungen erhöhen den Wert des Autos beträchtlich. Schon eine neue Innenausstattung kann den Fahrzeugwert so sehr nach oben schrauben, dass dies der Versicherung mitgeteilt werden sollte.
Auch bei einer Wertsteigerung müssen Sie dafür sorgen, dass der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst wird. Den Wert der Einbauten können Sie mit Hilfe der Rechnungen nachweisen.
Welche Folgen haben Falschangaben im Zuge des Auto-Tunings?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Tuners ersetzt bei einem Unfall trotz veralteter Angaben zum Fahrzeug den Schaden des Unfallgegners. Sie hat jedoch die Möglichkeit, ihren Versicherungskunden anteilig in Regress zu nehmen und sich ihr Geld zum Teil zurückzuholen.
Noch höher ist das Risiko für den Versicherungsnehmer bei der Kaskoversicherung: Diese kann wegen der falschen Daten eine Zahlung auch zu 100 Prozent verweigern! Ausnahme: Sie können als Versicherter nach dem Unfall beweisen, dass der Schaden nicht auf der Tuningmaßnahme beruhte. Hier wäre dann ein Gutachter gefragt.
Wann verlangt die Kfz-Versicherung gezahltes Geld zurück?
Bei einer Leistungssteigerung ist sogar die Rückforderung bereits erstatteter Schadenssummen durch die Kfz-Versicherung möglich.
Beispiel: Ein Unternehmen hatte ein gebrauchtes Auto gekauft, welches laut Kaufvertrag und Fahrzeugbrief 485 PS hatte. Der PKW wurde auf dieser Basis versichert. Allerdings hatte das Auto in Wirklichkeit aufgrund von Tuningmaßnahmen 720 PS. Das Unternehmen tunte weiter und brachte das Auto auf 860 PS.
Dann wurden alle vier Räder gestohlen und es gab einen Glasbruchschaden. Die Versicherung regulierte die Schäden. Als der Fahrzeughalter eine Verkaufsanzeige online stellte, erfuhr die Versicherung von der wahren Motorleistung. Daraufhin trat sie vom Versicherungsvertrag zurück. Zusätzlich verlangte sie die Rückzahlung der gezahlten Beträge für die beiden Schäden. Als ihr Versicherungsnehmer nicht zahlte, verklagte sie ihn.
Das Landgericht Bielefeld stellte sich auf die Seite der Kfz-Versicherung. Eine höhere Motorleistung erhöhe auch das Unfallrisiko. Der Versicherungsnehmer habe von dem Tuning gewusst und sei verpflichtet gewesen, korrekte Angaben zu machen (Urteil vom 8.6.2015, Az. 8 O 40/14). Hier musste also der komplette gezahlte Betrag für Räder und Scheiben zurückerstattet werden, obwohl der Schaden überhaupt nicht auf einem Unfall beim Fahren beruhte.
Tipp: Als Versicherungsnehmer sollten Sie Ihrer Kfz-Versicherung alle Veränderungen am Auto, die aus Sicht der Versicherung zu einer Gefahrerhöhung gegenüber dem Ausgangszustand führen können, mitteilen. Ansonsten droht bei eigenen Schäden der Verlust des Versicherungsschutzes und bei Fremdschäden ein Regress.
Praxistipp zu Auto-Tuning und Kfz-Versicherung
Ein Rechtsstreit mit der Versicherung ist bei einem Experten am besten aufgehoben. Bei Unstimmigkeiten mit der Kfz-Versicherung wegen ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der beste Ansprechpartner für Besitzer eines getunten Autos.
(Bu)