Verjährung im Strafrecht: Wann sind Straftaten verjährt?

04.04.2022, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Anwalt,Mandant Nach einer gewissen Zeit ist eine Bestrafung nicht mehr möglich. © - freepik

Straftaten verjähren nach einer gewissen Zeitspanne. Wie lange die Verjährungsfrist dauert, hängt von der verübten Tat ab. Hier kommen einige Anhaltspunkte zur Verjährung und zur Verjährungsfrist.

Tritt die sogenannte Strafverfolgungsverjährung ein, kann eine Straftat nicht mehr verfolgt werden. Für diese bestimmte Tat kann also keine Strafe mehr verhängt und auch keine andere Maßnahme mehr angeordnet werden.
Allerdings gibt es auch noch eine weitere Art der Verjährung: die Strafvollstreckungsverjährung. Tritt diese ein, kann eine bereits verhängte Strafe nicht mehr vollstreckt werden. Dieser Fall liegt zum Beispiel vor, wenn der Verurteilte sich dem Antritt seiner Strafe durch Flucht entzieht. Allerdings dürfen lebenslange Freiheitsstrafen, Sicherungsverwahrung und unbefristete Führungsaufsicht unbefristet vollstreckt werden – bei diesen gibt es keine Vollstreckungsverjährung. Der folgende Text behandelt ausschließlich die Strafverfolgungsverjährung.

Strafverfolgungsverjährung – wann hat man nichts mehr zu befürchten?


Spätestens nach dreißig Jahren ist jede Straftat verjährt. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Mord. Dieser verjährt nämlich nie. Dies gilt ebenso für versuchten Mord oder Beihilfe zum Mord. Bei anderen Straftaten hängt die Dauer der Verjährungsfrist von der Strafandrohung ab, also von der höchsten möglichen Freiheitsstrafe.

Das heißt: Delikte mit der Androhung lebenslanger Freiheitsstrafen verjähren in 30 Jahren, Taten mit Freiheitsstrafen über 10 Jahren verjähren in 20 Jahren.

Bei Strafandrohungen zwischen mehr als fünf und 10 Jahren beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre, bei Strafen von mehr als einem Jahr bis fünf Jahren sind es fünf Jahre.

Sämtliche anderen Straftaten verjähren in drei Jahren. Besondere Regeln gibt es für Straftaten, die bei der Ausübung bestimmter Berufe begangen werden.

Wird die Verjährung durch eine Strafmilderung beeinflusst?


Nein. Die Verjährung hängt von der gesetzlichen Strafandrohung für ein bestimmtes Delikt ab, nicht davon, ob im Einzelfall eine schärfere oder mildere Strafe verhängt wird oder ob es um einen besonders schweren oder weniger schweren Fall der jeweiligen Tat geht.

Wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen?


Dies regelt § 78a des Strafgesetzbuches (StGB). Demnach beginnt die Frist mit der Beendigung der Tat zu laufen. Man spricht hier rechtlich auch vom Eintritt des Taterfolgs. Hat sich zum Beispiel ein Dieb eine Sache unrechtmäßig angeeignet (sie zum Beispiel in einem Laden in seine Tasche gesteckt) oder ein Betrüger einen Geldbetrag durch Täuschung seines Opfers erhalten, ist der Taterfolg eingetreten. Dann beginnt die Verjährung zu laufen. Tritt der Taterfolg erst nach einer Zeitverzögerung ein, beginnt die Verjährungsfrist auch erst zu diesem späteren Zeitpunkt.

Was gilt für Mittäter und Helfer?


Schwieriger zu beantworten ist die Verjährungsfrage bei Mittätern und Personen, die Beihilfe zu einer Tat leisten oder andere zu einer Straftat anstiften.

Hat jemand einen anderen zu dessen Straftat angestiftet oder ihm dabei Beihilfe geleistet, fängt die Verjährungsfrist mit dem Eintritt des Taterfolges der Haupttat zu laufen an.

Bei einer Mittäterschaft hingegen richtet sich der Verjährungsbeginn danach, wann der Mittäter seinen letzten Beitrag zu der Tat vollführt hat.
Ein Beispiel: Beim Betrug gehört zum Taterfolg eine sogenannte Vermögensverfügung. Vereinfacht gesagt muss das Opfer dem Täter Geld zukommen lassen und dadurch selbst einen finanziellen Schaden erleiden. Übergibt nun ein Betrugsopfer dem Haupttäter das Geld erst vier Wochen nach einem Verkaufsgespräch über gefälschte Wertpapiere, beginnt die Verjährungsfrist für den Haupttäter zum Zeitpunkt der Geldübergabe. War ein Helfer beim Verkaufsgespräch anwesend, beginnt die Verjährung für ihn mit dem Termin des Gesprächs.

Wann ist der Verjährungsbeginn bei einer versuchten Straftat?


Bei vielen Straftaten ist schon ein Versuch strafbar. Dabei beginnt der Lauf der Verjährungsfrist mit der letzten Handlung des Versuchs. Bei dem Betrüger, der gefälschte Wertpapiere verkaufen will, wäre dies zum Beispiel das letzte Telefongespräch, bei dem er vergeblich versucht, das Opfer zum Kauf zu überreden.

Beispiele für Verjährungsfristen im Strafrecht


Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis verjährt innerhalb von drei Jahren. Nach Ablauf von fünf Jahren ist ein Diebstahl verjährt. Dies gilt auch für einen Betrug, eine einfache Körperverletzung oder eine Urkundenfälschung. Ein Raub verjährt in 20 Jahren.

Wann ruht die strafrechtliche Verjährung?


Allerdings kann eine Verjährung auch ruhen. Zum Beispiel ruht sie nach § 78b StGB bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers bei Straftaten nach § 174 ff. StGB (wie etwa sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern) und ähnlichen Straftaten. Das bedeutet: Der Beginn der Verjährungsfrist ist vorübergehend gestoppt, sie fängt erst am 30. Geburtstag des Opfers zu laufen an. Dies hat seinen Grund darin, dass viele Tatopfer erst als Erwachsene die Tat anzeigen oder sich erst aus einem Abhängigkeitsverhältnis vom Täter lösen müssen.

Wann wird eine Verjährung unterbrochen?


Eine Verjährung kann auch in ihrem Verlauf unterbrochen werden. Ereignisse, die diese Folge haben, sind nach § 78c StGB beispielsweise ein Haftbefehl, die Eröffnung des Hauptverfahrens vor Gericht oder die allererste Vernehmung des Beschuldigten, sowie die Bekanntgabe, dass gegen diesen das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist. Auch eine richterliche Vernehmung unterbricht die Verjährung.

Eine Unterbrechung bedeutet, dass die Verjährungsfrist danach neu von vorn zu laufen beginnt. Aber: Spätestens tritt Verjährung ein, wenn das Doppelte der nach § 78a StGB maßgeblichen Verjährungsfrist verstrichen ist, die Mindestverjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Praxistipp zur Verjährung von Straftaten


Wenn Sie nicht genau feststellen können, wann in Ihrem Fall eine Verjährung eintritt, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Dieser kann Sie bei allen strafrechtlichen Fragen kompetent zu Ihrem Fall beraten.

(Wk)


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 Günter Warkowski
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