Corona und Verwandtschaft - wer ist verwandt im Sinne der Coronaschutzverordnung?

02.08.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Verwandt,gerade Linie,Corona,Kontaktbeschränkung Was versteht das Gesetz unter "Verwandten in gerader Linie"? © - freepik

In den Coronaschutzverordnungen liest man immer wieder den Begriff "Verwandte". Welche Personen sind damit genau gemeint, und was sind eigentlich "Verwandte in gerader Linie"?

Anfang August 2021 schränken die Coronaschutzverordnungen Zusammentreffen mit anderen Menschen nicht mehr sehr stark ein. Zu hoffen ist, dass dies so bleibt. Allerdings ist es noch gar nicht so lange her, dass sich nur im Ausnahmefall mehr als zwei Personen draußen zusammen aufhalten durften - etwa für einen Spaziergang. Zu diesen Ausnahmefällen zählten - zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen - auch Treffen mit "Verwandten in gerader Linie". Mit ihnen durfte man also auch dann im Freien herumlaufen, wenn die Gesamtzahl von zwei Personen überschritten wurde. Was ist nun mit solchen Regelungen gemeint?

Was versteht das Gesetz unter "Verwandtschaft"?


Gesetze und Rechtsvorschriften verwenden den Begriff "Verwandtschaft" oft im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieses kennt aber unterschiedliche Arten von Verwandtschaft, je nachdem, um welches Thema es geht. So können rechtlich durchaus auch Personen miteinander verwandt sein, die es biologisch nicht sind.

Ein Beispiel dafür ist die Adoption eines minderjährigen Kindes, bei der das Kind rechtlich gesehen die Verwandtschaft zu seiner biologischen Familie verliert und nun in eine neue Familie eintritt, mit der es biologisch nicht verwandt ist.

Problematisch ist es auch bei nichtehelichen Kindern und deren Vätern. Der biologische Vater gilt nicht als rechtlicher Vater, solange seine Vaterschaft nicht anerkannt ist. Die Anerkennung der Vaterschaft durch den Vater erfordert die Zustimmung der Mutter und die Beurkundung durch Amtsgericht, Notar oder Jugendamt. Umgekehrt kann ein Mann die Vaterschaft an einem Kind anerkennen und rechtlich dessen Verwandter werden, obwohl er in Wirklichkeit mit dessen Entstehung gar nichts zu tun hatte.

Welchen Sinn haben Ausnahmeregeln für Treffen mit Verwandten bei Corona?


Der Sinn der Ausnahmen war, dass trotz der Kontaktbeschränkungen zum Beispiel erwachsene Kinder, die eben nicht mehr im gleichen Haushalt mit ihren Eltern lebten, diese trotz Corona sehen und mit ihnen mal einen gemeinsamen Spaziergang im Freien unternehmen konnten.

Der Verwandtenbegriff ist hier daher weit auszulegen: Als Verwandte zählen in der Regel sowohl rechtliche als auch biologische Verwandte.

Was sind "Verwandte in gerader Linie"?


Falls es doch wieder erforderlich werden sollte, solche Ausnahmen in Anspruch zu nehmen, sollte man allerdings genau auf die Formulierung der Verordnungen achten. Oft ist hier nämlich von Verwandten "in gerader Linie" die Rede. Tatsächlich fällt unter diesen Begriff weder Lieblingstante oder -onkel, noch Bruder oder Schwester, Nichte oder Neffe.

Was Verwandte in gerader Linie sind, definiert § 1589 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemeint sind damit Personen, die von einander abstammen. Dies sind also die eigenen Kinder, Enkel und Urenkel - die sogenannten Abkömmlinge, aber auch die eigenen Eltern, Großeltern und Urgroßeltern.

Bei diesen Verwandten waren also nach vielen Corona-Kontaktbeschränkungen der Bundesländer wie etwa in NRW gemeinsame Spaziergänge ohne Einschränkung auf zwei Personen möglich. Mit allen anderen Verwandten erlaubten die Verordnungen dies nur, wenn ein anderer Ausnahmetatbestand erfüllt war - etwa das Zusammenleben im gleichen Haushalt.

Wo spielt die Verwandtschaft in gerader Linie sonst noch eine Rolle?


Zum Beispiel beim Unterhalt. So sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander, wenn erforderlich, Unterhalt zu zahlen (§ 1601 BGB). Das Gesetz kennt auch den Elternunterhalt, der von erwachsenen Kindern zu leisten ist, weil die eigenen Eltern nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Praxistipp


Es bleibt zu hoffen, dass es nicht mehr zu strengen Kontaktbeschränkungen aus Infektionsschutzgründen kommt. Sollte dies doch der Fall sein, ist es sehr wahrscheinlich, dass es wieder Ausnahmen für Verwandte geben wird - insbesondere für Verwandte in gerader Linie. Bei Rechtsstreitigkeiten um Unterhalt oder im Zusammenhang mit Scheidung oder Adoption ist ein Fachanwalt für Familienrecht der richtige Ansprechpartner.

(Bu)


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 Stephan Buch
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