Darf man sein Haustier im Garten oder Wald bestatten?
24.06.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze:
1. Bestattung im Garten: Kleinere Haustiere wie Hunde, Katzen und Kaninchen dürfen im Garten bestattet werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
2. Im Wald meist verboten: Die Haustierbestattung im Wald ist dagegen grundsätzlich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es droht zudem eine Anzeige wegen illegaler Abfallentsorgung.
3. Informationen: Herrchen oder Frauchen können sich bei der Gemeinde oder dem Veterinäramt danach erkundigen, ob die Bestattung des Haustieres im Garten oder Wald erlaubt ist.
1. Bestattung im Garten: Kleinere Haustiere wie Hunde, Katzen und Kaninchen dürfen im Garten bestattet werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
2. Im Wald meist verboten: Die Haustierbestattung im Wald ist dagegen grundsätzlich verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es droht zudem eine Anzeige wegen illegaler Abfallentsorgung.
3. Informationen: Herrchen oder Frauchen können sich bei der Gemeinde oder dem Veterinäramt danach erkundigen, ob die Bestattung des Haustieres im Garten oder Wald erlaubt ist.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Darf man sein verstorbenes Haustier selbst bestatten? Wo ist die Tierbestattung erlaubt? Welche Voraussetzungen gelten für die Bestattung im eigenen Garten? Ist die Bestattung eines verstorbenen Haustiers im Wald erlaubt? Welche Folgen gibt es, wenn man sein Tier unerlaubterweise im Wald bestattet? Gibt es kommunale Vorschriften, die zu beachten sind? Was gilt bei eingeschläferten Tieren? Welche Tiere darf man nicht im Garten bestatten? Welche Alternativen hat man zur Gartenbestattung? Fazit Darf man sein verstorbenes Haustier selbst bestatten?
Ja, anders als bei Menschen darf man sein Tier selbst bestatten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich um ein Haustier handelt und von der Bestattung im Garten keine Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit ausgehen.
Wo ist die Tierbestattung erlaubt?
Eine Tierbestattung im eigenen Garten ist grundsätzlich erlaubt. Eine Bestattung des Haustieres im Wald oder auf öffentlichen Flächen ist jedoch ohne Erlaubnis der Stadt oder Gemeinde nicht gestattet.
Frau Müller darf ihren Kater Minki also grundsätzlich in ihrem eigenen Garten bestatten. Im Wald, wo Minki gerne spazieren gegangen ist, darf der Kater jedoch ohne Erlaubnis nicht beigesetzt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Bestattung im eigenen Garten?
Eine Bestattung des Haustieres im eigenen Garten ist grundsätzlich zwar erlaubt, jedoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Das Grundstück muss im Eigentum des Tierbesitzers stehen oder es muss eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers vorliegen.
2. Es darf sich nicht um ein Wasserschutzgebiet handeln.
3. Das Grab muss mindestens 50 cm tief sein.
4. Es darf keine Gesundheitsgefahr bestehen.
Zusätzlich wird in machen kommunalen Verordnungen noch angeordnet, dass das Grab nur mit 2 Metern Abstand zur Grundstücksgrenze gesetzt werden darf. Dieser Abstand wird auch für die Orte und Gemeinden an denen es keine kommunale Regelung gibt empfohlen, um Konflikte mit den Nachbarn zu vermeiden.
Ist die Bestattung eines verstorbenen Haustiers im Wald erlaubt?
Nein. Eine Tierbestattung im Wald ist nicht erlaubt. Der Wald zählt zu den öffentlichen oder naturgeschützten Flächen. Bestattet man sein totes Haustier auf einer solchen Fläche liegt eine unerlaubte Abfallbeseitigung vor (§ 326 StGB). Grund für dieses Verbot ist, dass von dem toten Tier eine Gefahr für die Umwelt und das Grundwasser ausgehen kann.
Die Kontrolle erfolgt meist durch das örtliche Veterinäramt oder die Forstbehörden.
Welche Folgen gibt es, wenn man sein Tier unerlaubterweise im Wald bestattet?
Bestattet man sein Haustier trotz des Verbotes im Wald, kann es sowohl zu ordnungsbehördlichen Auflagen, als auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.
Die unerlaubte Tierbestattung gilt als Ordnungswidrigkeit (§ 14 TierNebG) und wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Einzelfall, kann aber über mehrere Hundert Euro betragen.
Die zuständige Behörde (z. B. Ordnungsamt oder Veterinäramt) kann verlangen, dass der Tierkörper wieder ausgegraben und ordnungsgemäß entsorgt wird. Das ist nicht nur unschön für die trauernden Besitzer, sondern wiederstrebt auch der Vorstellung einer würdevollen Bestattung des geliebten Haustieres.
In schweren Fällen (z. B. bei Gefahr für das Grundwasser durch Einschläferungsmittel) kann eine Anzeige wegen unerlaubter Abfallbeseitigung (§ 326 StGB) erfolgen. Diese kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.
Gibt es kommunale Vorschriften, die zu beachten sind?
In der Regel ja. Die meisten Städte oder Gemeinden haben eigene Regeln über die Tierbestattung im Garten, zum Beispiel über die Grabtiefe. Auch Regeln die Städte und Gemeinden selbst, ob und wann eine Genehmigung für eine Tierbestattung erforderlich ist.
Am besten also immer vorher bei der Gemeinde Nachfragen.
Frau Müller sollte sich also bei ihrer Stadt informieren, bevor sie ihren Kater Minki im Garten bestattet.
Was gilt bei eingeschläferten Tieren?
Wurde das Tier durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt eingeschläfert ist besondere Vorsicht bei der Bestattung erforderlich.
Das Tier enthält oft auch nach dem Tod noch Giftstoffe (z. B. Pentobarbital), die ins Grundwasser gelangen können.
In solchen Fällen ist die Bestattung im Garten in den meisten Fällen nicht erlaubt. Es empfiehlt sich die Kremation (Einäscherung).
Viele Tierärzte bieten an das tote Tier ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der alte Kater Minki musste eingeschläfert werden, das giftige Medikament befindet sich noch in seinem Körper, sodass eine Gartenbestattung verboten ist.
Welche Tiere darf man nicht im Garten bestatten?
Die Bestattung von Tieren im eigenen Garten ist nur bei Haustieren wie Katzen, Hunde, Kaninchen oder ähnlichem erlaubt.
Nutztiere, also Rinder, Schweine oder Scharfe dürfen nicht im Garten bestattet werden. Auch Wildtiere wie zum Beispiel Rehe oder Wildschweine müssen über offizielle Stellen (z.B Veterinäramt oder Ordnungsamt) entsorgt werden.
Welche Alternativen hat man zur Gartenbestattung?
Ist eine Tierbestattung im eigenen Garten nicht möglich oder nicht erlaubt, gibt es noch andere Alternativen um seinem Haustier einen würdevollen Abschied zu bereiten. Viele Städte und Gemeinden haben sog. Tierfriedhöfe auf denen man sein Haustier beisetzen kann. Auch gibt es sog. Tierkrematorien bei denen die Tiere entweder alleine oder als Sammelverbrennung eingeäschert werden.
Manche Tierärzte bieten die Organisation der Tierbestattung direkt mit an.
Fazit
Die Bestattung eines Haustiers im eigenen Garten ist in vielen Fällen erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wer gegen die Regeln verstößt, oder sein Tier auf öffentlichen Flächen wie Wälder beisetzt, riskiert ein Bußgeld oder strafrechtliche Konsequenzen.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich im Zweifel immer bei der Gemeinde oder dem Veterinäramt informieren.
Für alle, die keinen eigenen Garten haben oder sicher gehen wollen, bieten Tierfriedhöfe und Krematorien eine würdige und legale Alternative.
(Wk)