Darf man Streaming-Dienste in einer WG teilen?
12.05.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. derselbe Haushalt: Viele Streaming-Anbieter erlauben das Abo nur mit Personen, die dauerhaft unter derselben Adresse leben.
2. Verstoß gegen AGB: Wer sein Streaming-Konto unerlaubt teilt, riskiert Sperrung, Zusatzkosten oder Kündigung.
3. Technische Kontrolle: Stremaing-Dienste erkennen fremde Nutzung oft über IP-Adressen, Gerätemerkmale oder Geräte-Standorte.
1. derselbe Haushalt: Viele Streaming-Anbieter erlauben das Abo nur mit Personen, die dauerhaft unter derselben Adresse leben.
2. Verstoß gegen AGB: Wer sein Streaming-Konto unerlaubt teilt, riskiert Sperrung, Zusatzkosten oder Kündigung.
3. Technische Kontrolle: Stremaing-Dienste erkennen fremde Nutzung oft über IP-Adressen, Gerätemerkmale oder Geräte-Standorte.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Darf man gemeinsame ein Streaming Konto nutzen? Was meint „derselbe Haushalt“ konkret? Was gilt im Urlaub oder beim vorübergehenden Aufenthalt in einer anderen Stadt? Was gilt für das Streamen im Rahmen von Familien-Abos? Was gilt, wenn ein WG-Bewohner auszieht? Was gilt, wenn zu viele User den Streaming-Dienst nutzen? Darf man gestreamte Inhalten speichern und teilen? Wie überprüfen Anbieter, ob Nutzer im selben Haushalt leben? Was droht, wenn das Passwort unerlaubt geteilt wird? Fazit Anna fragt sich: Ist das eigentlich erlaubt?
Hinweis:Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf das Streamen auf Plattformen, die das Urheberrecht beachten, also legales Streaming anbieten.
Darf man gemeinsame ein Streaming Konto nutzen?
Ja. Die meisten Anbieter erlauben das gemeinsame Nutzen eines Kontos. Die meisten Streaming-Anbieter bieten Tarife an, welche die parallele Nutzung auf mehreren Geräten innerhalb eines Haushaltes ausdrücklich erlauben.
Was meint „derselbe Haushalt“ konkret?
Die meisten großen Streaming-Anbieter wie z.B Netflix, Spotify oder Disney + verstehen unter „Haushalt“ alle Personen, die unter einer Adresse in einer Wohnung wohnen und dieselbe Internetverbindung nutzen. Ob die Bewohner des gemeinsamen Haushalts miteinander verwandt sind, ist nicht von Bedeutung.
Eine Wohngemeinschaft (WG) mit verschiedenen, nicht verwandten Bewohnern ist also ein Haushalt im Sinne der Streaming-Anbieter. Anna, Ben und Clara zählen also als gemeinsamer Haushalt, weil sie alle drei unter derselben Adresse und in derselben Wohnung wohnen.
Was gilt im Urlaub oder beim vorübergehenden Aufenthalt in einer anderen Stadt?
Eine vorübergehende Nutzung außerhalb des gemeinsamen Haushalts, also z.B. im Urlaub, bei Freunden in einer anderen Stadt oder in einer Ferienwohnung ist bei den meisten Streaming-Diensten ausdrücklich erlaubt. Wichtig dabei ist jedoch, dass es sich nur um eine vorrübergehende Nutzung handelt.
Was gilt für das Streamen im Rahmen von Familien-Abos?
Die von den meisten Anbietern angebotenen „Familienabos“ erlauben die gleichzeitige Nutzung des Streamingdienstes auf mehreren Geräten, jedoch ebenfalls nur wenn alle Nutzer in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Zieht ein Familienmitglied aus der Familienwohnung aus, um z.B in einer anderen Stadt zu studieren, gehört es nicht mehr zum gemeinsamen Haushalt. Sie darf das „Familienabo“ also nicht mehr nutzen.
Anna dürfte ihr Netflix Passwort also mit ihren Mitbewohnern in Köln teilen, nicht aber mit ihrer in Bonn wohnenden Familie.
Was gilt, wenn ein WG-Bewohner auszieht?
Zieht der Inhaber des Streaming-Abos aus, ist er nicht mehr Teil des gemeinsamen Haushalts. Die verbleibenden WG-Bewohner dürfen das Abo nicht mehr nutzen.
Verlässt ein Mitbewohner, der nicht Inhaber des Abos ist die WG, darf er das Abo nicht mehr nutzen, denn er lebt nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Abo-Inhaber.
Wenn Ben aus der WG mit Clara und Anna auszieht, darf er Annas Netflix-Abo nicht mehr mitnutzen.
Was gilt, wenn zu viele User den Streaming-Dienst nutzen?
Viele Abos von Streaming-Diensten haben in ihren Nutzungsbedingungen eine Höchstzahl von gleichzeitigen Nutzern für ein und dasselbe Profil festgelegt. Sind mehr Geräte in das Profil eingeloggt als nach dem Abo-Modell erlaubt, schickt der Streaming-Dienst meist eine Fehlermeldung raus. Oft wird der zuletzt abgerufene Stream blockiert oder ein anderer beendet.
Bei häufigen Verstößen kann der Streaming-Anbieter das Konto sperren, ein kostenpflichtiges Upgrade anbieten oder sogar das Abo kündigen.
Darf man gestreamte Inhalten speichern und teilen?
Beim Abspeichern von Filmen eines Streaming-Anbieters auf einem eigenen Gerät (z.B. Tablet), muss man genau aufpassen, um nicht eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Es drohen teure Unterlassungsforderungen. Außerdem ist das strafbar.
Grundsätzlich ist das Erstellen einer Privatkopie aus legalen Quellen (also legalen Streaming-Anbietern) erlaubt – allerdings nur, wenn sie keinen Kopierschutz haben, § 53 UrhG (Urhebergesetz).
Die meisten Streamingdienste haben allerdings einen technischen Kopierschutz, der nicht umgangen werden darf. Dann ist das Anfertigen einer Kopie weder durch Abspeichern, noch durch Abfilmen vom Bildschirm erlaubt.
Soweit das Herstellen einer privaten Kopie nach den Nutzungsbedingungen zulässig ist, darf man diese jedoch nicht an Freunde weitergeben (= teilen), denn dann würde wieder eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Annas Streaming-Anbieter hat keinen Kopierschutz eingebaut. Sie darf deshalb Kopien von Filmen auf Ihrem Tablet speichern. Allerdings darf sie diese Kopien nicht mit ihren Bewohnern, Freunden und Familienangehörigen teilen.
Wie überprüfen Anbieter, ob Nutzer im selben Haushalt leben?
Die Streaming-Anbieter können auf unterschiedliche Arten überprüfen, ob die Nutzer in einem gemeinsamen Haushalt leben. Manche Anbieter nutzen auch mehrere Kontrollmechanismen parallel.
In der Praxis können die Anbieter die IP-Adressen kontrollieren und die eigenloggten Geräte über Merkmale wie Gerätetyp, Browser etc. identifizieren.
Was droht, wenn das Passwort unerlaubt geteilt wird?
Streaming-Anbieter können gegen das unerlaubte Teilen von Konten vorgehen. Wer sein Passwort unerlaubt teilt, riskiert,
1. zumindest, dass alle Geräte ausgeloggt werden oder,
2. eine vollständige Kontosperrung durch den Anbieter erfolgt oder,
3. Schadensersatzansprüche vom Streaming-Anbieter geltend gemacht werden.
Fazit
Ein Streaming-Abo Passwort kann innerhalb einer WG in der Regel sorglos geteilt werden, da es sich hierbei um einen gemeinsamen Haushalt handelt. Der Abo-Inhaber sollte aber sicherstellen, dass keiner der Mitnutzer die Zugangsdaten an nicht zur Nutzung berechtigte Dritte weitergibt. Das Teilen des Abos mit Personen außerhalb des eigenen Haushaltes ist nicht erlaubt – auch nicht, wenn es sich um Familienmitglieder handelt.
(Wk)