Fachartikel in der Rubrik Familienrecht
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2012
Im Rahmen der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt ist der Wert der selbst bewohnten Immobilie nicht dem Altersvorsorgeschonvermögen zuzurechnen.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2012
Eine private Lebensversicherung unterfällt auch dann nicht dem Versorgungsausgleich, wenn das eingeräumte Kapitalwahlrecht erst nach Ehezeitende ausgeübt wird.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2012
Wird für eine Ausbildung oder Tätigkeit, wie etwa die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, mit der das Kind lediglich eine längere Wartezeit bis zum Beginn seiner gewünschten Berufsausbildung überbrückt, kein Unterhalt geschuldet, so gilt
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 07/2012
1. Hat der Kindesvater der Kindesmutter eine umfassende Vollmacht zur Regelung der Angelegenheiten des gemeinsamen Kindes erteilt und kam es bisher nicht zu erheblichen Streitigkeiten betreffend die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts, fehlt es an
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 07/2012
a) Die geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung und ein damit verbundener Arbeitsplatzwechsel begründen keinen ehebedingten Nachteil (im Anschluss an Senatsurt. v. 6.10.2010 – XII ZR 202/08, FamRZ 2010, 1971 = FamRB 2011, 3; v.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 06/2012
a) Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, kann dies zu einem vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen.b) Beruft sich im
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 06/2012
Wenn der Unterhaltsberechtigte seinen Elementarunterhaltsbedarf auf einen Betrag beschränkt, für den noch keine konkrete Bedarfsbemessung erforderlich ist, unter Berücksichtigung des Altersvorsorgebedarfs aber einen Gesamtbedarf geltend macht, der
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 05/2012
Bei besonders guten wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltsschuldners kann ein konkreter Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes oberhalb der 10. Stufe der Düsseldorfer Tabelle bemessen werden. Hierbei ist zu klären, welche Bedarfsbereiche
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 05/2012
Bei der Abänderung einer Vereinbarung zum Ehegattenunterhalt kann der Wille der Parteien, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen, nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden. Eine
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 04/2012
Hat sich das Kind nach Abschluss seiner Berufsausbildung bzw. Erreichen wirtschaftlicher Selbständigkeit eine eigene Lebensstellung aufgebaut, in der es auf elterlichen Unterhalt nicht mehr angewiesen ist, können Eltern in der Regel davon ausgehen,