Fachartikel in der Rubrik Familienrecht

Autor: RiAG Dr. Mark Schneider, zzt. OLG Düsseldorf
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2013

Die nacheheliche Adoption eines minderjährigen Kindes begründet kein unterhaltsrechtlich vorwerfbares Verhalten.

Autor: RiOLG Dr. Regina Bömelburg, Köln
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2013

Der Einwand des Unterhaltspflichtigen, mit dem Kind in einem Haushalt zusammenzuleben, betrifft die Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 FamFG und kann bis zur Rechtskraft des

Autor: RiAG Ralph Neumann, Brühl
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2013

Ein Getrenntleben der Ehegatten liegt nur vor, wenn sie auch keine Bedarfsgemeinschaft i.S.v. § 7 SGB II mehr bilden. Bezieht ein Ehegatte für beide Ehegatten Leistungen nach dem SGB II, kann er nicht gleichzeitig von dem anderen getrennt leben.

Autor: RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kierstein, Brandenburg/Havel
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2012

Eigenes Einkommen, das ein Student neben seinem Studium erzielt, stammt im Regelfall aus überobligationsmäßiger Erwerbstätigkeit. Seine Anrechnung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu beurteilen, zu denen neben den wirtschaftlichen Verhältnissen

Autor: VPräsOLG Reinhardt Wever, Bremen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2012

Hat ein Partner vor und während der Ehe durch Tilgungsleistungen auf ein gemeinsames Darlehen für das im Alleineigentum des anderen Partners stehende Grundstück dessen Vermögen gemehrt, kommt ein Ausgleich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Autor: RiAG Dr. Jürgen Schmid, w.aufsf. Ri., München
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2012

1. Besteht der Verdacht, dass die elterliche Sorge der gem. § 1626a Abs. 2 BGB allein sorgeberechtigten Mutter wegen Geschäftsunfähigkeit ruht und kommt daher die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater gem. § 1678 Abs. 2 BGB in Betracht, ist

Autor: RiAG Andreas Frank, Bremen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2012

Beim Trennungsunterhalt ist an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsgläubigers zunächst ein großzügigerer Maßstab anzulegen als beim nachehelichen Unterhalt.Für die Frage, ob der Unterhaltsberechtigte durch die Betreuung eines gemeinsamen Kindes an

Autor: RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kierstein, Brandenburg/Havel
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2012

Hat das Kind eine eigene Lebensstellung erlangt, in der es auf elterlichen Unterhalt nicht mehr angewiesen ist, können Eltern sich grundsätzlich darauf einstellen, dass es diese Elternunabhängigkeit auch behält. Mit Rücksicht darauf ist dem

Autor: RA Dr. Thomas Herr, FAFamR, Kassel
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2012

1. Zwischen Ehegatten, von denen lediglich einer Arzt ist, kann durch Sachzuwendungen oder Mitarbeit des anderen Ehegatten eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft begründet werden. Die fehlende berufliche Qualifikation als Arzt ist jedoch ein

Autor: RAin Gabriele Janlewing, FAFamR, FAInsR, Duisburg
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2012

Bedient der Unterhaltsverpflichtete, der zugleich Eigentümer einer von ihm bekanntermaßen nicht haltbaren, bereits zum Verkauf stehenden und nicht selbst bewohnten Immobilie die Darlehensraten des Finanzierungsgläubigers, statt das in ausreichender