Fachartikel in der Rubrik Familienrecht
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2013
Ein Getrenntleben der Ehegatten liegt nur vor, wenn sie auch keine Bedarfsgemeinschaft i.S.v. § 7 SGB II mehr bilden. Bezieht ein Ehegatte für beide Ehegatten Leistungen nach dem SGB II, kann er nicht gleichzeitig von dem anderen getrennt leben.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2012
Eigenes Einkommen, das ein Student neben seinem Studium erzielt, stammt im Regelfall aus überobligationsmäßiger Erwerbstätigkeit. Seine Anrechnung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu beurteilen, zu denen neben den wirtschaftlichen Verhältnissen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2012
Hat ein Partner vor und während der Ehe durch Tilgungsleistungen auf ein gemeinsames Darlehen für das im Alleineigentum des anderen Partners stehende Grundstück dessen Vermögen gemehrt, kommt ein Ausgleich wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2012
1. Besteht der Verdacht, dass die elterliche Sorge der gem. § 1626a Abs. 2 BGB allein sorgeberechtigten Mutter wegen Geschäftsunfähigkeit ruht und kommt daher die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater gem. § 1678 Abs. 2 BGB in Betracht, ist
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2012
Beim Trennungsunterhalt ist an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsgläubigers zunächst ein großzügigerer Maßstab anzulegen als beim nachehelichen Unterhalt.Für die Frage, ob der Unterhaltsberechtigte durch die Betreuung eines gemeinsamen Kindes an
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2012
Hat das Kind eine eigene Lebensstellung erlangt, in der es auf elterlichen Unterhalt nicht mehr angewiesen ist, können Eltern sich grundsätzlich darauf einstellen, dass es diese Elternunabhängigkeit auch behält. Mit Rücksicht darauf ist dem
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2012
1. Zwischen Ehegatten, von denen lediglich einer Arzt ist, kann durch Sachzuwendungen oder Mitarbeit des anderen Ehegatten eine konkludente Ehegatteninnengesellschaft begründet werden. Die fehlende berufliche Qualifikation als Arzt ist jedoch ein
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2012
Bedient der Unterhaltsverpflichtete, der zugleich Eigentümer einer von ihm bekanntermaßen nicht haltbaren, bereits zum Verkauf stehenden und nicht selbst bewohnten Immobilie die Darlehensraten des Finanzierungsgläubigers, statt das in ausreichender
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2012
Im Rahmen der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt ist der Wert der selbst bewohnten Immobilie nicht dem Altersvorsorgeschonvermögen zuzurechnen.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2012
Eine private Lebensversicherung unterfällt auch dann nicht dem Versorgungsausgleich, wenn das eingeräumte Kapitalwahlrecht erst nach Ehezeitende ausgeübt wird.