Fahrverbot: Darf man trotzdem Mofa fahren?

20.05.2021, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Mofa,Straße,Kreuzung,Fahrverbot,Führerschein,MPU Mofas sind praktisch - aber kann man mit ihnen ein Fahrverbot umschiffen? © Bu - Anwalt-Suchservice

Ein Fahrverbot trifft so manchen Autofahrer hart. Aber: Da steht doch noch dieses alte Mofa in der Garage. Eine gute Alternative, um zur Arbeit zu kommen, wenn das Auto stehenbleiben muss - oder nicht?

Ein Fahrverbot kann zusammen mit einem Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, oder auch als Nebenstrafe bei einer Straftat im Straßenverkehr. Seine Dauer liegt zwischen einem und drei Monaten. In dieser Zeit wird der Führerschein behördlich verwahrt. Danach kann der Inhaber ihn wieder abholen. Ein Fahrverbot ist etwas anderes, als die Entziehung der Fahrerlaubnis. Letztere erfolgt nämlich auf Dauer und ist in der Regel mit einer Sperrfrist verbunden, während der man keine neue Fahrerlaubnis beantragen kann. Wer während eines Fahrverbotes oder nach Entzug der Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat, nämlich das "Fahren ohne Fahrerlaubnis." Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz steht auf dieses Delikt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Ein Fahrverbot kann sich auf Kraftfahrzeuge aller Art beziehen – oder auf ganz bestimmte. Dies entscheidet die zuständige Behörde im jeweiligen Einzelfall.

Wovon hängt es ab, wofür mein Fahrverbot gilt?


Wurde das Fahrverbot nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Art von Fahrzeugen – etwa Personenkraftwagen – beschränkt, darf man während seiner Laufzeit überhaupt keine Kraftfahrzeuge bewegen. Dies gilt dann auch zum Beispiel für ein Mofa. Es spielt dabei keine Rolle, ob man für das Mofa eine besondere Prüfbescheinigung hat. Ob das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt ist, muss aus dem Bußgeldbescheid oder dem Gerichtsurteil hervorgehen, mit dem das Fahrverbot ausgesprochen wurde.

Welche Regeln gelten beim Entzug der Fahrerlaubnis?


Die Rechtslage ist anders, wenn die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen worden ist. Dies ist zwar an sich die härtere Maßnahme. Hier sind jedoch Menschen mit Mofa und passender Prüfbescheinigung klar im Vorteil. Denn: Wer entweder eine Prüfbescheinigung für Mofas besitzt oder vor dem 1.4.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, darf trotz entzogener Fahrerlaubnis Mofa fahren. Letzteres ergibt sich aus § 76 Nr. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Wobei sich die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Gefährts dann tatsächlich auf 25 km/h beschränken sollte. Achtung: Dies gilt wirklich nur beim Fahrerlaubnis- bzw. Führerscheinentzug und nicht bei einem zeitweisen Fahrverbot.
Aber Vorsicht: Auch beim Entzug der Fahrerlaubnis kann gerichtlich zusätzlich ein Verbot verhängt werden, Mofa zu fahren.

Was gilt, wenn man das Mofa durch Treten der Pedale bewegt?


Mal ganz abgesehen davon, dass man dann gleich ein Fahrrad hätte nehmen können: Viele Gerichte sind der Ansicht, dass das Mofa verkehrsrechtlich auch dann als Kraftfahrzeug anzusehen ist, wenn man es mit Muskelkraft bewegt. Beispielsweise begründete das Oberlandesgericht Hamm diese Ansicht damit, dass ein Mofa üblicherweise schwerer und unhandlicher sei als ein Fahrrad. Damit sei auch die sogenannte Betriebsgefahr beim Mofa deutlich größer. Ein Zusammenstoß mit einem Mofa verursache auch bei einem Fußgänger größere Verletzungen, als wenn dieser lediglich von einem Radfahrer angefahren werde (Urteil vom 6.3.1997, Az. 3 Ss OWi 210/97).

Kann mir das Führen von Mofas oder Fahrrädern untersagt werden?


Dies kann durchaus passieren. Insbesondere, wenn der Fahrer mit Alkohol oder Drogen im Blut im Straßenverkehr erwischt wurde. Ein Beispiel: Eine Frau in Bayern hatte keinen Autoführerschein. Morgens um vier stürzte sie mit ihrem Fahrrad und verletzte sich dabei. Eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife versorgte ihre Blessuren und sorgte für eine Blutprobe. Diese ergab 1,73 Promille Blutalkohol. Als die Fahrerlaubnisbehörde davon erfuhr, forderte sie die Frau mit Fristsetzung dazu auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen. So sollte sie nachweisen, dass sie zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrrad, Mofa) geeignet sei. Als sie darauf nicht reagierte, erließ die Behörde ein Verbot, diese Fahrzeuge zu führen.

Wie hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden?


Das Verwaltungsgericht Augsburg betrachtete die Anordnung der MPU durch die Behörde als rechtmäßig. Nehme jemand mit über 1,6 Promille Alkohol im Blut am öffentlichen Straßenverkehr teil, seien Zweifel an der Fahreignung wohl berechtigt – und ebenso daran, dass die Betreffende in Zukunft in der Lage sei, Trinken und Fahren voneinander zu trennen. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Straßenverkehrsbehörde hier nur § 13 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung umgesetzt. Dieser könne auch auf Fahrzeuge angewendet werden, für die man keine Fahrerlaubnis brauche. Die Frau habe die MPU nicht beigebracht - deshalb habe die Behörde ihr das Fahrrad- und Mofafahren untersagen dürfen (VG Augsburg, Urteil vom 14.6.2013, Az. 7 K 13.249).

Praxistipp


Gerade Fahrverbote und ein Entzug der Fahrerlaubnis stellen erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag dar und haben unter Umständen auch berufliche Auswirkungen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen im Ernstfall Beratung und Unterstützung bieten. Nicht immer hat die Anordnung einer Behörde vor Gericht Bestand.

(Bu)


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 Stephan Buch
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