Heirat zwischen Nicht-EU-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen
 19.09.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice 
 
  Hochzeit: Stammt ein Partner nicht aus der EU, sind besondere Formalien zu beachten.   © Rh - Anwalt-Suchservice    Das Wichtigste in Kürze
1. Voraussetzungen: Beide Partner müssen die gesetzlichen Ehevoraussetzungen erfüllen, etwa volle Geschäftsfähigkeit, Mindestalter und keine bestehende Ehe.
2. Dokumente und Nachweise: Für Nicht-EU-Bürger sind Unterlagen wie ein Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde, Personalausweis bzw. Reisepass erforderlich.
3. Aufenthaltsrecht: Nach der Eheschließung wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Erst danach erhält der Nicht-EU-Ehepartner eine unbefristete Niederlassungserlaubnis - wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
 1. Voraussetzungen: Beide Partner müssen die gesetzlichen Ehevoraussetzungen erfüllen, etwa volle Geschäftsfähigkeit, Mindestalter und keine bestehende Ehe.
2. Dokumente und Nachweise: Für Nicht-EU-Bürger sind Unterlagen wie ein Ehefähigkeitszeugnis, Geburtsurkunde, Personalausweis bzw. Reisepass erforderlich.
3. Aufenthaltsrecht: Nach der Eheschließung wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Erst danach erhält der Nicht-EU-Ehepartner eine unbefristete Niederlassungserlaubnis - wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
 Was gilt für die Eheschließung in Deutschland? Welche allgemeinen Voraussetzungen gibt es fürs Heiraten? Wann braucht man ein Ehefähigkeitszeugnis? Darf man für die Hochzeit ohne Weiteres nach Deutschland einreisen? Welche Folgen hat die Heirat für die Aufenthaltserlaubnis? Was versteht man unter einer Einbürgerung? Welchen Namen bekommt das Ehepaar? Muss man die ausländische Staatsbürgerschaft aufgeben? Nach welchem Recht richtet sich eine Hochzeit im Ausland? Können gleichgeschlechtliche Paare heiraten? Praxistipp zur Heirat mit Nicht-EU-Bürgern Was gilt für die Eheschließung in Deutschland?
Auf eine Heirat in Deutschland ist grundsätzlich das deutsche Recht anzuwenden. Ansprechpartner für die Eheschließung ist das örtliche Standesamt. Allerdings erfordert das Rechtssystem des Landes, aus dem der ausländische Partner oder die Partnerin kommt, oft eine besondere – z. B. religiöse – Zeremonie. In diesem Fall sollte sich das Paar zumindest Mühe geben, auch diese durchzuführen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Ehe im Heimatland der Partnerin oder des Partners nicht anerkannt wird.
Welche allgemeinen Voraussetzungen gibt es fürs Heiraten?
Zunächst einmal müssen beide volljährig sein. Nur Volljährige sind in Deutschland "ehemündig." Ausnahme: Man darf schon mit 16 heiraten, wenn der Partner volljährig ist und das zuständige Familiengericht eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diesen Antrag wird das Gericht jedoch ablehnen, wenn es den Eindruck hat, dass der oder die Minderjährige die Tragweite einer Eheschließung noch nicht versteht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Ehe kein sogenanntes Ehehindernis entgegensteht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Verlobten miteinander verwandt sind oder einer von beiden schon verheiratet ist.
Wann braucht man ein Ehefähigkeitszeugnis?
Ausländische Staatsbürger benötigen für die Eheschließung in Deutschland ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Dokument bescheinigt ihnen, dass es nach den Gesetzen ihres Heimatlandes kein Ehehindernis gibt, das die Ehe unzulässig machen würde. In erster Linie geht es dabei darum, ob im Ausland bereits eine andere Ehe nach ausländischem Recht besteht.
Ohne ein solches Zeugnis oder eine Befreiung davon kann keine Heirat stattfinden. Ausgestellt werden muss es von einer Behörde aus dem Heimatland. Ansprechpartner ist das Konsulat bzw. die Botschaft des Heimatlandes in Deutschland. Manchmal kann diese Vertretung selbst das Zeugnis ausstellen. Da eine solche Bescheinigung nur für sechs Monate gilt, sollte man sie dann auch zügig zum Heiraten nutzen.
Ein Problem ist, dass viele Staaten gar kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen oder dass dieses nicht die in Deutschland verlangte Form hat. Bürger solcher Staaten haben die Möglichkeit, eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu beantragen (§ 1309 BGB). Dafür sind die Oberlandesgerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Standesamt befindet, in dem man heiraten möchte.
Darf man für die Hochzeit ohne Weiteres nach Deutschland einreisen?
Heiraten zu wollen, ist allein noch kein ausreichender Grund für einen Aufenthalt in Deutschland. Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel ein Visum der deutschen Botschaft im Ausland, um einzureisen. In manchen Fällen besteht schon eine Aufenthaltsgenehmigung, weil sich der ausländische Staatsbürger aus anderen Gründen bereits in Deutschland aufhält, etwa als Student.
Ein sogenanntes Schengen-Visum, das die Einreise in die Staaten des Schengener Abkommens ermöglicht, reicht für eine Hochzeit in Deutschland nicht aus. Stattdessen muss zum Heiraten ein Visum für Deutschland beantragt und der Zweck "Hochzeit" angegeben werden. Dieses Visum gilt für drei Monate. Meist ist seine Verlängerung um weitere drei Monate bei der Ausländerbehörde der jeweiligen deutschen Stadt kein Problem.
Welche Folgen hat die Heirat für die Aufenthaltserlaubnis?
Der ausländische Partner oder die Partnerin hat nach der Eheschließung einen Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Diese kann in besonderen Fällen verweigert werden, zum Beispiel, wenn die Ehe als Lebensgemeinschaft gar nicht mehr besteht (z. B. Scheinehe) oder nach schweren Straftaten. Auch ein vorheriges Einreise- und Aufenthaltsverbot wegen einer Abschiebung kann dazu führen, dass nach der Heirat keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Betroffene können beantragen, dass ein solches Verbot nur zeitlich befristet ausgesprochen wird.
Nach der Eheschließung wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Erst danach erhält man eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Diese kann verweigert werden, wenn die Voraussetzungen des § 9 Aufenthaltsgesetz nicht erfüllt sind. Dies sind unter anderem:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit,
- vorhandener Wohnraum,
- ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache,
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Was versteht man unter einer Einbürgerung?
Zum deutschen Staatsbürger wird man endgültig durch eine Einbürgerung. Diese kann man nach zwei Jahren Ehe und mindestens drei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland beantragen. Diese Mindestaufenthaltsdauer kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich lang sein. Die Einbürgerung ist an mehrere Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören:
- eine Wohnung,
- ein erfolgreicher Einbürgerungstest über das deutsche Gesellschafts- und Rechtssystem und die deutsche Sprache,
- ein Nachweis, dass keine schweren Straftaten begangen worden sind,
- das Bekenntnis zu den Werten des Grundgesetzes,
- ein eigenes Einkommen ohne Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen.
Welchen Namen bekommt das Ehepaar?
Wird die Ehe in Deutschland geschlossen, können die Ehepartner wählen, ob sie den Familiennamen der Ehefrau oder des Ehemannes für beide möchten. Sie können auch ihre jeweiligen Familiennamen behalten. Im Verhältnis zum Ausland ist jedoch Vorsicht geboten. Nicht alle Staaten erkennen nämlich die deutsche Vorgehensweise an. Dies kann Folgen haben, wenn man mit Behörden im Ausland zu tun hat, weil man dort zum Beispiel Ausweisdokumente beantragen muss. Eine weitere Folge kann sein, dass der Familienname der späteren Kinder im Herkunftsland des einen Elternteils nicht anerkannt wird. Heiratswillige sollten sich daher vor der Entscheidung über den Familiennamen gründlich über die ausländische Rechtslage informieren.
Muss man die ausländische Staatsbürgerschaft aufgeben?
Seit 27.6.2024 muss eine ausländische Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgegeben werden, um die deutsche anzunehmen. Es ist also auch eine Mehrstaatigkeit möglich.
Nach welchem Recht richtet sich eine Hochzeit im Ausland?
Wenn man im Ausland heiratet, gilt das dortige Recht. Wird dort zum Beispiel nur eine kirchliche Trauung anerkannt, muss man kirchlich heiraten. In diesem Fall muss der deutsche Partner damit rechnen, dass er ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen muss. Die Eheschließung wird in Deutschland auch anerkannt, wenn sie nicht den deutschen Regeln entspricht. Voraussetzung ist, dass für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht die Voraussetzungen für eine Eheschließung vorgelegen haben. Dies können etwa Mindestalter und Ledigkeit sein. Eine Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehe bei einem deutschen Standesamt ist nicht vorgeschrieben. Allerdings ist sie möglich, wenn ein Ehepartner Deutscher ist.
Können gleichgeschlechtliche Paare heiraten?
In Deutschland gibt es die "Ehe für alle" seit 1. Oktober 2017. Vorher gab es für gleichgeschlechtliche Paare die eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese konnte auch zwischen Deutschen und Ausländern geschlossen werden, unabhängig davon, ob dies im Ausland möglich war. Allerdings wird die eingetragene Lebenspartnerschaft von vielen ausländischen Staaten nicht anerkannt. Bestehende Lebenspartnerschaften können seit Oktober 2017 durch Erklärung vor dem Standesamt in eine Ehe umgewandelt oder weitergeführt werden. Man kann sie jedoch nicht mehr neu schließen. Auch die heute mögliche Ehe unter gleichgeschlechtlichen Paaren erkennen nicht alle ausländischen Staaten an. In vielen Ländern gibt es jedoch ähnliche Regelungen.
Praxistipp zur Heirat mit Nicht-EU-Bürgern
Bei einer Heirat zwischen Nicht-EU-Bürgern und deutschen Staatsbürgern gibt es einige Voraussetzungen und Formalien zu beachten. Bei Problemen mit den beteiligten deutschen Behörden empfiehlt sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, der sich auf das Verwaltungsrecht bzw. das Ausländerrecht spezialisiert hat.
(Ma)