Legionellengefahr: Wie warm muss das Warmwasser sein?

18.11.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Heizungsanlage,Thermometer,Warmwasser Risiko von Legionellen: Wie hoch muss die Warmwassertemperatur sein? © - freepik
Das Wichtigste in Kürze

1. Gesundheitsgefahr: Legionellen vermehren sich bei Wassertemperaturen zwischen ca. 25 °C bis ca. 45 °C
sehr gut, bis 55 Grad immer noch gut. Sie stellen eine akute Gesundheitsgefahr dar.

2. Warmwassertemperatur: Für Trinkwasserinstallationen mit zentralem Trinkwassererwärmer (z. B. im Keller zur Versorgung des gesamten Hauses) wird eine Temperatur von mindestens 55 °C in der gesamten Zirkulation empfohlen. Am Ausgang des Trinkwassererwärmers soll die Temperatur mindestens 60 °C betragen. Dies gilt insbesondere für Mehrfamilienhäuser.

3. Mieterrechte: Eine Absenkung der Temperatur des Warmwassers unter den zum Schutz gegen Legionellen notwendigen Temperaturbereich stellt ein relevantes hygienisches Risiko dar. Mieter haben einen Anspruch auf eine aus gesundheitlicher Sicht unbedenkliche Versorgung mit Warmwasser.
Viele Vermieter wissen nicht, dass es Mindesttemperaturen für das Warmwasser gibt und dass sie ihre Trinkwasseranlage regelmäßig auf Legionellen überprüfen lassen müssen. Die Gerichte gewähren Mietern im Ernstfall Ansprüche. Allerdings verlocken die hohen Gaspreise den einen oder anderen Vermieter dazu, die Warmwassertemperatur herunterzusetzen, um zu sparen. Dies ist beim Warmwasser der falsche Ansatz, weil damit die Gefahr einer Legionellenvergiftung stark ansteigt.

Wie gefährlich sind Legionellen in Warmwasser?


Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in warmen Trinkwasser vorkommen. Nach Behörden-Schätzungen sind 15 Prozent der Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden derartig stark mit Legionellen belastet, dass technische Gegenmaßnahmen nötig wären. Dem Bundesumweltamt zufolge sterben in Deutschland etwa 3.000 Menschen pro Jahr an legionellenbedingten Erkrankungen. Das Robert-Koch-Institut hat hochgerechnet, dass diese Erkrankung in Deutschland insgesamt 15.000 bis 30.000 Lungenentzündungen pro Jahr verursacht.

Unter welchen Umständen kommt es zu Legionellenbefall?


Legionellen leben in warmem Wasser. Sie entstehen bei Temperaturen zwischen 20 Grad und 55 Grad Celsius. Außerhalb dieses Temperaturbereichs vermehren sie sich nicht mehr. Ab 60 Grad Celsius sterben Legionellen ab. Besonders günstige Lebensbedingungen finden sie in stehendem Wasser. Dies können zum Beispiel Bereiche des Warmwasserrohrleitungssystems sein, die zeitweise nicht durchspült werden (zum Beispiel bei Wohnungsleerstand, aber auch unbenutzte Leitungsstränge mit Verbindung zum Haussystem, Löschwasserleitungen, überdimensionierte Warmwasseranlagen). Wenn Trinkwasserrohre zu nah an Heizungsrohren installiert sind, wird das Trinkwasser erwärmt und es besteht erhöhte Legionellengefahr. Günstige Bedingungen entstehen auch durch Ablagerungen von Bakterien, Kleinstlebewesen und Algen (sogenannte Biofilme).

Welche Temperatur muss das Warmwasser konkret haben?


Die beste Maßnahme zur Legionellen-Vorbeugung ist eine permanent ausreichend hohe Temperatur des Warmwassers im kompletten Trinkwassersystem.

Empfehlungen vom Umweltbundesamt, vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW), von zahlreichen Stadtwerken und weiteren Stellen besagen, dass die Warmwasseranlage auf mindestens 60 Grad Celsius eingestellt werden sollte. Das Wasser im Heizkessel sollte mindestens auf diese Temperatur erhitzt werden. Weiter empfehlen die Institutionen, dass das Warmwasser an jeder Stelle des Warmwassersystems eine Mindesttemperatur von 55 Grad Celsius haben sollte.

Der DVGW hält für Betreiber von Trinkwasserinstallationen ausführlichere Infos bereit:
https://www.dvgw.de/leistungen/publikationen/publikationsliste/ratgeber-wasser-legionellen

Die Mindesttemperatur von Warmwasser ist nicht gesetzlich geregelt. Die Trinkwasserverordnung verweist nur auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Genauer: „Konzentrationen von Mikroorganismen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist.“

Nach dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) bedeutet das: Dort, wo das Wasser erwärmt wird, sollen 60 Grad Celsius herrschen. Im Rest der Anlage soll die Warmwassertemperatur nicht unter 55 Grad fallen, da sich das Wasser während des Transports durch die Rohrleitungen abkühlt. In Mietshäusern ist der Vermieter dafür verantwortlich, diese Mindesttemperaturen zu gewährleisten.

Die anerkannten Regeln der Technik und damit die Mindesttemperaturen sind insbesondere in Anlagen mit einer bestimmten Größe einzuhalten. Unter diesen sogenannten Großanlagen versteht man Anlagen mit zentralem Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Volumen und / oder einem Wasservolumen von mehr als drei Litern im direkten Fließweg des erwärmten Trinkwassers vom Trinkwassererwärmer bis zur entferntesten Entnahmestelle.

Bei diesen Anlagen ist eine Mindesttemperatur von 60 Grad am Abgang vom Trinkwassererwärmer einzuhalten. Mindestens 55 Grad Celsius müssen es überall in der Warmwasserzirkulation sein.

Die Regelungen gelten nicht für Kleinanlagen etwa in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Wie kann man die Warmwassertemperatur überprüfen?


Wenn in Bad und Küche keine Wasserhähne (Armaturen) mit einem Verbrühschutz verbaut sind, kann man einfach das Warmwasser in einen Becher füllen und direkt anschließend mit einem Thermometer prüfen, ob die empfohlene Mindesttemperatur erreicht wird.

Ist es sinnvoll, wegen hoher Gaspreise die Warmwassertemperatur zu senken?


Solchen Sparbemühungen erteilen das Umweltbundesamt und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) eine klare Absage. Sie bleiben bei ihrer 60-Grad-Empfehlung für das Warmwasser. Begründung: Der Gesundheitsschutz der Bewohner sei wichtiger als das Energiesparen.

Muss der Vermieter auf Legionellen prüfen?


Seit 2011 schreibt die deutsche Trinkwasserverordnung in den meisten Mehrfamilienhäusern eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen vor. Davon ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese Untersuchung muss seit 2012 im Drei-Jahres-Rhythmus stattfinden. Wenn ein Wert von 100 kolonie bildenden Einheiten auf 100 ml Trinkwasser erreicht wird, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden. Bei dieser Konzentration sind technische Abhilfemaßnahmen unbedingt erforderlich. Diese kann zum Beispiel darin bestehen, dass man die Wassertemperatur in der Anlage auf über 70 Grad Celsius hochfährt und das Wasser an allen Zapfstellen drei Minuten lang laufen lässt. Auch eine Desinfektion mit Chlor ist möglich.

Praxistipp zur Mindesttemperatur des Warmwassers


Vermieter haben die Pflicht, Gesundheitsgefahren für die Mieter, die durch die Mietsache verursacht werden können, vorzubeugen. Dazu muss das Warmwasser auf die oben erwähnten Mindesttemperaturen erhitzt werden. Auch müssen Vermieter das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen überprüfen lassen und das Prüfergebnis den Mietern mitteilen. Mieter, die sich insoweit in ihren Rechten verletzt sehen, wenden sich am besten an einen auf das Mietrecht spezialisierten Anwalt.

(Bu)


 Stephan Buch
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