Ist eine Mietminderung wegen Hitze in der Wohnung zulässig?
14.08.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Grundsatz: Herrscht in der Mietwohnung sommerliche Hitze (zumeist ist es die Dachgeschosswohnung), ist dies grundsätzlich kein Mietmangel, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen würde.
2. Ausnahme: Der Wärmedurchgangswert des Hauses bzw. der Wohnung weicht stark vom Baustandard zum Zeitpunkt der Errichtung ab und der Mieter konnte beim Abschluss des Mietvertrages nicht erkennen, dass sich die Wohnung im Sommer stark aufheizt.
3. Wohlbefindlichkeitsschwelle: In hochpreisigen, gut ausgestatteten Neubauwohnungen kann große Hitze ein Mietmangel sein, wenn die nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen bestimmte Wohlbefindlichkeitsschwelle von ca. 25-26 Grad Celsius wesentlich überschritten wird.
1. Grundsatz: Herrscht in der Mietwohnung sommerliche Hitze (zumeist ist es die Dachgeschosswohnung), ist dies grundsätzlich kein Mietmangel, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen würde.
2. Ausnahme: Der Wärmedurchgangswert des Hauses bzw. der Wohnung weicht stark vom Baustandard zum Zeitpunkt der Errichtung ab und der Mieter konnte beim Abschluss des Mietvertrages nicht erkennen, dass sich die Wohnung im Sommer stark aufheizt.
3. Wohlbefindlichkeitsschwelle: In hochpreisigen, gut ausgestatteten Neubauwohnungen kann große Hitze ein Mietmangel sein, wenn die nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen bestimmte Wohlbefindlichkeitsschwelle von ca. 25-26 Grad Celsius wesentlich überschritten wird.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Schreibt das Gesetz vor, wie warm es in einer Mietwohnung werden darf? Wann ist Hitze in der Wohnung ein Grund zur Mietminderung? Urteil: Mietminderung wegen Hitze in der Dachgeschosswohnung Muss der Mieter bei großen Fenstern mit Hitze in der Wohnung rechnen? Welche Rolle spielen die Bauvorschriften beim Hitzeschutz? Wann ist die Wohlfühltemperatur überschritten? Ist eine Mietminderung wegen Hitze im Passivhaus möglich? Ergänzende Fragen und Antworten zur Mietminderung wegen Hitze in der Wohnung Praxistipp zur Mietminderung bei Hitze in der Mietwohnung Schreibt das Gesetz vor, wie warm es in einer Mietwohnung werden darf?
Nein, eine gesetzliche Regelung, in der die Temperaturen in einer Mietwohnung geregelt sind, gibt es nicht.
Wann ist Hitze in der Wohnung ein Grund zur Mietminderung?
Entscheidend hierfür ist, ob die Hitze in der Wohnung so erheblich ist, dass sie die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung objektiv beeinträchtigt. Dies kann der Fall sein, wenn die Temperaturen in der Wohnung über einen längeren Zeitraum so hoch sind, dass ein normales Wohnen nicht mehr möglich ist. Eine kurzfristige Hitzewelle reicht in der Regel nicht aus, um einen Mietmangel zu begründen. Die Minderung ist zudem nur für den Zeitraum zulässig, in dem die Beeinträchtigung tatsächlich besteht, und muss taggenau berechnet werden
Urteil: Mietminderung wegen Hitze in der Dachgeschosswohnung
Das Hamburger Amtsgericht hat in einem Fall entschieden, in dem die Temperaturen in einer Dachgeschosswohnung tagsüber bei 30 Grad lagen und nachts nicht unter 25 Grad fielen. Auch Lüften half nichts. Hier zeigte das Amtsgericht Verständnis für die Mieter. Es betrachtete eine Mietminderung von 20 % über die warmen Sommermonate als angemessen (Az. 46 C 108/04).
Muss der Mieter bei großen Fenstern mit Hitze in der Wohnung rechnen?
Die Hamburger Vermieterin hatte sich mit dem Argument gewehrt, dass der Mieter ja beim Einzug gewusst habe, dass es sich um eine nach Süden ausgerichtete Dachgeschosswohnung mit Glasfront handelte. Aus diesem Grund könne er nicht nachträglich Hitze im Sommer als Mangel rügen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Mieter im Winter bei niedrigeren Temperaturen in die Wohnung eingezogen sei. Von einer Glasfront könne man nicht automatisch auf eine hohe Wärmebelastung schließen. Immerhin könne eine geeignete Verglasung auch Wärme abhalten.
Welche Rolle spielen die Bauvorschriften beim Hitzeschutz?
Laut Gericht müssen Mieter in einer Dachgeschosswohnung durchaus ein höheres Maß an Wärmebelastung hinnehmen als Mieter in einer Etagenwohnung. Auch hier gebe es jedoch Grenzen: Das Gebäude müsse dem Stand der Technik und den baurechtlichen Bestimmungen entsprechen, die zur Zeit seiner Errichtung gegolten hätten. Hier sei dies nicht der Fall gewesen. Nach den Feststellungen eines Bausachverständigen seien beim Bau die Vorgaben nicht beachtet worden, sodass der zulässige Wärmedurchgangswert fast um das Doppelte überschritten werde.
Wann ist die Wohlfühltemperatur überschritten?
Im Hamburger Fall handelte es sich um eine hochpreisige, gut ausgestattete Neubauwohnung. Das Gericht erklärte: Würden in einer solchen Wohnung im Sommer Temperaturen erreicht, die deutlich über der Wohnbefindlichkeitsschwelle lägen, liege ein Sachmangel der Mietwohnung vor. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen liege die Wohlbefindlichkeitsschwelle bei etwa 25 - 26 Grad Celsius.
Ist eine Mietminderung wegen Hitze im Passivhaus möglich?
Ein Mieter in Frankfurt/M. wohnte in einer Wohnung in einem Passivhaus. Das Prinzip solcher Häuser: Durch gute Wärmedämmung muss im Winter kaum geheizt werden. Im Sommer wird die Temperatur durch Lüften zu kühleren Tageszeiten auf ein angenehmes Maß reduziert. Hier war jedoch nächtliches Lüften aus Sicht des Mieters wegen Straßenlärm und einer nahen Autobahn nicht möglich. Auch war es ihm wegen seiner kleinen Kinder zu gefährlich, im sechsten Stock Fenster offenzulassen.
Das Amtsgericht sprach dem Mieter in diesem Fall keine Mietminderung zu. Er habe von Anfang an gewusst, dass das Gebäude keine Klimaanlage habe und dass bei hohen Temperaturen im Sommer nachts gelüftet werden müsse. Hohe Innentemperaturen allein seien noch kein Mangel der Mietwohnung (Urteil vom 26.6.2019, Az. 33 C 299/19).
Ergänzende Fragen und Antworten zur Mietminderung wegen Hitze in der Wohnung
Hier sind ein paar eher selten gestellte Fragen mit kurzen Antworten:
1. Kann ich auch mindern, wenn die Hitze nur in einem einzelnen Raum auftritt?
Ja, dann wird die Minderung anteilig für den betroffenen Raum berechnet.
2. Zählt es als Mangel, wenn die Wohnung wegen fehlender Rollläden zu heiß wird?
Möglicherweise, wenn Rollläden ortsüblich sind oder im Mietvertrag zugesichert wurden.
3. Kann ich mindern, wenn die Hitze von neu installierten Glasfassaden oder Balkontüren kommt?
Ja, wenn die vom Vermieter veranlasste bauliche Änderung zu unzumutbarer Hitze führt.
4. Muss ich zunächst Sonnenschutz anbringen, bevor ich mindere?
Nein, aber Sie müssen zumutbare Eigenmaßnahmen ergreifen, um den Mangel zu mindern.
5. Ist Hitze durch eine schlecht gedämmte Dachkonstruktion ein dauerhafter Minderungsgrund?
Ja, wenn der Mieter diesen Umstand bei Abschluss des Mietvertrags nicht erkennen konnte.
Praxistipp zur Mietminderung bei Hitze in der Mietwohnung
Mieter, insbesondere in Dachgeschosswohnungen, können im Sommer nicht verlangen, dass die Innentemperatur bei angenehmen 20 bis 25 Grad liegen muss. Andererseits müssen sie auch keine gesundheitsgefährdenden Temperaturen von 30 Grad oder mehr akzeptieren. Ob die Voraussetzungen einer Mietminderung wegen zu großer Wärmebelastung in Ihrem konkreten Fall vorliegen, sollten Sie zusammen mit einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen. Wichtig ist ein Nachweis der Temperaturen. Dabei helfen Temperaturmessungen mit Zeugen und ein Thermometer mit Speicherfunktion.
(Wk)