Mehr Verbraucherrechte bei Abmahnungen, Inkassoforderungen und unerlaubter Telefonwerbung!

25.09.2013, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Verbraucher werden zukünftig besser vor Abmahnabzocken, undurchsichtigen Inkassoforderungen und unerlaubter Telefonwerbung geschützt. Der Bundesrat hat in der letzten Woche ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken  verabschiedet.

Abmahnungen werden gedeckelt!
Mit einer Abmahnung machen Rechtsanwälte insbesondere Urheber- und Wettbewerbsverstöße geltend und erheben vom angeblichen Rechtsverletzter dafür in vielen Fällen extrem hohe Gebühren. In den letzten Jahren kam es darüber hinaus immer mehr zu sogenannten Massenabmahnungen, bei denen Anwälte ohne eine individuelle Prüfung des Falls, Forderungsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet an eine Vielzahl von Verbrauchern geschickt haben. Diese Abmahnpraktik soll in der Zukunft kein rentables Geschäftsmodell für Anwälte sein. Zukünftig ist die Kostennote für die erste Abmahnung auf  knapp 148,00 Euro beschränkt. Nur in Ausnahmefällen kann eine Abmahnung mehr kosten. Auch inhaltlich werden an die Abmahnung neue Anforderungen gestellt: Es muss für den Empfänger transparent sein, wer eine Rechtsverletzung geltend macht, wodurch es zu einer Rechtsverletzung kam und woraus sich die Zahlungsansprüche ergeben. Ein weiterer Fortschritt im Kampf gegen die Abmahnabzocke ist, dass der Abgemahnte nicht mehr überall, sondern nur an seinem Wohnort verklagt werden kann.

Inkassoforderungen müssen transparent sein!
Weiterhin sollen Verbraucher vor undurchsichtigen, nicht nachvollziehbaren und überhöhten Inkassoforderungen geschützt werden. Inkassounternehmen müssen angeben, für wen sie die Forderung einziehen, auf was die Forderung beruht und woraus die Inkassoforderungen entstehen. Die Inkassoforderung kann nur noch so hoch abgerechnet werden, wie auch die Kostennote eines Rechtsanwalts in diesem Fall wäre. Die Bußgelder gegen unlautere Geschäftspraktiken im Inkassoverkehr wurden verzehnfacht.

Unerlaubte Telefonwerbung wird mit höheren Bußgeldern geahndet!
Auch im Bereich der unerlaubten Telefonwerbung gibt es zum Schutz der Verbraucher in Zukunft bei Verstößen höhere Bußgelder, und zwar auch dann wenn Automaten und keine natürlichen Personen anrufen! Gewinnspiele können nicht mehr wirksam am Telefon verabredet werden, sie müssen schriftlich abgeschlossen werden.


 


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