Müllentsorgung – was ist erlaubt und was illegal?
26.08.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Gesetzliche Regelung: Dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zufolge darf Abfall nur auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden.
2. Bußgeld: Nach der bundeseinheitlichen Regelung in § 28 und § 69 KrWG kann die unzulässige Einlagerung von Abfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
3. Straftat: Wird die illegale Müllentsorgung zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt, so macht sich der Entsorger möglicherweise wegen "Unerlaubten Umgangs mit Abfällen" strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
1. Gesetzliche Regelung: Dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zufolge darf Abfall nur auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden.
2. Bußgeld: Nach der bundeseinheitlichen Regelung in § 28 und § 69 KrWG kann die unzulässige Einlagerung von Abfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
3. Straftat: Wird die illegale Müllentsorgung zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt, so macht sich der Entsorger möglicherweise wegen "Unerlaubten Umgangs mit Abfällen" strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was gilt für die illegale Mülleinlagerung auf dem eigenen Privatgrundstück? Was tun gegen illegale Entsorgung von fremdem Müll auf dem eigenen Privatgrundstück? Welche Regeln gelten für die illegale Müllentsorgung in der Öffentlichkeit? Darf ich Sperrmüll ohne Anmeldung an die Straße stellen? Wohin mit Spraydosen, Altreifen und alten Autobatterien? Darf ich Hausmüll in öffentliche Papierkörbe werfen? Darf ich Müll im Garten oder im Kamin verbrennen? Welche Bußgelder drohen bei illegaler Müllentsorgung? Wann wird illegale Müllentsorgung zur Straftat? Wo kann man eine illegale Müllentsorgung melden? Praxistipp zur illegalen Müllentsorgung Was gilt für die illegale Mülleinlagerung auf dem eigenen Privatgrundstück?
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) darf Abfall nur auf die gesetzlich vorgesehene Weise gelagert oder entsorgt werden. Die bundeseinheitlichen Regelungen in § 28 und § 69 KrWG schreiben vor, dass die unzulässige Einlagerung von Abfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.
Die Abfallgesetze der Bundesländer enthalten weitere Vorschriften über die Müllentsorgung. In Berlin ist zum Beispiel festgelegt, dass Abfälle in die dafür vorgesehenen Müllbehälter gehören und dass sich Abfallbesitzer um die Entsorgung kümmern müssen. Wer Abfälle in unzulässiger Weise einlagert oder beseitigt, ist dazu verpflichtet, wieder einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Wird der Betreffende nicht selbst aktiv, können die Behörden entsprechende Anordnungen treffen. Werden diese wieder nicht befolgt, droht ein Zwangsgeld. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer sind nicht einheitlich.
Was tun gegen illegale Entsorgung von fremdem Müll auf dem eigenen Privatgrundstück?
Auf einem Privatgrundstück hat fremder Müll nichts verloren. Der Nutzungsberechtigte des Grundstücks kann den Verursacher als sogenannten "Störer" zivilrechtlich auf Beseitigung des Mülls und auf Unterlassung verklagen. Zusätzlich kann er den Betreffenden wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigen. Dann entscheidet die zuständige Behörde, meist das Ordnungsamt, ob diese Tat verfolgt wird. Häufig ist jedoch die Feststellung des Müll-Sünders schwierig.
Welche Regeln gelten für die illegale Müllentsorgung in der Öffentlichkeit?
Wird Müll illegal auf öffentlichen Flächen entsorgt, ist die Gemeinde für seine Beseitigung zuständig. Die illegale Müllentsorgung in der Natur, im Wald oder generell auf öffentlichen Flächen ist eine Ordnungswidrigkeit und unter Umständen sogar eine Straftat. Weder Hausmüll noch Grünabfälle dürfen einfach in der Natur oder im nächsten Wald entsorgt werden. Grünabfälle darf man deshalb nicht in der Natur entsorgen, weil sie oft Samen und Wurzelreste von Unkräutern oder nicht heimischen Pflanzen enthalten. Deren Ausbreitung in der Natur oder im Wald ist nicht erwünscht und stört das einheimische Ökosystem.
Darf ich Sperrmüll ohne Anmeldung an die Straße stellen?
Wohin nur mit dem alten Sofa oder dem Röhrenfernseher vom Dachboden? Die städtischen Recyclinghöfe nehmen problemlos und vor allem kostenlos Sperrmüll wie alte Möbel, defekte Haushaltsgeräte oder andere sperrige Abfälle an. Dort lassen sich auch alte Elektrogeräte ganz einfach entsorgen. In vielen Orten stehen für Elektro-Kleingeräte bereits öffentliche Sammelcontainer zur Verfügung.
Viele Gemeinden bieten zusätzlich eine kostenlose oder zumindest kostengünstige Sperrmüll-Abholung an. Diese kann man beim jeweiligen Entsorgungsbetrieb oder der Behörde beantragen. Und nein, Sperrmüll darf man nicht einfach ohne Anmeldung an die Straße stellen. Außer natürlich, wenn die Gemeinde dies zu einem festen Abholtermin erlaubt.
Wohin mit Spraydosen, Altreifen und alten Autobatterien?
Spraydosen mit dem grünen Punkt gehören vollständig entleert in den gelben Sack oder die gelbe Mülltonne. Spraydosen, welche dieses Label nicht tragen oder nicht vollständig entleert sind, sollten beim Schadstoffmobil oder bei der Schadstoffannahmestelle des nächsten Recyclinghofes abgegeben werden.
Altreifen wird man bei Reifenhändlern oder Autowerkstätten los – allerdings gegen Bezahlung, wenn man nicht gleichzeitig neue Reifen kauft. In vielen Städten kann man Altreifen jedoch auch beim Recyclinghof abgeben. In Hamburg werden dafür zum Beispiel 7 Euro pro Reifen berechnet.
Eine alte Autobatterie muss Ihnen der Händler kostenlos abnehmen, wenn Sie eine neue kaufen. Dies kann in jedem Baumarkt erledigt werden. Für Autobatterien gibt es ein Pfandsystem. Ohne Rückgabe einer alten Batterie werden beim Kauf einer neuen 7,50 Euro Pfand fällig. Wer dann später die alte Batterie abgibt, kann mit dem Pfandbon diesen Betrag zurückerhalten.
Viele Recyclinghöfe nehmen auch Autobatterien entgegen. Allerdings zahlen sie kein Pfand aus. Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit, sich beim ursprünglichen Händler, der ihnen die Batterie verkauft hat, ein Formular für den Rückgabenachweis zu besorgen, welches der Recyclinghof unterschreibt. Dann können sie innerhalb von zwei Wochen beim Händler das Pfand zurückerhalten.
Darf ich Hausmüll in öffentliche Papierkörbe werfen?
Städtische Papierkörbe (Abfallbehälter) sind für gelegentlichen Müll von Leuten gedacht, die gerade unterwegs sind. Gewerbeabfall gehört dort ebenso wenig hinein wie der Müllsack aus dem häuslichen Mülleimer. Auch eine solche Müllentsorgung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Viele Gemeinden bieten für kurzfristig anfallende größere Abfallmengen – etwa nach einer Party – gegen eine geringe Gebühr Restabfallsäcke an. Diese dürfen dann zur Entsorgung des Mülls neben die Hausmülltonne gestellt werden.
Darf ich Müll im Garten oder im Kamin verbrennen?
Dies ist nicht erlaubt. Müll darf ausschließlich auf die gesetzlich vorgesehene Weise entsorgt werden. Das Verbrennen im Garten oder im eigenen Ofen verursacht Schadstoffe, welche die Gesundheit anderer Leute gefährden (oder die eigene). Das private Verbrennen von Müll ist daher ein klarer Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und kann zu einem hohen Bußgeld führen.
Verboten ist auch das Verheizen von Müll in Kaminen und Öfen. Bei diesen gelten zusätzlich noch die gesetzlichen Regelungen über häusliche "Kleinfeuerungsanlagen". Diese schreiben genau vor, was verheizt werden darf und was nicht. Absolut tabu sind zum Beispiel Kunststoffe sowie lackiertes und behandeltes Holz. Bei deren Verbrennung werden Giftstoffe freigesetzt.
Welche Bußgelder drohen bei illegaler Müllentsorgung?
Für die unerlaubte Einlagerung und Entsorgung von Abfällen sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro vor. Die Abfallgesetze der Bundesländer regeln weitere Einzelfälle. So kann in Bayern für das unzulässige Entsorgen von Hausmüll bis 2 kg ein Bußgeld bis 80 Euro verlangt werden.
Wie ernst Städte und Gemeinden das Abfallproblem nehmen, zeigt sich an den geplanten neuen Regelungen in Berlin. Dort kostet die Beseitigung illegal entsorgter Abfälle jedes Jahr zehn Millionen Euro. Nun ist ein neuer Bußgeldkatalog in Arbeit. Dieser sieht für die Entsorgung von Sperrmüll auf der Straße oder im Wald abhängig von der Menge 1.500 bis 11.000 Euro Bußgeld vor, bei Schadstoffen können es bis zu 15.000 Euro sein. Bisher war es mit höchstens ein paar hundert Euro getan.
Härter geahndet wird künftig auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen. Statt 55 Euro soll dies bald 250 Euro kosten. Liegengelassener Hundekot oder weggeworfene Hundekotbeutel kosten dann 100 bis 350 Euro und eine Matratze an der Straße zu entsorgen wird mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Bei Altreifen werden gar 700 Euro fällig – pro Reifen. Die illegale Entsorgung von Bauschutt bis 100 Kilogramm kann 25.000 Euro kosten. Größere Mengen oder Schadstoffe wie Asbest werden deutlich teuer. Die geplanten Regelungen werden derzeit noch geprüft.
Wann wird illegale Müllentsorgung zur Straftat?
§ 326 des Strafgesetzbuches (StGB) regelt den Straftatbestand "Unerlaubter Umgang mit Abfällen." Dabei geht es um die unbefugte Entsorgung, Behandlung, Beseitigung oder Lagerung von Abfällen, welche zu einer Gefahr für andere Leute oder die Umwelt werden, weil sie
- Gifte oder Krankheitserreger für Mensch und Tier enthalten können,
- für Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
- explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
- von ihrer Art, Beschaffenheit und Menge geeignet sind, die Umwelt zu gefährden oder Tiere und Pflanzen zu schädigen.
Dies trifft auf eine ganze Reihe von Stoffen zu, mit denen viele Menschen im Alltag umgehen: zum Beispiel Farbreste, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Motoröl, Treibstoff sowie Baustoffe wie alte Teerpappe oder gar asbesthaltige Materialien wie Fassadenplatten, alte PVC-Bodenfliesen oder Dachplatten aus Welleternit.
Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Eine fahrlässige Begehung der Tat wird immer noch mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet.
Wo kann man eine illegale Müllentsorgung melden?
Der erste Ansprechpartner für illegal entsorgten Müll ist das Ordnungsamt der Gemeinde. Allerdings kann man sich bei Straftaten wie der illegalen Entsorgung gesundheitsschädlicher oder umweltschädlicher Stoffe auch gleich an die Polizei wenden.
Praxistipp zur illegalen Müllentsorgung
Wer sich zu Unrecht behördlichen Bußgeldbescheiden oder sonstigen Maßnahmen ausgesetzt sieht, weil er angeblich illegal Müll entsorgt hat, kann sich bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht beraten lassen. Kommt es zu einer Strafanzeige, ist ein Anwalt für Strafrecht der beste Ansprechpartner. Falls Sie illegale Müllentsorgung durch Fremde auf Ihrem Grundstück unterbinden wollen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt für Zivilrecht wenden.
(Bu)