Was ist eine Pauschalreise und wer ist der Reiseveranstalter?
16.04.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Wann hat man eine Pauschalreise gebucht und wer haftet als Reiseveranstalter? © - Designed by Magnific Das Wichtigste in Kürze
1. Begriff Pauschalreise: Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) zu einem Gesamtpaket kombiniert und gemeinsam gebucht werden.
2. Begriff Reiseveranstalter: Reiseveranstalter ist derjenige, der das Gesamtpaket anbietet und verantwortet – also die Organisation übernimmt und gegenüber dem Kunden für die Durchführung einsteht, nicht nur der Vermittler.
3. Anwendbares Recht: Für Pauschalreisen gilt das Reiserecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das spezielle Schutzregeln für Reisende enthält, etwa bei Mängeln, Stornierungen oder Reiserücktritt.
1. Begriff Pauschalreise: Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) zu einem Gesamtpaket kombiniert und gemeinsam gebucht werden.
2. Begriff Reiseveranstalter: Reiseveranstalter ist derjenige, der das Gesamtpaket anbietet und verantwortet – also die Organisation übernimmt und gegenüber dem Kunden für die Durchführung einsteht, nicht nur der Vermittler.
3. Anwendbares Recht: Für Pauschalreisen gilt das Reiserecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das spezielle Schutzregeln für Reisende enthält, etwa bei Mängeln, Stornierungen oder Reiserücktritt.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was ist eine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts? Wann gelten online einzeln gebuchte Reiseleistungen als Pauschalreise? Was ist ein Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts? Wann werden Reisebüros zum Reiseveranstalter von Pauschalreisen? Wann sind Reisebüros keine Reiseveranstalter von Pauschalreisen? Wo ist das Pauschalreiserecht gesetzlich geregelt? Praxistipp zu den Begriffen Pauschalreise und Reiseveranstalter Was ist eine Pauschalreise im Sinne des Reiserechts?
Gilt eine Reise als Pauschalreise, haben Reisende im Falle von Mängeln verschiedene, gesetzlich konkret geregelte Ansprüche gegen den Reiseveranstalter.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen für die gleiche Reise zu einem Paket zusammengefasst werden. Reiseleistungen sind
- die Beförderung von Personen,
- deren Beherbergung,
- die Vermietung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen sowie von Zweirädern der Führerscheinklasse A,
- alle touristischen Leistungen, die hier nicht erwähnt sind, z. B. Stadtführungen, Skipässe, Eintrittskarten, Wellnessbehandlungen.
Auch eine einzige Reiseleistung wird zur Pauschalreise, wenn sie mit einer zweiten kombiniert wird, welche mindestens 25 Prozent des Gesamtwertes der Reise ausmacht.
Sobald eine Reiseleistung in der Werbung als Pauschalreise bezeichnet wird, gilt sie rechtlich automatisch auch als solche.
Unter das Pauschalreiserecht fallen nicht nur klassische Reiseveranstalter, sondern auch andere Anbieter von Reiseleistungen, wie Online-Reiseportale, Hotels oder Fluggesellschaften, wenn sie eine Pauschalreise im oben beschriebenen Sinn anbieten.
Keine Pauschalreisen sind Tagesreisen ohne Übernachtung mit einem Wert unter 500 Euro.
Wann gelten online einzeln gebuchte Reiseleistungen als Pauschalreise?
Bei der Online-Buchung einzelner Reiseleistungen sind verschiedene Fälle zu unterscheiden: Einerseits gibt es sogenannte "verbundene Online-Buchungsverfahren" und andererseits die "Vermittlung verbundener Reiseleistungen". Für beide gelten unterschiedliche Regeln.
Bei den "verbundenen Online-Buchungsverfahren" bucht der Kunde eine Reiseleistung auf einer Internetseite. Auf dieser Seite kann er dann auch gleich eine weitere Leistung bei einem anderen Anbieter hinzubuchen. Dazu bekommt er Zugriff auf das Online-Buchungssystem des anderen Anbieters. Wird der zweite Vertrag spätestens 24 Stunden nach dem ersten abgeschlossen, gelten beide Leistungen vor dem Gesetz als einheitlicher Pauschalreisevertrag. Dann haftet der Inhaber der ersten Internetseite als Reiseveranstalter nach dem Reiserecht für Pauschalreisen.
Eine "Vermittlung verbundener Reiseleistungen" liegt dagegen vor,
- wenn der Kunde im Rahmen eines einzigen Kontakts mit dem Unternehmen Verträge über mindestens zwei Arten von Reiseleistungen vermittelt bekommt, die er getrennt auswählt und getrennt bezahlt, oder wenn er sich zumindest für jede Leistung getrennt zur Bezahlung verpflichtet.
- wenn eine Online-Plattform oder ein Reisebüro innerhalb von 24 Stunden dem Reisenden zwei Leistungen vermittelt, etwa Flug und Hotel.
Eine solche Vermittlung verbundener Reiseleistungen gilt nicht als Pauschalreise. Der Anbieter haftet also nicht als Reiseveranstalter. Er hat aber zusätzliche Pflichten. Zum Beispiel muss er die Reisenden in einem besonderen Formblatt darauf hinweisen, dass er nicht als Reiseveranstalter haftet. Er muss eine Insolvenzversicherung abschließen, um die Reisenden vor den Folgen einer möglichen Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Wenn er das falsche Formblatt verwendet, haftet er unter Umständen dann doch als Reiseveranstalter.
Was ist ein Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts?
Ein Reiseveranstalter ist ein gewerblicher Unternehmer, der sich dazu verpflichtet, seinem Kunden eine Pauschalreise zu verschaffen.
Tatsächlich werden die einzelnen Reiseleistungen dabei von den jeweiligen Vertragspartnern des Reiseveranstalters erbracht. Dazu gehören zum Beispiel die Fluggesellschaft, das Hotel oder eine Agentur, die Stadtrundfahrten durchführt.
Auch ein Reisebüro, ein Hotel oder ein Online-Reiseportal kann zum Reiseveranstalter werden, wenn es eine Pauschalreise im zuvor erläuterten Sinne anbietet.
Wann werden Reisebüros zum Reiseveranstalter von Pauschalreisen?
Ein Reisebüro verkauft seinen Kunden im Ladengeschäft in der Regel Reisen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden. Es tritt also als Vermittler der von einem Reiseveranstalter angebotenen Reiseleistungen auf.
Auch Reisebüros können aber als Reiseveranstalter nach dem Pauschalreiserecht haften, wenn sie
- mehrere Leistungen in der Werbung als ”Pauschalreise” anbieten oder
- für den Kunden ein Paket von mehreren Reiseleistungen zusammenstellen und ihm dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stellen,
- bei verbundenen Reiseleistungen das falsche Info-Formblatt benutzen.
Wann sind Reisebüros keine Reiseveranstalter von Pauschalreisen?
Ein Reisebüro haftet nicht als Reiseveranstalter einer Pauschalreise, wenn es lediglich mehrere einzelne Reiseleistungen an den Kunden vermittelt. Das ist der Fall, wenn es die Einzelreiseleistungen nicht zu einem Gesamtpreis anbietet oder in Rechnung stellt. Für jede Leistung muss also eine separate Rechnung erstellt werden. Die Bezahlung selbst wiederum kann in einem einzigen Bezahlvorgang stattfinden.
Wo ist das Pauschalreiserecht gesetzlich geregelt?
Das Reiserecht gehört zum Zivilrecht. Es ist in den §§ 651a ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Dabei geht es um das Rechtsverhältnis zwischen Urlauber und Reiseveranstalter, also um die Rechte des Urlaubers, wenn bei einer Pauschalreise etwas schiefgeht. Der Reiseveranstalter einer Pauschalreise haftet unabhängig vom eigenen Verschulden für Reisemängel, die von anderen Dienstleistern erbracht werden (z.B. Fluggesellschaft, Hotel, Reiseausflug vor Ort etc.).
Praxistipp zu den Begriffen Pauschalreise und Reiseveranstalter
Nicht immer ist es für Urlauber einfach festzustellen, ob die von ihnen gebuchte Reise unter das Pauschalreiserecht fällt und wenn ja, wer als Reiseveranstalter für Mängel und Probleme haftet. Im Zweifel empfiehlt sich die Prüfung der Rechtslage durch einen auf das Reiserecht spezialisierten Rechtsanwalt.
(Bu)