Parklücken- Trickbetrug: Autofahrer werden Opfer bei Auspark-Unfällen und zusätzlich droht Unfallflucht-Anzeige!

25.06.2008, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (3660 mal gelesen)
Immer häufiger kommt es in letzter Zeit vor, dass Autofahrer Opfer von Trickbetrügern werden.

Dabei eignet sich insbesondere Berlin, aufgrund der hohen Parkdichte, für die Betrüger. Zwei beliebte Maschen treten in letzter Zeit verstärkt auf:

1.
Der Täter parkt ein schon beschädigtes Fahrzeug und wartet, dass ein ebenfalls zerkratzter Wagen eines ahnungslosen Autofahrers neben ihm ein- oder ausparkt. Der Betrogene wird vor Ort direkt angesprochen und beschuldigt, dass geparkte Fahrzeug beschädigt zu haben. Die betrogenen Autofahrer müssen dann zunächst mit einer überhöhten Reparaturrechnung rechnen. Die Trickbetrüger lassen sich jedoch nur die Reparatursumme auszahlen, rechnen mit der Haftpflichtversicherung des Opfers fiktiv ab und reparieren den Schaden nicht. Diese Masche ist daher äußerst profitabel. Zumal dieser Trickbetrug auch deshalb so gut funktioniert, weil kein zentrales Verkehrsunfallregister von der Polizei oder den Versicherungen geführt wird, um auf Beteiligte oder Autos aufmerksam zu machen, welche wiederholt in Verkehrsunfälle verwickelt sind.

Richtig ernst wird es, wenn der Betrogene weiß, dass er selbst keinen Schaden verursacht hat und den Unfallort verlässt. Dann muss er mit einer Strafanzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechnen! (bei Fahrerflucht drohen: 7 Punkte, Führerscheinentzug, Geldstrafe)

2.
Eine weitere beliebte Masche des Trickbetruges ist ein scheinbar von Rechtsanwälten verfasstes Schreiben, welches zu einer Zahlung aufgrund eines Unfallschadens auffordert. Die Geldbeträge beziehen sich auf angebliche Beschädigungen eines anderen Wagens beim Ausparken aus einer Parklücke. Bei Nichtzahlung wird mit einer Strafanzeige wegen Fahrerflucht gedroht.

Als Betroffener sollten Sie nicht auf die Geldforderung zahlen und sofort juristischen Rat einholen.


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die oben geschilderten Fälle nicht verallgemeinerungsfähig sind. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im voraus zu allen anfallenden Kosten.



Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 – 886 81 505.