Pferdepapiere: Wie urteilt die Rechtsprechung dazu?
26.09.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice
Neues Pferd: Sind die Papiere vollständig? © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Begriff: Pferdepapiere sind offizielle Identitäts- und Abstammungsnachweise eines Pferdes, meist in Form eines Equidenpasses und ggf. einer Zuchtbescheinigung.
2. Inhalt: Sie enthalten Angaben zu Rasse, Abstammung, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe, Chipnummer und ggf. Zuchtverband oder Leistungsnachweise.
3. Bedeutung: Pferdepapiere sind wichtig für Besitznachweis, Verkauf, Turnierteilnahme, Transport, Impfkontrolle und rechtlich vorgeschriebene Tierkennzeichnung in der EU.
1. Begriff: Pferdepapiere sind offizielle Identitäts- und Abstammungsnachweise eines Pferdes, meist in Form eines Equidenpasses und ggf. einer Zuchtbescheinigung.
2. Inhalt: Sie enthalten Angaben zu Rasse, Abstammung, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe, Chipnummer und ggf. Zuchtverband oder Leistungsnachweise.
3. Bedeutung: Pferdepapiere sind wichtig für Besitznachweis, Verkauf, Turnierteilnahme, Transport, Impfkontrolle und rechtlich vorgeschriebene Tierkennzeichnung in der EU.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was steht im Equidenpass? Darf man aus dem Equidenpass auf den Pferde-Eigentümer schließen? Wie weist man sein Eigentum an einem Pferd nach? Welche Möglichkeit gibt es noch, sein Eigentum an einem Pferd nachzuweisen? Wie kann man ein Pferd eindeutig identifizieren? Welche Indizwirkung haben fehlende Pferdepapiere? Wem gehören die Pferdepapiere? Praxistipp zu den Pferdepapieren Was steht im Equidenpass?
Im Equidenpass oder Pferdepass sind der Name des Pferdes und seines Eigentümers verzeichnet, außerdem Daten über Rasse, Farbe, Fellzeichnung und Geschlecht des Pferdes. Hinzu kommen eine Chipnummer und eine Liste der erfolgten Impfungen sowie der ggf. verabreichten Medikamente. Schließlich ist vermerkt, ob es sich um ein Schlachtpferd oder ein Nichtschlachtpferd handelt. Dies hat Einfluss darauf, welche Medikamente das Pferd bekommen darf. Der Equidenpass ermöglicht eine Identifikation des Pferdes, etwa für die Anmeldung bei einem Turnier. Er ist jedoch keine Eigentumsurkunde.
Früher gab es noch eine separate Zuchtbescheinigung. Diese wurde in den Equidenpass integriert. Sie enthält weitere Details zur Abstammung des Pferdes.
Den Equidenpass bekommt man zum Beispiel bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung oder beim Zuchtverband.
Darf man aus dem Equidenpass auf den Pferde-Eigentümer schließen?
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ergibt sich aus dem Equidenpass keine Vermutung für eine Eigentümerstellung (13.11.2006, Az. 2 U 146/06). Nach der bisher verwendeten Terminologie muss im Equidenpass auch nur der Besitzer und nicht der Eigentümer des Pferdes eingetragen werden. Dies können rechtlich gesehen unterschiedliche Personen sein. Besitzer ist nämlich, wer die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über eine Sache hat. Dies kann zum Beispiel die Person sein, bei der das Pferd im Stall steht. Der Eigentümer ist hingegen derjenige, der auch rechtlich über das Pferd verfügen und es zum Beispiel verkaufen kann. Wie die Rechtsprechung mit dieser missverständlichen Formulierung auf Dauer umgeht, ist noch nicht vollständig geklärt.
Wie weist man sein Eigentum an einem Pferd nach?
Zusätzlich zum Equidenpass stellen die Zuchtverbände Eigentumsurkunden für Pferde aus. Beim Verkauf eines Pferdes sollte eine solche Urkunde unbedingt mit übergeben werden. In der Eigentumsurkunde ist der Eigentümerwechsel verzeichnet.
Wichtig: Die Übertragung des Eigentums am Pferd findet immer noch durch die Übergabe des Pferdes statt und nicht durch die Übergabe der Urkunde. Der Erwerber sollte sich trotzdem die Eigentumsurkunde auch in jedem Fall bei der Übergabe des Pferdes aushändigen lassen. So kann später niemand anderes behaupten, dessen Eigentümer zu sein. Zwar weist der Besitz der Eigentumsurkunde nicht grundsätzlich das Eigentum am Pferd nach. Er kann aber Indizwirkung haben.
Vor dem Amtsgericht Lippstadt wurde ein Fall verhandelt, in dem ein Pferd über einen langen Zeitraum an eine andere Person übergeben worden war. Der eigentliche Eigentümer hatte die Eigentumsurkunde behalten. Nun meinte die Person, bei der das Pferd stand, Eigentümerin geworden zu sein.
Das Gericht entschied: Der Eigentümer hätte sich bei der Übergabe des Pferdes schriftlich bestätigen lassen müssen, dass er Eigentümer des Pferdes bleiben solle. Ansonsten sei eine Eigentumsübertragung durch die Übergabe des Pferdes nicht auszuschließen. Dass er immer noch die Eigentumsurkunde besaß, änderte gar nichts (Az. 3 C 177/04).
Zu Rechtsunsicherheiten führt auch, dass die Verbände Zweitschriften von Eigentumsurkunden ausstellen können. Daher ist ein sicherer Eigentumsnachweis nicht gewährleistet.
Welche Möglichkeit gibt es noch, sein Eigentum an einem Pferd nachzuweisen?
Ein wichtiger Eigentumsnachweis ist der Kaufvertrag über das Pferd. Wer einen solchen Kaufvertrag vorweisen kann, hat gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Herausgabe der Eigentumsurkunde.
Tipp: Beim Pferdekauf empfiehlt es sich, Equidenpass und Eigentumsurkunde gleich mit zu übergeben bzw. entgegenzunehmen. Der Kaufvertrag sollte einen Passus enthalten, nach dem diese Papiere mit dem Pferd ausgehändigt werden.
Wie kann man ein Pferd eindeutig identifizieren?
Ab dem 1. Juli 2009 geborene Pferde müssen über einen implantierten Mikrochip verfügen. Zusätzlich kann je nach den Regeln der einzelnen Zuchtverbände auch noch ein Schenkelbrand angebracht werden.
Das klassische Brandzeichen mit glühendem Eisen ist seit 2019 verboten, da es dem Tier vermeidbare Schmerzen zufügt. Für Pferde gibt es kein zugelassenes Betäubungsmittel, um diese zu vermeiden. Ein Pferd mit einem Brandzeichen zu markieren, wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Allerdings gibt es als zulässige Alternative das Kaltbrandverfahren. Dabei wird ein Eisen mit flüssigem Stickstoff auf etwa minus 80°C abgekühlt und auf die geschorene Haut des Pferdes gedrückt. Dabei werden die pigmentbildenden Zellen zerstört und das Fell wächst an dieser Stelle nur noch weiß nach. Diese Technik gilt als schmerzfrei.
Welche Indizwirkung haben fehlende Pferdepapiere?
Wenn der Kauf eines Pferdes vor Gericht kommt, können fehlende Pferdepapiere eine gewisse Indizwirkung entfalten.
Dem Oberlandesgericht Saarbrücken zufolge kann der Käufer eines Pferdes ohne Papiere nicht davon ausgehen, dass dieses einer bestimmten Rasse angehört oder ein bestimmtes Alter hat. Dann handelt es sich praktisch um einen Kauf "wie gesehen". Die Folge ist, dass der Käufer den Verkäufer anschließend nicht verklagen kann, weil das Pferd doppelt so alt ist wie angegeben oder einer ganz anderen Rasse angehört (OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.5.2007, Az. 8 U 328/06).
Wem gehören die Pferdepapiere?
Während der Lebenszeit eines Pferdes hat dessen Eigentümer auch ein Recht auf Besitz der Pferdepapiere. Dies ergibt sich jedenfalls aus einer älteren Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 28.12.1979, Az. 9 S 224/79). Das Gericht begründet dies mit einem starken sachenrechtlichen Zusammenhang zwischen Pferd und Urkunde. Damit könne der Eigentümer des Pferdes auch einen Herausgabeanspruch auf die Papiere haben, wenn diese im Besitz von jemand anderem seien.
Dazu muss der Eigentümer eines Pferdes natürlich nachweisen können, dass er eben dies ist. Ein Besitz der Pferdepapiere oder Eintragungen darin reichen nicht als Beweis aus.
Wer also ein Pferd kauft oder es vorübergehend jemand anderem überlässt, sollte immer einen eindeutigen schriftlichen Vertrag mit dem anderen schließen, aus dem hervorgeht, was genau die Absicht ist.
Praxistipp zu den Pferdepapieren
Equidenpass und Eigentumsurkunde sind wichtige Papiere. Auf ihre Vollständigkeit sollte beim Erwerb eines Pferdes geachtet werden. Man kann sie mit den beiden Zulassungsbescheinigungen beim Auto vergleichen. Sie haben aber nicht die gleichen Rechtswirkungen. Wer in einen Rechtsstreit im Zusammenhang mit Pferden und ihren Papieren gerät, sollte sich von einem auf das Tierrecht bzw. Pferderecht spezialisierten Anwalt für Zivilrecht beraten lassen. Auch in diesem Bereich gibt es Spezialisten.
(Wk)