Was sollte eine Vorsorgevollmacht beinhalten und welche Formalien sind zu beachten?

26.05.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Frau unterschreibt Vollmacht Vorsorgevollmacht: Sind Formulare geeignet? © - Designed by Magnific
Das Wichtigste in Kürze

1. Vertretungsbefugnis im Ernstfall: Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer rechtlich für dich Entscheidungen treffen darf, wenn du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist (z. B. bei Krankheit oder Unfall).

2. Umfang frei bestimmbar: Der Vollmachtgeber kann genau regeln, welche Bereiche abgedeckt sind (z. B. Gesundheit, Finanzen, Behördenangelegenheiten) und auch mehrere Bevollmächtigte einsetzen.

3. Vermeidung einer Betreuung: Sie verhindert in vielen Fällen die Bestellung eines gerichtlich eingesetzten Betreuers, weil bereits eine private Vertretungsregelung besteht.

Es kommt immer wieder vor, dass jemand seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr in vollem Umfang regeln kann. Ein Unfall kann körperliche Einschränkungen hervorrufen, eine Erkrankung oder altersbedingte Veränderungen können körperliche oder geistige Folgen haben. Häufig beschränken sich diese jedoch nur auf bestimmte Lebensbereiche. Daher ist hier eine Lösung erforderlich, die auf die individuelle Situation des oder der Betroffenen abstellt. Eine solche Lösung bietet die Vorsorgevollmacht.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?


Eine Vorsorgevollmacht soll den Vollmachtgeber für den Fall absichern, dass er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, etwa durch Krankheit oder Unfall. Der Vollmachtgeber, also der jeweilige Verfasser, gibt mit einer solchen Bevollmächtigung jemand anderem die Möglichkeit, in bestimmten Angelegenheiten an seiner Stelle zu entscheiden.

Es ist die Entscheidung des Vollmachtgebers, ob sie sich auf ausgewählte Lebensbereiche wie zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten beziehen soll oder auf alle zu treffenden Entscheidungen. Eine solche Bevollmächtigung sollte nur einer Person erteilt werden, zu der man ein besonderes Vertrauensverhältnis hat. Die Vorsorgevollmacht wird oft als Notfallvorsorge eingesetzt, damit nicht im Notfall ein Fremder vom Gericht als Betreuer bestellt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?


Eine Generalvollmacht bezieht sich immer auf alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers. Sie kann also nicht auf bestimmte Aufgabenfelder beschränkt werden. Eine Vorsorgevollmacht kann sich wahlweise auf alle Angelegenheiten beziehen oder nur auf bestimmte.

Der wichtigste Unterschied ist jedoch, dass eine Generalvollmacht mit Unterzeichnung sofort in Kraft tritt, während die Vorsorgevollmacht erst dann gilt, wenn der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten im betreffenden Bereich nicht mehr selbst erledigen kann. Sie stellt insofern eine Absicherung für den Notfall dar.

Wann greift die Vorsorgevollmacht?


In der Regel wird zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem vereinbart, dass die Vollmacht nur gelten soll, wenn ersterer seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Der Bevollmächtigte ist dann gegenüber dem Vollmachtgeber an diese Vereinbarung gebunden.

Tipp: Allerdings sollte dies nicht so in der Vollmacht stehen. Formulierungen wie „wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst entscheiden kann ...“ können die Verwendung der Vollmacht nämlich effektiv blockieren: Dann müsste jeder, gegenüber dem sie verwendet wird (Versicherung, Behörde, Bank), nämlich erst einmal einen Nachweis darüber verlangen, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst handeln kann.
Daher sollte die Vorsorgevollmacht so formuliert sein, dass sie ohne Bedingungen unmittelbar gilt. In manchen Mustern wird sogar ausdrücklich klargestellt, dass z. B. die Bank nicht prüfen soll, ob der „Vorsorgefall“ eingetreten ist.

Wichtig: Mit einer Vorsorgevollmacht räumt man einer anderen Person erhebliche Macht über das eigene Leben ein. Dies kann den Umgang mit Geld genauso betreffen wie die Wohnsituation oder ggf. einen Umzug ins Pflegeheim oder in eine geschlossene Einrichtung. Man sollte sich also sehr gut überlegen, wen man bevollmächtigt!

Was muss in einer Vorsorgevollmacht stehen?


Beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht sollte man die Person eindeutig bezeichnen, die bevollmächtigt werden soll. Wenn die Vollmacht mehrere Personen als Bevollmächtigte benennt, sollte daraus genau hervorgehen, ob jeder einzelne allein vertretungsberechtigt sein soll oder nur alle gemeinsam.

Gesetzlich verboten sind sogenannte Insichgeschäfte. Beispiel: Der Bevollmächtigte kauft das Auto der Person, die er vertritt, und stimmt dem Geschäft selbst in deren Namen zu. Ausnahme: Die Vorsorgevollmacht kann dem Bevollmächtigten dieses Recht einräumen. Dazu muss ausdrücklich in der Vorsorgevollmacht stehen, dass der Bevollmächtigte vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) ausgenommen ist.

Wichtig: Dieser Punkt sollte gut überlegt sein, da hier Möglichkeiten bestehen, die Vollmacht zu missbrauchen.

Übliche Regelungen in einer Vorsorgevollmacht betreffen zum Beispiel die Bereiche:

- Gesundheitssorge und Pflege,
- Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (ggf. auch freiheitsentziehende Unterbringung in einem Heim oder Krankenhaus),
- Vermögenssorge,
- Post und Telekommunikation,
- digitale Medien,
- Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht,
- Bestattung.

Tipp: Wenn der Vollmachtgeber nicht wünscht, dass die bevollmächtigte Person jemand anderem erlaubt, ebenfalls in seinem Namen zu handeln, sollte er die Erteilung von Untervollmachten in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich ausschließen.

Der Vollmachtgeber kann einen Kontrollbevollmächtigten bestellen. Dieser muss den Bevollmächtigten überwachen und kann von ihm Auskünfte und Rechenschaft verlangen. In der Vorsorgevollmacht kann bestimmt werden,

- dass manche Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung des Kontrollbevollmächtigten abgeschlossen werden dürfen und
- dass dieser die Vollmacht bei missbräuchlicher Verwendung durch den Bevollmächtigten widerrufen kann.

Wichtig: Es ist wichtig, festzulegen, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll oder nicht. Bei einer Vollmacht über finanzielle Angelegenheiten führt eine Vollmacht über den Tod hinaus dazu, dass der Bevollmächtigte auf das Bankkonto des Verstorbenen zugreifen kann, auch ohne Erbe zu sein. Dies kann Abwicklungen erleichtern, aber auch zum Streit mit den Erben führen.

Eine Vollmacht sollte grundsätzlich den Hinweis enthalten, dass sie vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden kann.

Welche Formalien sind bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten?


Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht kann nur von volljährigen, geschäftsfähigen Personen verfasst werden.

Wichtig: Die Vorsorgevollmacht sollte unbedingt schriftlich auf Papier verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Ansonsten ist sie sinnfrei, da sie gegenüber anderen Personen als Legitimation vorgezeigt werden muss.

Zwar gibt es grundsätzlich keine besonderen Formvorschriften. In der Regel ist also eine Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig. Ausnahme: Abhängig vom Inhalt der Vollmacht kann eine bestimmte Form erforderlich sein. Soll der Bevollmächtigte auch Grundstücksgeschäfte vornehmen oder Änderungen im Grundbuch veranlassen dürfen, sollte die Vollmacht von einem Notar beglaubigt werden.

Tipp: Manche Banken oder Sparkassen verlangen eine ausdrückliche Kontovollmacht, um einem Bevollmächtigten Zugriff zum Bankkonto zu gewähren. Eine allgemein formulierte Vollmacht akzeptieren sie nicht. Häufig verlangen sie auch, dass die Vollmacht auf einem eigenen Formular der Bank erstellt wird. Informieren Sie sich daher über die Regelungen Ihres Geldinstituts.

Schließt eine Vorsorgevollmacht eine Betreuung aus?


Grundsätzlich ja. Nach § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB (Neufassung nach Reform des Betreuungsrechts zum 1.1.2023) ist eine gerichtliche Bestellung eines Betreuers nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen genauso gut durch einen Bevollmächtigten erledigt werden können. In diesem Fall wird das Gericht also keinen Betreuer bestellen.

Ausnahme: Der Bevollmächtigte erscheint als nicht geeignet, sich um die Angelegenheiten (oder: um bestimmte Angelegenheiten) des Vollmachtgebers zu kümmern. Das Gericht wird dann trotz bestehender Vorsorgevollmacht eine Betreuung anordnen, ggf. in einem Einzelbereich (z. B. Vermögenssorge, finanzielle Angelegenheiten).

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?


Beide sind Vorsorgeverfügungen. Während die Vorsorgevollmacht verschiedene Lebensbereiche abdecken kann, geht es bei der Patientenverfügung ausschließlich darum, über medizinische Maßnahmen und Behandlungen (oder ihr Unterbleiben) für den Fall zu bestimmen, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann. Andere Bereiche regelt die Patientenverfügung nicht.

Ein wichtiger Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist, dass letztere viel konkreter ist (oder: sein sollte!). Damit eine Patientenverfügung überhaupt als wirksam angesehen werden soll, muss sie möglichst konkrete Vorgaben machen, was im Falle einer Erkrankung – auch in Bezug auf eine ganz bestimmte Erkrankung – passieren soll oder nicht.

Diese Entscheidungen in der Patientenverfügung sollten sich auf die konkrete Situation des Betreffenden beziehen und begründet werden. Ärzte müssen diese Vorgaben grundsätzlich auch ohne Tätigwerden eines Bevollmächtigten beachten. Daher empfiehlt es sich durchaus, eine Patientenverfügung zusätzlich zur Vorsorgevollmacht zu verfassen.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht?


Bei einer Betreuungsverfügung geht es darum, im Ernstfall eine andere Person zum Betreuer zu ernennen, die sich dann nach den gesetzlichen Vorgaben um die betreffenden Angelegenheiten des Betreuten kümmern muss. Den Betreuer bestellt das Familiengericht, welches sich aber an den Wünschen des Betreuten aus der Betreuungsverfügung zu orientieren hat.

Bei einer Vorsorgevollmacht ist das Gericht nicht beteiligt. Sie wird oft gerade deswegen verfasst: um nicht vom Gericht womöglich einen Fremden oder einen Berufsbetreuer aufgezwungen zu bekommen, der dann die eigenen Angelegenheiten regelt.

Bei der Betreuung ist der Betreuer dem Gericht Rechenschaft schuldig und wird von diesem in gewissem Umfang kontrolliert. Dies ist bei der Vorsorgevollmacht nicht der Fall.

Was sind die Nachteile einer Vorsorgevollmacht?


Eine Vorsorgevollmacht hat folgende Nachteile:

Für Vollmachtgeber:

- Missbrauchsrisiko: Die Vorsorgevollmacht gibt einer anderen Person viel Macht über das Leben des Betroffenen und meist auch über seine Finanzen. Dies geht nicht immer gut.

- Akzeptanzprobleme: Manche Banken, Behörden oder Ärzte erkennen privatschriftliche Vollmachten nicht an. Teils werden Vollmachten auf eigenen Formularen oder notarielle Vollmachten verlangt. Hier sollte man sich vorher informieren, wie dies bei den konkret beteiligten Stellen wie der eigenen Bank gehandhabt wird.

- Gültigkeit: Wird die Vollmacht unterschrieben, wenn der Vollmachtgeber bereits nicht mehr geschäftsfähig ist, ist sie ungültig.

- Fehlende Kontrolle: Da hier kein Gericht beteiligt ist wie etwa bei der Betreuerbestellung, wird der Bevollmächtigte auch von niemandem kontrolliert.

Für Bevollmächtigte:

- Haftungsrisiken: Die Tätigkeit als Bevollmächtigter bringt erhebliche Haftungsrisiken mit sich, wenn zum Beispiel Geldgeschäfte für eine andere Person getätigt werden. Bevollmächtigte können zum Beispiel von den Erben verklagt werden.

Welche Gefahren bringen Mustervordrucke mit sich?


Mustervordrucke für die Vorsorgevollmacht können online von verschiedensten Webseiten heruntergeladen werden. Meist bestehen sie aus Adressenfeldern zur Benennung des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten und aus einer Vielzahl von Bevollmächtigungsbereichen zum Ankreuzen. Diese Muster bieten jedoch Raum für folgenschwere Missverständnisse.

Muster dieser Art bringen immer die Gefahr mit sich, dass wichtige Bereiche nicht geregelt bzw. übersehen werden:

- Der Vollmachtgeber kann durchaus individuell zu regelnde Angelegenheiten haben, die von den Vorgaben im Muster nicht erfasst sind.

- Es können wichtige Grundsatzfragen unter den Tisch fallen, etwa die Frage, ob die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus gelten soll.

- Eine weitreichende Bevollmächtigung kann dazu führen, dass Streit mit der Verwandtschaft des Vollmachtgebers über finanzielle Angelegenheiten ausbricht.

- Eine Vollmacht ist nicht gerade fälschungssicher, wenn man einfach auf einem schon unterschriebenen Blatt Papier zusätzliche Häkchen setzen kann, bei denen niemand später sagen kann, wann sie entstanden sind.

Urteil zur Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht


Eine Frau hatte eine Vorsorgevollmacht auf einem der üblichen vorgedruckten Formulare erstellt. Die Vollmacht sollte dazu dienen, eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu vermeiden. Sie bezog sich auf die Bereiche Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit sowie Aufenthalts- und Vermögenssorge und sollte in Kraft treten, sobald die Vollmachtgeberin geschäftsunfähig werden würde.

Nach dem Tod der Vollmachtgeberin wollte die Bevollmächtigte beim Grundbuchamt Eintragungsänderungen hinsichtlich des Grundeigentums der Verstorbenen beantragen. Das Grundbuchamt weigerte sich: Die vorgelegte Vollmacht gelte nicht „über den Tod hinaus“.

Hier ging aus der Vorsorgevollmacht nicht hervor, ob sie auch nach dem Tod der Vollmachtgeberin gelten sollte. Solche Unklarheiten sind vom Gericht durch Auslegung zu ermitteln. Ist dies aufgrund fehlender Informationen über den Willen des Betreffenden nicht möglich, fährt man „auf Sicherheit“ und nimmt den geringeren Umfang der Vollmacht für gegeben.

Das Gericht ging daher hier davon aus, dass die Vollmacht mit dem Tod der Vollmachtgeberin erlöschen sollte. Somit konnte die Bevollmächtigte keine Änderungen im Grundbuch in deren Namen vornehmen lassen (OLG München, Beschluss vom 7.7.2014, Az. 34 Wx 265/14).

Kann man die Vorsorgevollmacht widerrufen oder anfechten?


Eine Vorsorgevollmacht kann widerrufen werden, sofern der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist (§ 168 und § 167 Abs. 1 BGB). Wenn er in der Zwischenzeit geschäftsunfähig geworden ist, ist kein Widerruf mehr möglich.

Eine Vorsorgevollmacht kann durch Angehörige gerichtlich angefochten werden, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Bevollmächtigte seine Befugnisse überschreitet oder missbraucht.

Praxistipp zur Vorsorgevollmacht


Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument für den Notfall und kein Formalismus, der im Schnelldurchlauf erledigt werden sollte. Ihr Inhalt sollte unbedingt auf den konkreten Fall des Betroffenen abgestimmt sein. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Zivilrecht kann offene Fragen klären. So mancher Anwalt ist gleichzeitig Notar und kann eine Beglaubigung vornehmen, falls dies erforderlich sein sollte.

(Ma)


 Ulf Matzen
Anwalt-Suchservice
Juristische Redaktion
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