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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Existenzgründung

Rechtsanwältin Diana Brückner
Thomas-Mann-Straße 13
07743 Jena
Rechtsanwalt Stephan F. Meyer
Schlüterstraße 51
10629 Berlin

Informationen zur Existenzgründung

Bei einer Existenzgründung macht sich eine Person beruflich selbstständig, um sich ohne abhängige Beschäftigung und Arbeitgeber eine Existenz aufzubauen. „Existenzgründer“ ist ein Oberbegriff sowohl für künftige Selbstständige in der Gründungsphase als auch für Geschäftsanfänger nach dem Start.

Haupt- oder Nebenberuf?

Eine Existenz kann haupt- oder nebenberuflich gegründet werden. Eine nebenberufliche Gründung kann Vorteile haben – etwa größere finanzielle Sicherheit. Sie hat jedoch auch denm Nachteil, dass sich der Gründer meist weit weniger auf sein selbstständiges Projekt konzentrieren kann.

Freiberufler und Gewerbetreibende

Je nach Art der gewählten Tätigkeit kann der Existenzgründer einen freien Beruf oder ein Gewerbe ausüben. Angehörige freier Berufe müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer entrichten. § 18 Einkommenssteuergesetz listet verschiedene freie Berufe auf, es werden jedoch auch bestimmte ähnliche Berufe zu den „freien“ gerechnet. Beispiele für freie Berufe sind:

- Rechtsanwälte,
- Notare,
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte,
- Physiotherapeuten, Krankengymnasten,
- Ingenieure und Architekten,
- Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer,
- Sachverständige,
- Wissenschaftler,
- Künstler und Schriftsteller.

Formalien

Wer ein Gewerbe ausüben will, muss dies beim Gewerbeamt anmelden. Die Anmeldung stellt nur eine Art Gewerbeanzeige dar und ist meist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Ausnahme sind bestimmte Berufe, für die eine besondere Gewerbeerlaubnis vorliegen muss, z.B.:

- Gastwirte,
- Bauträger und Immobilienmakler,
- Finanzanlagenvermittler,
- das Bewachungsgewerbe,
- das Versteigerungsgewerbe,
- Spielhallenbetreiber,
- Güterbeförderung.

Eine weitere Ausnahme sind Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte erforderlich ist, z.B.: Straßenhändler und Standinhaber auf Privatmärkten.

Rechtsformen

Eine anspruchsvolle Aufgabe für Existenzgründer ist die Wahl der richtigen Rechtsform: Will man ein einzelkaufmännisches Gewerbe betreiben oder sein Haftungsrisiko über eine GmbH verringern? Eine Alternative ist heute auch die Unternehmergesellschaft oder UG (haftungsbeschränkt). Das Gesetz stellt diverse weitere Gesellschaftsformen zur Verfügung – Von der oHG über die GmbH & Co KG und die KG (Kommanditgesellschaft) bis zur Aktiengesellschaft (AG) . Freiberufler können sich in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen.

Scheinselbstständigkeit

Bei einer Scheinselbstständigkeit droht dem Existenzgründer unter anderem die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Grundsätzlich kann Scheinselbstständigkeit vorliegen, wenn jemand ohne festen Arbeitsvertrag für ein Unternehmen arbeitet, der selbst kein unternehmerisches Handeln zeigt, kein Unternehmerrisiko trägt und weisungsabhängig tätig ist.

Fördergelder

Existenzgründungen werden vom Staat gefördert. Bei Arbeitslosigkeit kommen in Frage:

- Gründungszuschuss für ALG-I Empfänger,
- Einstiegsgeld für ALG-II Empfänger.

Die KfW-Förderbank hält weitere Gründerförderungen bereit. Fördergelder werden meist jedoch nur für die erste Gründung bewilligt. Es ist daher anzuraten, ein Gewerbe nur bei ernsthaften und wirtschaftlich tragfähigen Existenzgründungsplänen anzumelden.

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