Wie lange kann ich Arbeitslosengeld I beziehen?

21.09.2020, Redaktion Anwalt-Suchservice
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Kalenderblätter Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I hängt von mehreren Faktoren ab. © - freepik

Im Jahr 2023 bezogen in Deutschland bisher im Durchschnitt 836.000 Menschen Arbeitslosengeld I. Aber wie lange kann man diese Leistung des Jobcenters überhaupt beziehen?

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, erhalten diese Sozialleistung, sofern sie ausreichend lange in der Arbeitslosenversicherung versichert waren.

An welche Voraussetzungen ist das Arbeitslosengeld I gebunden?


Die Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist zunächst, dass man innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre (30 Monate) mindestens 12 Monate lang als Arbeitnehmer mit Sozialversicherung beschäftigt gewesen ist. Diese 30-Monats-Frist gibt es seit 1. Januar 2020. Mehrere Beschäftigungen können dabei zusammengezählt werden. Die 12 Monate bezeichnet man als Anwartschaftszeit. Natürlich ist eine weitere Grundvoraussetzung, dass man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.
Außerdem muss man natürlich auch in der Lage sein, versicherungspflichtig zu arbeiten - mindestens 15 Stunden in der Woche. Auch eine Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bei der Jobsuche wird vorausgesetzt.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I?


Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I (ALG I) richtet sich danach, wie lange man innerhalb der 30 Monate gearbeitet hat und wie alt man war, als man arbeitslos wurde. Festgelegt ist dies im Dritten Sozialgesetzbuch (§ 147 SGB III).
Hat man nur die Mindest-Anwartschaftszeit von 12 Monaten erfüllt, bekommt man nur für sechs Monate ALG I.

Wer in den letzten fünf Jahren länger als 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, kann für bis zu 12 Monate ALG I beanspruchen. Die Bezugsdauer berechnet sich so:

- mindestens 12 Monate gearbeitet = 6 Monate ALG I,
- mindestens 16 Monate gearbeitet = 8 Monate ALG I,
- mindestens 20 Monate gearbeitet = 10 Monate ALG I,
- mindestens 24 Monate gearbeitet = 12 Monate ALG I.

Dies gilt allerdings nur für Arbeitnehmer unter 50 Jahren.

Älter als 50 Jahre: Wie lange gibt es dann Arbeitslosengeld?


Wie erwähnt spielt auch das Alter eine Rolle. Ältere erhalten nämlich länger ALG I. Ein Arbeitnehmer, der das 50. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 30 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt 15 Monate lang ALG I. Hat er das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate lang gearbeitet, sind es 18 Monate. Hat er das 58. Lebensjahr vollendet und in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet, beträgt die Bezugsdauer 24 Monate.

Arbeitslosengeld bei verkürzter Anwartschaft


Man kann jedoch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wenn man in den letzten zwei Jahren weniger als 12 Monate lang gearbeitet hat. Dies betrifft hauptsächlich Arbeitnehmer in kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen, wie Saisonarbeiter oder Künstler. Diese Sonderregelung gilt befristet bis 31.12.2022.

Welche Auswirkungen hat eine verhängte Sperrzeit?


Eine Sperrzeit führt zu einer Verkürzung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld. Das heißt: Die Tage der Sperrzeit werden nicht etwa hinten an die maximale Bezugsdauer des ALG I angehängt, sondern sind verloren. Die maximale Bezugsdauer verringert sich also um die Sperrzeit.
Eine Sonderregelung gilt für die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund: Dabei wird die maximale ALG I-Bezugsdauer pauschal um ein Viertel gekürzt. Gerade bei Älteren kann dies gravierende Auswirkungen haben.

Die Sperrzeit kann je nach Grund eine Woche betragen oder bis zu drei Monate. Arbeitnehmer, die selbst kündigen oder einen unklug aufgesetzten Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber abschließen, müssen mit einer dreimonatigen Sperrzeit rechnen. Dies gilt auch, wenn jemand seine Kündigung durch eigenes Verhalten selbst verschuldet hat - etwa durch dauerndes Zu-Spät-kommen, Beleidigen des Chefs, Alkoholkonsum während der Arbeitszeit.
Arbeitnehmer, die sich Eingliederungsmaßnahmen der Arbeitsagentur widersetzen, angebotene Arbeitsplätze ablehnen, nicht zum Vorstellungsgespräch gehen und anderweitig nicht kooperieren, haben mit einer Sperrzeit von drei bis zwölf Wochen zu rechnen. Bis zu zwölf Wochen werden es insbesondere, wenn sie sich mehrere solcher Verstöße erlauben. Nicht ausreichende Bemühungen bei der Arbeitssuche führen zu einer Sperrzeit von zwei Wochen, eine Woche gibt es für eine verspätete Arbeitslosmeldung.

Wann kommt es zu einer Verlängerung der Bezugsdauer?


Die Anspruchsdauer hinsichtlich des Arbeitslosengeldes kann jedoch nicht nur verkürzt, sondern auch verlängert werden. Dazu kommt es zum Beispiel, wenn der Antragsteller in den letzten fünf Jahren schon einmal Arbeitslosengeld beansprucht hat, ohne die Bezugsdauer voll auszunutzen. In diesem Fall wird der restliche, vorher nicht genutzte Bezugszeitraum zur neuen Bezugsdauer hinzuaddiert. Dies funktioniert allerdings nur bis zu der Höchstzeit, auf die er abhängig von seinem Alter einen Anspruch hat (§ 147 Abs. 4 SGB III).

Bis wann muss ich mich beim Jobcenter melden?


Die Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Grundvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I. Erfolgen muss sie spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses - und zwar persönlich und nicht nur telefonisch bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit. Wer weniger als drei Monate vorher erfährt, dass er seinen Arbeitsplatz verlieren wird, muss sich spätestens innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Arbeitsplatzverlustes arbeitslos melden, wenn er keine Sperrzeit riskieren will.

Praxistipp zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I


Ob und wie lange man Arbeitslosengeld I beziehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Berechnung von Anwartschaftszeiten oder bei Unstimmigkeiten mit dem Jobcenter kann Sie ein Fachanwalt für Sozialrecht fachkundig beraten.

(Bu)


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 Stephan Buch
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