Ihren Anwalt für Erbfolge in Burgdorf finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Burgdorf

Rechtsanwältin Nicole Busse, M.M.
Tilsiter Straße 17
31303 Burgdorf

Wollen Sie mehr über die gesetzliche Erfolge wissen? Hier finden Sie einen Anwalt in Burgdorf, der sie kompetent berät.

Eine Erbschaft kann manches finanzielle Problem lösen – aber auch für dauerhaften Streit in der Familie sorgen. Von der Erbfolge hängt es ab, wer etwas erhält – aber viele Menschen wissen nicht, wonach sich diese richtet. Über unsere Internetseite können Sie schnell und ganz einfach einen Anwalt für Erbrecht finden, der Ihre Interessen vertritt.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge unter Personen, die miteinander verwandt sind?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst. Dies sind Kinder und Enkel. Dann folgt die zweite Ordnung mit Eltern, Geschwistern, Nichten und Neffen. Es folgen die Erben dritter Ordnung – also Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Gibt es Erben einer vorangehenden Ordnung, sind die der nachfolgenden Ordnung von der Erbschaft ausgeschlossen. Wenn also Kinder des Erblassers vorhanden sind, erben zum Beispiel seine Geschwister nichts. Bei Fragen zum Erbrecht sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Burgdorf beraten lassen.

Wie erben Ehegatten, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Ehegatten erben gesetzlich neben der Verwandtschaft – zum Beispiel neben Kindern zu einem Viertel. Dazu kommt ein weiteres Viertel, wenn das Paar in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, wenn also kein besonderer Güterstand vereinbart war. War die Ehe kinderlos, erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Dies gilt auch, wenn Erben zweiter Ordnung existieren. Aber auch dann kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu. Kommt es zum Streit mit Verwandten wegen einer Erbschaft? Ein guter Rechtsanwalt aus Burgdorf kann Sie beraten.

Welche Erbfolge gilt bei internationalen Erbfällen?

In vielen Ländern wird bei ausländischem Wohnsitz auch ausländisches Recht angewendet. Dies führt oft zu völlig anderen Ergebnissen. Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten existiert oft nicht, und auch das Pflichtteilsrecht ist häufig vollkommen anders ausgestaltet oder fehlt. Innerhalb der EU wird immer das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet – dies kann zu Überraschungen führen. Hilfreich ist ein Testamt, in dem die Geltung des deutschen Rechts hervorgehoben wird. Aber generell empfiehlt sich bei Auslandsberührung immer eine fachkundige Beratung – am besten vor dem Erbfall. Ein Rechtsanwalt in Burgdorf kann helfen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen gewillkürter und gesetzlicher Erbfolge?

Mit „gesetzlich“ ist das Bürgerliche Gesetzbuch gemeint. Dieses regelt die Erbfolge abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Stattdessen kann jedoch auch der Erblasser selbst bestimmen, wer ihn beerben soll. Dann spricht man von „gewillkürt“. Dieser letzte Wille kann in einem Testament oder Erbvertrag ausgedrückt werden. Dabei sind einige Formalien zu beachten. Ist das Testament wegen Formfehlern unwirksam, kommt wieder die gesetzliche Regelung zur Anwendung – mit abweichenden Ergebnissen. Ein kompetenter Rechtsanwalt in Burgdorf kann überprüfen, ob Sie Anrecht auf einen Teil des Erbes haben.

Finden Sie einen Anwalt für Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge – wir helfen Ihnen weiter!

Wir können Ihnen die Suche erleichtern. Auf unserer Seite listen wir Ihnen verschiedene in Burgdorf tätige Anwälte für Erbrecht auf. Sie können sich in Ruhe über die besonderen Qualifikationen und Tätigkeiten der einzelnen Anwälte auf unseren Kanzleiprofilen informieren. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte Kontakt aufnehmen? Dafür ist unser Kontaktformular ein schneller und einfacher Weg. Das Versenden einer Nachricht über unser Kontaktformular ist für Sie immer kostenfrei und unverbindlich. Sie bekommen dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Burgdorf gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.