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Anwälte für Unterlassungserklärung in Dreieich

Eine Unterlassungserklärung sollte man nicht ungeprüft unterschreiben. Lassen Sie sich besser von einem Anwalt in Dreieich beraten!

Wird von Ihnen verlangt, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen? Eine leichtfertige Unterschrift kann später teure Folgen haben. Die Formulierungen enthalten oft rechtliche Fallstricke, die Ihnen später Probleme bereiten können. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie rechtzeitig und ganz einfach einen Beratungstermin vereinbaren - mit einem erfahrenen Anwalt.

Welche Arten von Unterlassungserklärungen unterscheidet man?

Einerseits gibt es die immaterialgüterrechtliche Erklärung – sie befasst sich mit Verletzungen des Urheberrechts, Patentrechts oder Markenrechts. Die Erklärung aus dem Bereich Medienzivilrecht betrifft zum Beispiel Diffamierungen, Beleidigungen und üble Nachrede im Internet. Im Wettbewerbsrecht wird eine Unterlassung von wettbewerbswidrigem Verhalten durch einen Konkurrenten verlangt. Im Zivilrecht kann ebenfalls auf diesem Wege eine Unterlassung gefordert werden, etwa von Störungen durch Nachbarn. Ein Anwalt aus Dreieich kann Ihnen helfen, den Inhalt der verlangten Erklärung richtig zu verstehen und die Folgen einzuschätzen.

Was habe ich zu erwarten, wenn ich gegen die Unterlassungserklärung verstoße?

Die Unterlassungserklärung regelt, welches Verhalten man künftig unbedingt unterlassen sollte. Hält man sich nicht an dieses Versprechen, wird die in der Erklärung genannte Vertragsstrafe fällig – oft in vier- oder fünfstelliger Höhe. Kommt der Fall vor Gericht, kann auch dieses festlegen, welche Vertragsstrafe zu zahlen ist. Außerdem kann es dazu kommen, dass man erneut kostenpflichtig abgemahnt wird. Zu Unterlassungsansprüchen berät Sie ein versierter Rechtsanwalt aus Dreieich.

Was kann ich gegen eine Unterlassungserklärung tun?

Unterschreiben Sie nicht vorschnell. Die Erklärung gilt ein Leben lang. Eine Unterlassungsforderung muss nicht immer berechtigt sein. Ein Anwalt sollte dies für Sie überprüfen. Vor Gericht kann geklärt werden, ob die Unterlassungsforderung berechtigt war. Hier sind Beweise wichtig. Eine solche Erklärung kann man oft umformulieren, um ihre Folgen für den Unterzeichner zu entschärfen. Ein im Bereich der Unterlassungsansprüche erfahrener Rechtsanwalt aus Dreieich kann Sie dazu fachkundig beraten.

Was versteht man unter einer Unterlassungserklärung?

Eine solche Erklärung bezweckt die künftige Unterlassung eines bestimmten Verhaltens durch den, der sie unterzeichnen soll. Sie wird von dem, der sich durch das Verhalten gestört sieht, vorformuliert und dem anderen im Rahmen einer Abmahnung zur Unterschrift zugeschickt. Ihre Nichtunterzeichnung innerhalb kurzer Frist führt in der Regel zu einer Unterlassungsklage. In der Erklärung wird der Gegenseite auch eine hohe Vertragsstrafe versprochen für den Fall, dass deren Rechte erneut verletzt werden. Eine Unterlassungserklärung sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt aus Dreieich besprechen, denn hier können Sie teure Fehler machen.

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