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Anwälte für Erbfolge in Idar-Oberstein

Rechtsanwalt Thorsten Franzmann
Flugplatzstraße 2
55743 Idar-Oberstein

Über die gesetzliche Erbfolge gibt es viele Missverständnisse. Ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in Idar-Oberstein kann Sie im Ernstfall beraten.

Ein Streit unter Angehörigen über eine Erbschaft kann sich unter Umständen über Jahre hinziehen. Die Erbfolge entscheidet darüber, welcher der Angehörigen etwas erbt – und welchen Anteil am Erbe er erwarten kann. Über unsere Internetseite können Sie schnell und ganz einfach einen Anwalt für Erbrecht finden, der Ihre Interessen vertritt.

Wie unterscheiden sich gewillkürte und gesetzliche Erbfolge?

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine gesetzliche Regelung dazu, welche Verwandten welchen Anteil am Erbe erhalten. Alternativ kann der Erblasser dies jedoch auch nach seinem Willen festlegen – dann spricht man von „gewillkürt“. Es kann sich dabei um ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis handeln. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Ein kompetenter Rechtsanwalt in Idar-Oberstein kann überprüfen, ob Sie Anrecht auf einen Teil des Erbes haben.

Was muss man zur gesetzlichen Erbfolge unter Verwandten wissen?

Zuerst sind die Erben erster Ordnung an der Reihe: Kinder und Enkelkinder. Dann die Erben zweiter Ordnung: Eltern, Brüder und Schwestern, Nichten und Neffen. Als Erben dritter Ordnung folgen dann Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen. Verwandte einer vorhergehenden Ordnung schließen Verwandte einer nachfolgenden Ordnung vom Erbe aus. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Bei Fragen zum Erbrecht sollten Sie sich von einem der versierten Rechtsanwälte in Idar-Oberstein beraten lassen.

Was muss man zur Erbschaft von Ehegatten wissen, wenn eine gesetzliche Erbfolge besteht?

Zu den gesetzlichen Erben gehören auch Ehepartner. Diese erben, wenn es Kinder gibt, ein Viertel. Wenn das Ehepaar ohne Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der Ehegatte ein weiteres Viertel. Bei einer kinderlosen Ehe erhält der Ehegatte sogar die Hälfte – auch, wenn es noch Erben zweiter Ordnung gibt. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Kommt es zum Streit mit Verwandten wegen einer Erbschaft? Ein guter Rechtsanwalt aus Idar-Oberstein kann Sie beraten.

Was gilt, wenn Erblasser oder Erben im Ausland wohnen?

Ein ausländischer Wohnsitz führt in vielen Ländern zur Anwendung der ausländischen Rechtsordnung. Dabei können überraschende Ergebnisse herauskommen. So gibt es vielerorts kein gesetzliches Erbrecht der Ehegatten und keine oder abweichende Vorschriften zum Pflichtteil. Innerhalb der EU gilt immer das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Aber generell empfiehlt sich bei Auslandsberührung immer eine fachkundige Beratung – am besten vor dem Erbfall. Ein Rechtsanwalt in Idar-Oberstein kann helfen.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt, um sich zum Thema gesetzliche Erbfolge beraten zu lassen!

Eine übersichtliche Liste von in Idar-Oberstein zugelassenen Anwälten für Erbrecht steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Die verschiedenen Rechtsanwälte stellen sich Ihnen auf Ihren Profilen mit weiteren Informationen zu Ihrer Arbeit vor. Für eine einfache Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl bietet sich unser Kontaktformular an. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen dann umgehend vom dem angesprochenen Rechtsanwalt einen Rückruf zur Terminvereinbarung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Idar-Oberstein gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.