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Anwälte für Erbfolge in Paderborn

Rechtsanwalt Christoph Frisch
Rosenstraße/Franziskanermauer 1A
33098 Paderborn

Erfahrene Rechtsanwälte helfen Ihnen in Paderborn, wenn es zu einem Streit um die gesetzliche Erbfolge kommt.

Eine Erbschaft kann manches finanzielle Problem lösen – aber auch für dauerhaften Streit in der Familie sorgen. Die Erbfolge bestimmt darüber, wer etwas vom Nachlass erhält – und zu welchem Anteil. Mit Hilfe des Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was erben Verwandte, wenn die gesetzliche Erbfolge gilt?

Die Erben erster Ordnung erben zuerst: Kinder und Enkelkinder. Als zweite Ordnung folgen ihnen Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Unter die Erben dritter Ordnung fallen Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins. Gibt es Erben einer vorangehenden Ordnung, sind die der nachfolgenden Ordnung von der Erbschaft ausgeschlossen. Das bedeutet: Wenn der Verstorbene Kinder hatte, erben seine Eltern oder Geschwister als Erben zweiter Ordnung nichts. Im Erbrecht ist eine gute anwaltliche Beratung oft entscheidend. In Paderborn finden Sie hervorragend qualifizierte Rechtsanwälte.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge unter Ehepartnern geregelt?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben. Sie erben neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses. Wenn das Ehepaar keinen besonderen Güterstand vereinbart und in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kommt ein weiteres Viertel dazu. War die Ehe kinderlos, erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Nachlasses. Dies gilt auch, wenn Erben zweiter Ordnung existieren. Und auch im letzteren Fall kommt durch die Zugewinngemeinschaft ein weiteres Viertel hinzu, sodass es insgesamt drei Viertel sind. Ein kompetenter Anwalt aus Paderborn kann Ihnen sagen, wie viel Sie im konkreten Fall erben und welche Rechte Ihre Verwandten haben.

Wie ist die Erbfolge geregelt, wenn es um einen grenzüberschreitenden Erbfall geht?

Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, muss damit rechnen, dass auf seine Erbschaft ausländisches Recht angewendet wird. In vielen Ländern gibt es zum Beispiel kein Ehegattenerbrecht und völlig andere Regelungen über den Pflichtteil naher Angehöriger. Innerhalb der EU wird immer das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet – dies kann zu Überraschungen führen. Dringend zu empfehlen ist hier die Abfassung eines Testaments mit klarer Aussage, dass auf den Erbfall deutsches Recht angewendet werden soll. Aber auch dies hilft nicht immer. Hier empfiehlt sich also eine rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Paderborn.

Wie kann man die gesetzliche Erbfolge von der gewillkürten unterscheiden?

Bestimmt der Erblasser selbst nichts, entscheidet die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch darüber, wer ihn beerbt. „Gewillkürt“ steht für den letzten Willen, den der Erblasser schriftlich niederlegt, um selbst zu bestimmen, wer etwas erben soll. Dieser letzte Wille kann in einem Testament oder Erbvertrag ausgedrückt werden. Dabei sind einige Formalien zu beachten. Die gesetzliche Regelung kommt auch dann zum Tragen, wenn das Testament ungültig ist. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Paderborn kann Sie zu allen Fragen rund um eine Erbschaft beraten.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen, den richtigen Anwalt für Ihr Problem aus dem Bereich der gesetzlichen Erbfolge zu finden.

Auf unserer Internetseite finden Sie verschiedene Rechtsanwälte, die sich in Paderborn schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht beschäftigen. Wenn Sie auf "Kontaktdaten" klicken, erreichen Sie das Profil des jeweiligen Anwalts. Dort finden Sie Informationen über dessen Arbeit. Möchten Sie sich mit einem der Anwälte Kontakt aufnehmen? Dafür ist unser Kontaktformular ein schneller und einfacher Weg. Natürlich ist eine Verwendung unseres Kontaktformulars für Sie kostenlos und unverbindlich. Der kontaktierte Anwalt wird sich dann schnellstmöglichst bei Ihnen für eine Terminvereinbarung melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Paderborn gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.