Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Poing finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Erbengemeinschaft benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Erbengemeinschaft in Poing

Sie sind in Poing auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen Fragen zur Erbengemeinschaft?

In einer Erbengemeinschaft ist man nicht freiwillig – und oft sind die Mitglieder nicht einer Meinung. Anwaltliche Hilfe kann dafür sorgen, klare Verhältnisse zu schaffen und teure Auseinandersetzungen zu vermeiden. Über den Anwalt-Suchservice können Sie schnell und kostenlos einen Termin mit einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Was ist überhaupt eine Erbengemeinschaft?

So bezeichnet man eine Gruppe von Personen, die gemeinsam den Nachlass einer anderen Person erben. Es handelt sich um eine Gesamthandsgemeinschaft, alle haben nur gemeinsam und nicht anteilig Rechte am ungeteilten Nachlass. Der einzelne Miterbe kann also nicht die Herausgabe des Familienschmucks oder eines bestimmten Geldbetrages verlangen. Zulässig ist lediglich ein Verkauf des Erbanteils. Wer ihn erwirbt, wird dann wieder Mitglied der Gemeinschaft. Ein im Erbrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Poing kann Sie beraten und Ihnen helfen, die gesetzlichen Regeln einzuhalten.

Wie funktioniert die Verwaltung des Nachlasses bei einer Erbengemeinschaft?

Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam, bis ihre Gemeinschaft durch die Erbauseinandersetzung aufgelöst wird. Gibt es keinen Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker, muss jeder Erbe bei der Nachlassverwaltung mitwirken. Beteiligt sich ein Erbe nicht und wird dadurch ein Schaden verursacht, ist dieser Erbe dafür haftbar. Besonders wichtig ist eine effektive Verwaltung bei vermieteten Häusern oder bei geerbten Familienbetrieben. Ein erfahrener Anwalt in Poing kann Ihnen helfen, Ihre Pflichten bei der Nachlassverwaltung einer Erbengemeinschaft richtig auszuüben.

Was ist eine Erbauseinandersetzung und wie wird die Erbengemeinschaft aufgelöst?

Bei der sogenannten Auseinandersetzung wird der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt. Wichtig ist es, zuvor den Nachlasswert zu ermitteln. Damit endet gleichzeitig die Erbengemeinschaft. Sie hat nun ihren Zweck erfüllt. Wenn kein Streit über die Erbanteile besteht, können die Erben die Verteilung selbst organisieren und dies in einem Vertrag festhalten. Die Ausnahme: Bei Bestehen einer Testamentsvollstreckung darf nur der Testamentsvollstrecker den Nachlass verteilen. Ein Rechtsanwalt aus Poing kann Sie zum Thema Erbauseinandersetzung qualifiziert beraten.

Welche Gründe sorgen oft für Streit in der Erbengemeinschaft?

Niemand ist freiwillig Mitglied einer Erbengemeinschaft. Oft kommen die Beteiligten schon lange nicht mehr miteinander zurecht. Manchmal sind die Miterben zu ungleichen Teilen am Nachlass beteiligt. Dies wird dann als ungerecht empfunden. Gehört eine Immobilie zum Erbe, wird oft um deren Zukunft gestritten: Vermietung, Verkauf oder Bewohnen – und durch wen? Ein Miterbe soll keine Gelegenheit bekommen, sich am Familienschmuck zu vergreifen. Deshalb bringt ihn jemand anders heimlich „in Sicherheit.“ Ein erfahrener Rechtsanwalt in Poing kann Ihnen helfen, wenn es in der Erbengemeinschaft kriselt.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn ich ein rechtliches Problem im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft habe?

Auf unserer Seite finden Sie eine Übersicht der in Poing tätigen Rechtsanwälte für Erbrecht. In unseren Kanzleiprofilen finden Sie nützliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Um mit dem Juristen Ihrer Wahl in Verbindung treten, können Sie schnell und einfach unser Kontaktformular verwenden. Aus der Verwendung des Kontaktformulars folgen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah zwecks Terminabsprache bei Ihnen melden.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Poing gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.