Alkoholfahrt mit Kfz: Welche Rolle spielt die 1,6 Promille-Grenze für die Anordnung einer MPU?
02.04.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Eine MPU hindert manchen an der Wiedererlangung des Führerscheins. © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. MPU ab 1,6 Promille: Autofahrer und sonstige Kfz-Führer, die eine Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille haben, müssen von Gesetzes wegen auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur medizinisch psychologischen Untersuchung.
2. MPU unter 1,6 Promille: Autofahrer und sonstige Kfz-Führer, die eine Blutalkoholkonzentration unter 1,6 Promille haben, müssen nur dann zur medizinisch psychologischen Untersuchung, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit vorliegen.
3. MPU nicht allein wegen Straftat: Die Verurteilung wegen einer Straftat bezüglich einer Alkoholfahrt mit weniger als 1,6 Promille reicht allein nicht für die Anordnung einer MPU aus.
1. MPU ab 1,6 Promille: Autofahrer und sonstige Kfz-Führer, die eine Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille haben, müssen von Gesetzes wegen auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur medizinisch psychologischen Untersuchung.
2. MPU unter 1,6 Promille: Autofahrer und sonstige Kfz-Führer, die eine Blutalkoholkonzentration unter 1,6 Promille haben, müssen nur dann zur medizinisch psychologischen Untersuchung, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit vorliegen.
3. MPU nicht allein wegen Straftat: Die Verurteilung wegen einer Straftat bezüglich einer Alkoholfahrt mit weniger als 1,6 Promille reicht allein nicht für die Anordnung einer MPU aus.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Wann ist laut Gesetz eine MPU fällig? Was sagen die Gerichte zur Erforderlichkeit einer MPU? Ab wie viel Promille zur MPU: Was sagt das Bundesverwaltungsgericht? Was bedeutet das Urteil des BVerwG für alkoholisierte Autofahrer? Wie viel Alkohol ergibt welchen Promille-Wert? Wie viel Alkohol ist nötig, um 1,6 Promille zu erreichen? Praxistipp zur MPU Wann ist laut Gesetz eine MPU fällig?
Nach § 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist in fünf Fällen eine MPU anzuordnen:
- Ein ärztliches Gutachten oder irgendeine sonstige Tatsache spricht dafür, dass der Betroffene Alkoholmissbrauch betreibt, ohne alkoholabhängig zu sein.
- Die Person hat mehrfach unter Alkoholeinfluss gegen Verkehrsregeln verstoßen.
- Der Betroffene hat ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt, obwohl er mindestens 1,6 Promille Blutalkohol oder mindestens 0,8 mg/l Atemalkohol hatte.
- Ihm wurde die Fahrerlaubnis wegen einem der hier genannten ersten drei Punkte entzogen.
- Es ist aus anderen Gründen zu klären, ob noch Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit bestehen.
Zwar klingt diese Regelung eindeutig. Dies verhindert jedoch nicht, dass Gerichte über ihre Auslegung unterschiedlicher Ansicht sind. Gerade um das Thema Alkohol beim Autofahren gibt es viele Gerichtsverfahren.
Was sagen die Gerichte zur Erforderlichkeit einer MPU?
Zeitweise sind sich die Gerichte nicht einig gewesen, wann jemand wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss zur MPU geschickt werden durfte. Lange Zeit mussten Autofahrer, die wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurden, grundsätzlich erst ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille zur MPU, wenn sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen wollten.
Dann änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine Rechtsprechung: Nun sollten Autofahrer, denen durch ein strafgerichtliches Urteil wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen worden war, für deren Wiedererteilung in jedem Fall zur MPU – unabhängig von der Promillezahl (BayVGH, Urteil vom 17.11.2015, Az. 11 BV 14.2738).
Ein solcher Fahrerlaubnisentzug durch Urteil ist schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut möglich. Denn: Zeigt ein Fahrer mit diesem Promillewert Fahrfehler und Ausfallerscheinungen, macht er sich strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB.
Ähnliche Urteile gab es in Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern blieb man bei der alten Ansicht. Im Jahr 2017 folgte dann ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Ab wie viel Promille zur MPU: Was sagt das Bundesverwaltungsgericht?
Laut Bundesverwaltungsgericht gilt: Wird jemandem nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit unter 1,6 Promille vom Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen, darf ihre Wiedererteilung nicht allein wegen dieses Urteils von einer MPU abhängig gemacht werden.
Aber: Wenn weitere Tatsachen dafür sprechen, dass Alkoholmissbrauch oder Abhängigkeit vorliegen, führt der Weg trotzdem zum Psychologen und zur MPU.
Urteil: Vor dem Bundesverwaltungsgericht ging es um die Klagen zweier Autofahrer, die nach Fahrten mit 1,28 und 1,13 Promille wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden waren. Beiden war die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Wiedererteilung hatte die Behörde von einer MPU abhängig gemacht.
Letztlich erlaubte das Gericht beiden, auch ohne MPU ihre Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Wenn es nur zu einer einzigen Trunkenheitsfahrt gekommen wäre, müsse die 1,6-Promille-Grenze überschritten sein. Nur dann könne man ein größeres Alkoholproblem vermuten und eine MPU anordnen. Ein strafgerichtliches Urteil allein sei noch kein eigenständiger Grund für die Anordnung einer MPU (Urteil vom 6.4.2017, Az. 3 C 24.15).
Was bedeutet das Urteil des BVerwG für alkoholisierte Autofahrer?
Durch dieses Urteil wird verhindert, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nur deshalb von einer MPU abhängig macht, weil die Fahrerlaubnis durch eine strafrechtliche Verurteilung entzogen wurde.
Wichtig: Auch diese Gerichtsentscheidung darf man nicht so verstehen, dass unter 1,6 Promille niemals eine MPU angeordnet wird. Es können auch andere Tatsachen für Alkoholmissbrauch oder Sucht sprechen und dann ist die MPU-Anordnung rechtmäßig. Nur ist eben eine strafrechtliche Verurteilung allein noch nicht ausreichend.
Wurde ein Fahrer jedoch wegen einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille verurteilt, muss er regelmäßig mit einer MPU-Anordnung rechnen, wenn er wieder einen Führerschein beantragt.
Wie viel Alkohol ergibt welchen Promille-Wert?
Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten: Die Antwort hängt unter anderem von Körpergewicht und Geschlecht ab. Auswirkungen haben auch die Trinkgeschwindigkeit, der Inhalt des Magens und der Alkoholabbau des Körpers.
1 Promille Blutalkohol bedeutet, dass 1 Gramm Alkohol auf 1 kg Blut (1 Liter) kommt. Auch die Zeitdauer, innerhalb welcher der Alkohol getrunken wird, ist wichtig. Die Leber beginnt sofort mit dem Abbau des Alkohols. Die Abbaurate hängt wieder vom individuellen Körpergewicht ab. Online gibt es Promillerechner, in denen man seine individuellen Daten eingeben kann.
Beispiel: Ein 80 kg schwerer, 180 cm großer und 35 Jahre alter Mann trinkt innerhalb einer Stunde zwei halbe Liter Bier. Er hat dann 0,37 Promille. Durchschnittlich werden bei Männern 0,15 Promille und bei Frauen 0,1 Promille pro Stunde abgebaut.
Wie viel Alkohol ist nötig, um 1,6 Promille zu erreichen?
Der 80-Kilo-Mann aus dem obigen Beispiel würde, um sich mit Bier auf 1,6 (hier genauer 1,62) Promille „hochzutrinken“, in 4 Stunden 4 Liter Bier trinken müssen.
Wer solche Promillewerte erreicht, hat also ganz erhebliche Mengen Alkohol intus und ist nicht mehr fahrtauglich. Zeigt jemand mit solchen Werten keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, kann dies ein Anzeichen für eine Suchtproblematik mit entsprechender Alkoholgewöhnung sein. Dies berücksichtigen auch Gerichte und Fahrerlaubnisbehörden beim Thema „Alkohol beim Autofahren“.
Praxistipp zur MPU
Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine MPU, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung für Sie prüfen. Wurde Ihnen wegen einer Alkoholfahrt mit weniger als 1,6 Promille die Fahrerlaubnis vom Gericht entzogen, ist eine pauschale MPU-Anordnung nicht zulässig. Ob diese Anordnung anfechtbar ist, kann ein Rechtsanwalt anhand des konkreten Falles beurteilen.
(Ma)