Darf man voll auf die Bremse treten, wenn die Ampel von Grün auf Gelb umschaltet?
05.10.2026, Redaktion Anwalt-Suchservice
Wer bei Gelb noch schnell fährt, haftet bei einem Unfall. © Bu - Anwalt-Suchservice Das Wichtigste in Kürze
1. Bremsbereitschaft: Bei Gelblicht muss der Autofahrer bremsbereit sein und prüfen, ob ein sicheres Anhalten vor der Haltelinie möglich ist.
2. Einschätzung der Verkehrssituation: Abhängig von Geschwindigkeit, Abstand zur Ampel und Straßenverhältnissen entscheiden, ob ein sicheres Anhalten oder ein vorsichtiges Weiterfahren angebracht ist.
3. Kein Beschleunigen: Das Beschleunigen, um noch "schnell" über die Ampel zu kommen, ist nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kommt es zum Unfall, ist grundsätzlich eine überwiegende Haftung anzunehmen.
4. Kräftiges Bremsen: Auch kräftiges Bremsen kann unangemessen sein und zur Mithaftung bei einem Unfall führen. Grundsätzlich gilt hier aber: Wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld.
1. Bremsbereitschaft: Bei Gelblicht muss der Autofahrer bremsbereit sein und prüfen, ob ein sicheres Anhalten vor der Haltelinie möglich ist.
2. Einschätzung der Verkehrssituation: Abhängig von Geschwindigkeit, Abstand zur Ampel und Straßenverhältnissen entscheiden, ob ein sicheres Anhalten oder ein vorsichtiges Weiterfahren angebracht ist.
3. Kein Beschleunigen: Das Beschleunigen, um noch "schnell" über die Ampel zu kommen, ist nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Kommt es zum Unfall, ist grundsätzlich eine überwiegende Haftung anzunehmen.
4. Kräftiges Bremsen: Auch kräftiges Bremsen kann unangemessen sein und zur Mithaftung bei einem Unfall führen. Grundsätzlich gilt hier aber: Wenn's hinten knallt, gibt's vorne Geld.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was sagt die StVO zum Gelblichtverstoß? Wie lange dauert die Gelbphase einer Ampel? Fall vor Gericht: Schnell noch bei Gelb über die Kreuzung – Unfall Unfall auf der Kreuzung: Wer war schuld? Welches Mitverschulden hat der Unfallgegner? Auffahrunfall vor der Ampel wegen Bremsung bei Umschalten auf Gelb? Wie entschied das Gericht zum Auffahrunfall? Praxistipp zur Gelbphase der Ampel Was sagt die StVO zum Gelblichtverstoß?
Nach § 49 StVO ist eine Missachtung dieser Regel eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 24 Straßenverkehrsgesetz (STVG). Die Polizei spricht in manchen Fällen wegen eines Gelblichtverstoßes eine Verwarnung aus. Wie teuer diese wird, richtet sich nach dem Bußgeldkatalog:
- Wer bei gleichzeitig leuchtendem roten und gelben Licht losfährt (also zu früh nach der Rotphase) muss mit 15 Euro rechnen.
- Wenn man nach dem Ende der Grünphase bei gelbem Licht losfährt, werden zehn Euro fällig.
Allerdings gibt es bei reinem Gelblicht eine Einschränkung: Das Überqueren der Haltelinie gilt nur dann als Ordnungswidrigkeit, wenn der Fahrer noch gefahrlos hätte anhalten können. Wenn ihm dies nicht möglich gewesen wäre, weil er zum Beispiel ein anderes Fahrzeug dicht hinter sich hatte, kann man ihm den Gelblichtverstoß nicht vorwerfen.
Wichtig: Wer mit einer solchen Argumentation gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen will, sollte dies auch beweisen können. Hier können Zeugenaussagen entscheidend sein.
Tipp: Ein Einspruch führt zu einem Gerichtsverfahren mit Verhandlung, bei der man anwesend zu sein hat. Ob sich dies lohnt, wenn es nur um zehn bis 15 Euro geht, muss jeder selbst beurteilen.
Wie lange dauert die Gelbphase einer Ampel?
Wie lange eine Gelbphase dauern muss, hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der jeweiligen Stelle ab:
- zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h: Gelbphase von drei Sekunden,
- zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h: Geldphase von vier Sekunden,
- zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h: Gelbphase von fünf Sekunden.
Fall vor Gericht: Schnell noch bei Gelb über die Kreuzung – Unfall
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich mit einem Fall beschäftigt, in dem es um das richtige Verhalten beim Umspringen einer Ampel von Grün auf Gelb ging.
Der Fahrer eines schweren Sattelzuges war noch bei Gelb schnell in eine Kreuzung eingefahren und wollte links abbiegen. Aus der Gegenrichtung kam ein Motorrollerfahrer, der zügig losgefahren war, als seine Ampel von Rot/Gelb auf Grün umsprang. Dieser wollte die Kreuzung geradeaus überqueren.
Schnell hatte der Motorrollerfahrer den abbiegenden Sattelzug vor sich. Daraufhin machte er eine Vollbremsung, stürzte und kollidierte mit dem Unterfahrschutz des Sattelaufliegers. Dabei erlitt er erhebliche Verletzungen und verlor unter anderem seine Milz. Vor Gericht forderte er vom LKW-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung Schadensersatz in Höhe von 13.500 Euro und ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro.
Unfall auf der Kreuzung: Wer war schuld?
Das Gericht gestand dem Motorrollerfahrer 70 Prozent seiner Forderung zu. Denn: Der LKW-Fahrer habe den Unfall überwiegend verschuldet. Er sei während der Gelbphase über die Kreuzung gefahren, obwohl er verpflichtet gewesen sei, anzuhalten und das nächste Signal abzuwarten. Da dieses "Rot" gewesen wäre, habe er anhalten müssen, statt Gas zu geben.
Wenn in einer solchen Situation kein sicheres Anhalten mit einer normalen Bremsung möglich sei, dürfe man zwar grundsätzlich schon weiterfahren. Allerdings müsse man dann den Kreuzungsbereich hinter der Ampel möglichst zügig überqueren.
Aus einem Sachverständigengutachten hatte sich ergeben, dass der LKW-Fahrer noch gefahrlos hätte bremsen und anhalten können. Ob er es noch geschafft hätte, vor der Haltelinie zum Stehen zu kommen oder erst kurz dahinter, spiele keine Rolle, da es hier hauptsächlich um die Gefährdung des Querverkehrs ginge. Diese sei bei einem besonders großen und schweren Fahrzeug, das nur langsam in die Kreuzung einfahren könne, besonders hoch.
Am Verhalten des Lkw-Fahrers kritisierte das Gericht auch, dass dieser den Lkw nicht angehalten und sein Abbiegen abgebrochen habe, als der Rollerfahrer in die Kreuzung einfuhr. Der Lkw-Fahrer habe sich nicht darauf verlassen dürfen, dass der Motorrollerfahrer ihm als "Kreuzungsräumer" Vorfahrt gewähre (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.5.2016, Az. 6 U 13/16).
Tipp: Der Motorrollerfahrer gewann den Prozess zu 70 %. Dies zeigt wieder einmal, dass es gerade bei Verkehrsunfällen selten einen einzelnen "Gewinner" oder "Verlierer" gibt. Meist wird der Schaden im Verhältnis des Mitverschuldens unter beiden Seiten aufgeteilt.
Welches Mitverschulden hat der Unfallgegner?
Im oben geschilderten Fall sprach das OLG Hamm dem Rollerfahrer eine Mithaftung zu. Er trage eine Mitschuld am Unfall, da er beim Einfahren in die Kreuzung nicht auf den Lkw geachtet habe. Jeder Verkehrsteilnehmer habe die Pflicht, die Gefährdung anderer möglichst zu vermeiden.
Wichtig: Das Gericht betonte: Eine grüne Ampel bedeutet nicht, dass man einfach drauflosfahren darf, ohne auf seine Umgebung zu achten. Das Rücksichtnahmegebot des § 1 StVO gilt trotzdem.
Das Gericht setzte daher das Mitverschulden des Rollerfahrers mit 30 Prozent an.
Auffahrunfall vor der Ampel wegen Bremsung bei Umschalten auf Gelb?
Es ist natürlich möglich, dass ein Anhalten vor der Ampel während der Gelbphase zu einem Unfall führt. Das Oberlandesgericht Celle hat sich mit einem solchen Auffahrunfall beschäftigt. Ein Verkehrsteilnehmer hatte beim Umspringen der Ampel von "Grün" auf "Gelb" plötzlich gebremst. Der Fahrer dahinter war ihm aufgefahren und verklagte ihn auf Schadensersatz. Das Auto, welches gebremst hatte, war erst anderthalb Meter hinter der Haltelinie zum Stehen gekommen.
Wie entschied das Gericht zum Auffahrunfall?
Das OLG Celle wies die Klage ab. Man könne dem Beklagten nicht vorwerfen, dass er sich an die Verkehrsregeln gehalten habe. Diese besagten nun einmal, dass man beim Umspringen einer Ampel von "Grün" auf "Gelb" anzuhalten habe. Dazu sei auch der Kläger verpflichtet gewesen.
Die Kreuzung sei gut einsehbar gewesen. Es habe keinen Grund gegeben, nicht anzuhalten. Vor einer Ampelkreuzung müsse man damit rechnen, dass das vor einem fahrende Fahrzeug abrupt bremse, weil die Ampelphase wechsle.
Wichtig: Das Gericht betonte: Der erste Fahrer an einer Ampel muss keine Rücksicht auf unachtsame Fahrer hinter sich nehmen.
Daher haftete der Fahrer, der gebremst hatte, hier nicht – auch nicht im Rahmen eines Mitverschuldens (Beschluss vom 7.5.2018, Az. 14 U 60/18).
Praxistipp zur Gelbphase der Ampel
Auch vor einer Ampel sollte man immer die Ruhe bewahren. Springt die Ampel auf "Gelb" um, ist Anhalten angesagt. Falls der "Hintermann" in dieser Situation auffährt, hat er vor Gericht schlechte Karten. Im Falle eines Unfallschadens kann Ihnen ein Rechtsanwalt zur Seite stehen, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat.
(Bu)